Die Wassersportzeit an der Floßlände in München-Thalkirchen wird ab 2022 während der Floßsaison von Mai bis September bei Tageslicht (Landschaftsschutzgebiet erlaubt keine künstliche Beleuchtung) von bisher 5,5 Stunden auf bis zu 15 Stunden täglich erhöht. Darüber hinaus soll für die Zukunft eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit allen Nutzer*innen für rechtliche Verbindlichkeit sorgen. Diesem Lösungsvorschlag des Referats für Klima- und Umweltschutz und der Stadtwerke München GmbH hat der Ausschuss des Stadtrats jetzt zugestimmt. Möglich wird dies dadurch, dass nachts vermehrt Wasser im Werkkanal belassen wird und so im Isarwerk 1 Strom erzeugt werden kann, während tagsüber die eingesparte Wassermenge für den Freizeitsport bereitgestellt wird. Damit werden die Surf- und Kanuzeiten nahezu verdreifacht, ohne die regenerative Stromerzeugung zu belasten.
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Das Referat für Klima- und Umweltschutz koordiniert seit mehreren Jahren als zusätzliche Serviceleistung die Interessen aller Akteure an der Floßlände und bewegte sich damit im Zentrum des Spannungsfeldes zwischen einer größtmöglichen Sportnutzung und der ökonomisch wie ökologisch wichtigen regenerativen Stromerzeugung. Uns ist nun die Quadratur des Kreises gelungen, und ich bin froh, dass wir mit dieser Entscheidung eine zukunftsfähige Lösung gefunden haben.“
Christoph Rapp, Leiter Stadtwerke München (SWM) Wasserkraftwerke: „Die SWM sind in den vergangenen Jahren stets ihrem Auftrag gerecht geworden, Ökostrom in München zu erzeugen und dabei den Bürger*innennutzen im Blick zu behalten. Daher freut es mich sehr, dass wir den jahrelang anhaltenden Konflikt lösen und die Wünsche der Wassersportler*innen aus den letzten Jahren erfüllen können, ohne Einbußen in der Ökostromerzeugung hinnehmen zu müssen. Dass die Wenzbachüberleitung auch noch zur Verbesserung der Wasserqualität im Maria-Einsiedel-Bach führt, ist ein besonderes Schmankerl dieser Lösung.“ Die Stadt München ist seit vielen Jahren mit den Surfwellen in München befasst. Surfen ist im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs auf freigegebenen Gewässerstrecken (in München durch die Bade- und Bootverordnung geregelt) zulässig. Ein Anspruch auf Schaffung oder Erhaltung von z.B. Surfwellen besteht dabei aber nicht. Die Landeshauptstadt München unterstützt die Surfer*innen auf freiwilliger Basis und arbeitet mit den beteiligten Interessengemeinschaften auf konstruktiver Basis zusammen. So konnte es z.B. im Jahr 2010 gelingen, die berühmte Eisbachwelle am Haus der Kunst durch einen Grundstückstausch mit dem Freistaat Bayern zu legalisieren und als Surfspot zu retten. Auch an der Floßlände, den die Interessengemeinschaft Surfen in München e.V. (IGSM) als Ursprungsstätte des Riversurfens bezeichnet, sind die beteiligten Referate seit vielen Jahren damit befasst, die Bedingungen für die Wassersportler (neben Surfer*innen haben auch die Münchner Kanu-Vereine hier ihre Heimat) zu optimieren. Durch enge Zusammenarbeit mit den Surfer*innen konnte die zwischenzeitlich „verebbte“ Welle 2015 wieder stabilisiert werden.
In den letzten beiden Jahren hat sich die Stadt München dafür eingesetzt, dass an der Floßlände Wassersport möglich war, denn durch den coronabedingten Ausfall der Floßfahrten bestand keine Notwendigkeit, den Floßkanal entsprechend mit dem zusätzlich notwendigen Wasser zu beschicken. Durch das große Engagement aller Beteiligten konnte 2020 und auch 2021 von früh bis spät am Floßkanal gesurft werden. Die entsprechenden Ausfälle bei der Energiegewinnung mussten durch fossile Kraftwerke kompensiert werden.
Mit der neuen Vereinbarung zur Ausweitung der Surfzeiten müssen zunächst bauliche Veränderungen der Wasserführung und der Wehrsteuerung umgesetzt werden, damit die verlängerten Surf- und Kanuzeiten nicht zulasten der regenerativen Stromerzeugung gehen. Diese werden voraussichtlich noch vor der Floßsaison 2022 abgeschlossen sein.