Bergwerk im Deutschen Museum retten!
Antrag damaliger Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 30.3.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Mit Schreiben vom 30.3.2020 haben Sie beantragt, dass die Landeshauptstadt München sich bei den Trägern des Deutschen Museums dafür einsetzt, dass das Bergwerk des Deutschen Museums erhalten bleibt bzw. nach der Gebäudesanierung wiederhergestellt wird und darüber hinaus die Denkmalbehörden prüfen, ob eine endgültige Demontage des Bergwerks nicht denkmalschutzrechtliche Belange tangiert.
Nach Einholung der Stellungnahmen des Deutschen Museums und des
Planungsreferats können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Ganz im Sinne Ihres Antrags, hat uns zuletzt das Deutsche Museum, mit Nachricht vom 9.11.2021 informiert:
„Die Leitung des Deutschen Museums freut sich über das lebhafte Interesse von Öffentlichkeit und Politik an der Bergbauausstellung und begrüßt jede Unterstützung. Wir stimmen mit Herrn Quaas überein, dass die Ausstellung ‚Bergbau‘ im Deutschen Museum zu den unangefochtenen Highlights des Deutschen Museums und damit Münchens zählt. Die Ausstellung gehört zu den ältesten Ausstellungsteilen im Hause und wurde über die Jahrzehnte stets weiterentwickelt, aktualisiert und ergänzt. Mehr als jeder dritte Besucher des Deutschen Museums, also fast 500.000 Personen jährlich, besucht auch die Bergbauausstellung. Damit nimmt die Bergbauausstellung eine unbestrittene Sonderstellung im Hause ein und hat eine herausragende Bedeutung.
Die Entscheidung zum zeitweiligen Ausbau der Bergbauausstellung im Rahmen der Sanierungsarbeiten zur Zukunftsinitiative ist den baulichen Erfordernissen der notwendigen Sanierung und der Erfüllung brandschutzrechtlicher Vorgaben geschuldet. Dieses gilt gleichermaßen für die Berg- bau-Ausstellung wie auch für die anderen Ausstellungen im ersten und zweiten Realisierungsabschnitt der Zukunftsinitiative. Gerade aufgrund der besonderen Bedeutung und des speziellen Aufbaus dieses Ausstel-lungsteils haben wir uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Maßnahme ist aber aus oben genannten Gründen unumgänglich und ohne Alternative.
Die Leitung des Deutschen Museums hat das unbedingte Ziel, die Berg- bau-Ausstellung nach erfolgter Sanierung wieder einzubauen. U.a. aus brandschutztechnischen Gründen wird sich diese geplante neue Ausstellung von der vorhandenen Ausstellung unterscheiden müssen.
Mit der Denkmalpflege ist aktuell folgendes vereinbart:
Die Denkmalpflege hat festgelegt, welche Bestandteile aus ihrer Sicht erhaltenswert sind und hat grundsätzlich einem Ausbau der geschützten Teile für die erforderliche Sanierung zugestimmt, sofern diese Teile schonend ausgebaut und gelagert werden, so dass grundsätzlich ein späterer Wiedereinbau möglich ist. Ein entsprechender konkreter Antrag liegt der Denkmalpflege derzeit zur Genehmigung vor. Vorbehaltlich der Genehmigung wird der Abbau im kommenden Jahr beginnen, nachfolgend erfolgt die bauliche Sanierung. Parallel wird über die kommenden Monate ein Diskurs mit der Denkmalpflege beginnen, wie genau ein möglicher Wiedereinbau unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer, kuratorischer und brandschutztechnischer Anforderungen sowie neuer räumlicher Gegebenheiten aussehen könnte. Dieser Prozess wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen.“
Stellungnahme des Planungsreferats:
„Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat auf unsere Anfrage hinsichtlich des Denkmalschutzes auch für das Museumsbergwerk am 4.6.2020 Folgendes mitgeteilt:
‚Seit dem 2.12.2009 ist die Ausstattung des Deutschen Museums als Bestandteil des Baudenkmals im Eintrag in der Denkmalliste genannt. Im begleitenden Schreiben zur Begründung der Denkmaleigenschaft der Ausstattung des Deutschen Museums ist erläutert, dass als Teil der Ausstattung alle in der jeweiligen Bauzeit der einzelnen Bauteile geschaffenen Objekte dem Baudenkmal zugehörig sind. Ausgenommen sind somit nur die Ausstellungsstücke, unabhängig von deren Entstehungszeiten. Gemäß diesen Darlegungen sind mindestens der Große Zeiss-Refraktor von 1924/25 sowie das in das Gebäude eingebaute, erstmals 1925 zugängliche Schau-Bergwerk ein Teil der Ausstattung des Baudenkmals.
Sofern im Rahmen des 2. Realisierungsabschnitts der Sanierung des Sammlungsbaus Eingriffe in die historische Bausubstanz notwendig werden, müssen diese rechtzeitig auch mit den Denkmalbehörden abge-stimmt werden. Dabei werden nur kleinere Eingriffe zur Verbesserung von Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen möglich sein.
Einer ‚endgültigen Demontage des Bergwerks‘ könnte also aus denkmalfachlichen Gründen nicht zugestimmt werden, da hier ein wesentlicher Denkmalwert berührt würde.‘“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.