Bei den Coronatests im städtischen Testzentrum auf der Theresienwiese sind heute Änderungen in Kraft getreten.
Weiterhin kostenlos angeboten werden die Schnelltests („Bürgertestung“) sowie die PCR-Tests nach der Test-Verordnung des Bundes etwa für Kontaktpersonen und als Bestätigungsdiagnostik nach positivem Selbst- oder Schnelltest. Auch PCR-Freitestungen für in Quarantäne befindliche asymptomatische Personen sind weiter möglich. Für das Freitesten reicht allerdings auch ein negativer Antigen-Schnelltest.
Nicht mehr angeboten werden können dagegen die darüber hinaus gehenden Testungen nach der Bayerischen Teststrategie. Der Grund hierfür ist, dass die Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und dem Freistaat Bayern über die Durchführung der Abrechnung bis 31.3.2022 befristet war und nun beendet ist.
Für folgende Fälle können deshalb keine kostenlosen Testungen mehr angeboten werden:
- Schnelltests von sog. „Schnupfenkindern“, also Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen mit covidtypischen Symptomen
- PCR-Testungen für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- PCR-Testungen für Schwangere und Stillende
- PCR-Testungen für Personen mit medizinischer Kontraindikation zu einer Covid-19-Schutzimpfung
Weitere Informationen zu den Testungen im Testzentrum der Landeshauptstadt München sind auf der Webseite www.corona-testung.de erhältlich.