Geflüchtete aus Sierra Leone solidarisch unterstützen – Menschenrechte einhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 27.10.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle:
In Ihrem Antrag vom 27.10.2021 fordern Sie, dass sich der Herr Oberbürgermeister bei der Bundesregierung und der Bayerischen Landesregierung dafür einsetzt, eventuell geplante Abschiebungen der in Bayern lebenden Geflüchteten aus Sierra Leone sowie die Anhörungen durch die Mitarbeiter*innen der Botschaft von Sierra Leone zu stoppen und den hier lebenden Geflüchteten das Recht auf Ausbildung und Arbeit zu gewähren.
Die Begründung Ihres Antrages lautet:
„Seit 18.10.2021 protestieren in München und Bayern lebende geflüchtete Menschen aus Sierra Leone gegen sog. ,Botschaftsvorführungen´ und die damit einhergehende Gefahr von Abschiebungen in ein von Armut, Unsicherheit, Gewalt und den Folgen von Bürgerkrieg und Ausbeutung geprägtes Land. ,Der Migrationsbeirat verlangt eine ,menschenwürdige Lösung´ der Problematik und eine sichere Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Menschen, die Schutz vor drohender Verfolgung und Folter in ihren Herkunftsländern suchen.´ (SZ vom 22.10.2021). Die Landeshauptstadt München, die sich als Kommune auch schon gegen Abschiebungen nach Afghanistan gestemmt hat, sollte sich solidarisch an die Seite der aus Sierra Leone geflüchteten Menschen stellen und sich für deren Bleiberecht im sicheren München und im bayrischen Land einsetzen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
In Bezug auf die geflüchteten Personen aus Sierra Leone hatte sich der Herr Oberbürgermeister bereits mit dem beigefügten Schreiben vom 26.11.2021 an die Regierung von Oberbayern gewandt, die von Ihnen geschilderte Problematik an diese herangetragen und um eine ergebnisoffene, individuelle und lösungsorientierte Einzelfallberatung für alle Geflüchteten aus Sierra Leone im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern gebeten.
Ein Schreiben an das Bundesinnenministerium wäre in diesen Fällen nicht zielführend, da für den Vollzug der Verwaltungsverfahren, die Identitätsklärung und auch die Abschiebung von abgelehnten Asylsuchenden aus-schließlich die Länder zuständig sind. Das Bundesinnenministerium könnte in diesen Einzelfällen somit keinen Einfluss nehmen.
Im Übrigen unterstützt die Ausländerbehörde München Geflüchtete – unabhängig von ihrer Herkunft – in ihrem Zuständigkeitsbereich in jedem Verfahrensstadium mit einer umfassenden Beratung und rechtlichen Beurteilung ihrer jeweiligen individuellen Situation, die in vielen Fällen am Ende zu einer adäquaten und für alle Beteiligten gleichermaßen befriedigenden Lösung führt.
Ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber*innen erhalten bereits jetzt von der Landeshauptstadt München im gesetzlichen Rahmen und unter Beachtung innenministerieller Vorgaben zur Beschäftigung Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse. Hierfür müssen sie grundsätzlich an der Identitätsklärung mitwirken. Wird die Mitwirkung erfüllt oder sind die Bemühungen hierzu nachgewiesen und scheitert die Aufenthaltsbeendigung dann an Tatsachen, die nicht mehr im Einflussbereich der Person liegen, übt die Ausländerbehörde München ihr Ermessen dahingehend aus, dass eine Beschäftigung aufgenommen oder fortgesetzt werden kann.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.