Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen sichern, dabei Lehrkräfte unterstützen und einbeziehen
Antrag Stadträtin Brigitte Wolf (Die Linke) vom 19.2.2020
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Für die in Ihrem Antrag vom 19.2.2020 angeführten Sachverhalte zu den Punkten Besoldung, erneute Aussetzung der externen Evaluation und Reform der Lehrkräfteausbildung besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.2.2020 vorgebrachten weiteren Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen zu unterstützen und in die Unterrichtsversorgung zu sichern.
Zu den Punkten
-A13 als Einstiegsbesoldung und gleiche Aufstiegsmöglichkeiten für alle Lehrkräfte
-Höhergruppierung der Fach- und Förderlehrkräfte und der angestellten Lehrkräfte
-Erneute Aussetzung der externen Evaluation
-Eine Reform der Lehrkräfteausbildung, um der Realität der Bildungslandschaft gerecht zu werden
kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Als Sachaufwandsträgerin für öffentliche Schulen ist die Landeshauptstadt München dafür verantwortlich, den Schulen den erforderlichen Schulraum und die benötigte Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Personelle Angelegenheiten, die die von Ihnen aufgezählten Punkte beinhalten, befindensich im originären Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern. Die Landeshauptstadt München hat hier keine direkten Einflussmöglichkeiten.
Zu den konkreten Entlastungsvorschlägen Ihrerseits für die Lehrer*innen an Münchner Schulen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
-Zügige Umsetzung der Inklusionsmodellprojekte
Im Rahmen der Sachaufwandsträgerschaft berücksichtigt die Landeshauptstadt München bei Neubauten und Generalsanierungen von Schulbauten und Kindertageseinrichtungen so weit wie möglich die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Sinn der DIN 18040-1 und der DIN 18041 (Akustik für inklusiven Unterricht) sowie weiterer einschlägiger Normen. So werden beispielsweise in den Eingangsbereichen 0-Schwellen, tastbare Übersichtspläne und kraftbetätigte Türen ausgeführt, es gibt eine taktile Zuwegung zu den Eingangsbereichen und die barrierefreien Toiletteneinheiten werden mit Dusche und der Nachrüstmöglichkeit einer elektronisch höhenverstellbaren Pflegeliege gebaut. Im Sportbereich findet der Leitfaden für den inklusiven Schulsportstättenbau Anwendung.
Ebenfalls im Rahmen der Sachaufwandsträgerschaft werden für alle Schüler*innen an öffentlichen Schulen in München bei Bedarf individuelle Hilfsmittel und Ausstattungsgegenstände angeschafft, um die Inklusion zu unterstützen.
-Mehr IT-Fachkräfte für die Schulen, damit Lehrkräfte sich auf die Lehre konzentrieren können und sich nicht mehr um die IT-Ausstattung kümmern müssen.
Grundsätzlich werden die Bildungseinrichtungen bereits durch den Field Service der LHM Services GmbH unterstützt. Dieser löst die IT-Störungen der Bildungseinrichtungen und berät die IT-Anwender*innen serviceorientiert vor Ort. Zusätzlich zum Field Service wurden und wird den Bildungseinrichtungen in der pandemiebedingten Ausnahmesituation mithilfe von zusätzlichen, fest geplanten, regelmäßigen Einsätzen von Techniker*innen ein bedarfsgerechter Support bereitgestellt. Durch die Erweiterung bzw. Intensivierung des IT-Supports sollen die Pädagog*innen zeitlich flexibler unterstützt werden können. Dezentrale IT-Lager ermöglichen es, dass die Bildungseinrichtungen schnell und unbürokratisch ausgestattet werden können. Darüber hinaus werden den Pädagog*innen Unterlagen (Handbücher, Lernvideos, Website mit Wiki/FAQ, Anleitungen) zur Verfügung gestellt, die auf die ausgerollte Hard- und Software abgestimmt ist. Weiterhin unterstützen staatliche Institute, das städtische Pädagogische Institut(RBS-PI-ZKB) sowie Drittanbieter (Schulungsdienstleister, Hersteller) das pädagogische Personal im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen.
-Einrichtung einer Projektgruppe beim Referat für Bildung und Sport. Diese soll unter Beteiligung von Lehrkräften, der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft und der betrieblichen Interessensvertretung weitere Maßnahmen zur Entlastung entwickeln und dem Stadtrat bis zum 30. September 2020 ein Maßnahmenpaket vorlegen.
Zum 1.9.2021 wurde im RBS die neue Stabsstelle Medienpädagogische Steuerung eingerichtet. Diese Einheit ist mit der Erfassung und Behandlung von geschäftsbereichsübergreifenden, strategischen IT-Themen der dezentralen Bildungseinrichtungen beauftragt, die einen medienpädagogischen Bezug aufweisen. Für die Strategieentwicklung sind zwei Digitalisierungsstrateg*innen verantwortlich. Sie erstellen die geschäftsbereichsübergreifenden Leitbilder und Strategien und arbeiten mit dem IT-Bedarfsmanagement des Referats für Bildung und Sport zusammen. Um die effiziente Einbindung der Geschäftsbereiche sicherzustellen und die anforderungsgerechte Weiterentwicklung der IT-Leistungen im pädagogischen Kontext auch zukünftig effektiv zu unterstützen, sind die IT-Bedarfsmanager*innen in den Geschäftsbereichen angesiedelt. Hierdurch wird außerdem die große Nähe zu den Bildungseinrichtungen wirksam genutzt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.