Postversorgung III – Außenbriefkästen für alle Wohngebäude
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 16.2.2022
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ.Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass bei den Neubauten und Sanierungsobjekten der GEWOFAG und der GWG München künftig nur noch von außen zugängliche Briefkastenanlagen vorgesehen werden, außer in gut begründeten Ausnahmefällen. Hierzu soll geprüft werden, wie im Rahmen der Bauleitplanung, der Baugenehmigungsverfahren und der Bauberatung bei Wohngebäuden die Einrichtung von außen leicht zugänglicher Briefkästen, und eventuell auch Paketkästen, erreicht werden kann.
Mit außen liegenden Anlagen soll Briefträgern und Paketzustellern die Zustellarbeit erleichtert werden. Zudem würde dadurch die Vermüllung mit Werbematerial abnehmen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 16.2.2022 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die Anbringung von Briefkästen sowie Paketkästen ist grundsätzlich nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 6c BayBO unter den dort genannten Voraussetzungen verfahrensfrei. Selbstverständlich sind dennoch alle materiell-rechtlichen Anforderungen eigenverantwortlich – außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens – einzuhalten. Sonstige Genehmigungen, Erlaubnisse oder Gestattungen, wie z.B. eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, müssen eingeholt werden. Insbesondere bei Paketkästen ist – je nach Größe und Situierung – ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Abstandsflächenrechts sowie etwaig vorhandener Bauliniengefüge zu legen. Unabhängig von der Verfahrensfreiheit sind auch die Vorgaben des Bebauungsplans zu beachten.
Die GEWOFAG teilt mit, dass in ihren Wohnanlagen Briefkastenanlagen in der Regel im Zugangsbereich des Treppenhauses angebracht werden, da sich dies aus den Erfahrungen vieler Jahre als die sinnvollste Lösung herausgestellt hat und zudem auch der Wunsch fast aller Mieter*innen ist. Die Briefkastenanlagen sollten von den Wohnungen aus im Trockenen erreichbar sein und wenn möglich immer im Treppenhaus angeordnet werden. Dies dient dem Schutz vor Vandalismus und die Post bleibt witterungsunabhängig immer trocken. Ein Vermüllen der Außenanlagen durch Postwurfsendungen und Werbebroschüren kann durch innen liegendeBriefkastenanlagen weitgehend vermieden werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn im Treppenhaus kein ausreichender Platz vorhanden ist, wird eine Briefkastenanlage vor der Haustüre situiert.
Die GEWOFAG teilt weiter mit, dass es im Bestand erforderlich ist, sich an die vorhandenen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. So ist eine Montage im Außenbereich der Bestandsbauten teilweise nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die GEWOFAG hat Bestandsbauten, bei denen die Haustüren direkt auf den öffentlichen Gehweg führen, so dass außen liegende Briefkastenanlagen auf öffentlichem Grund auf den Gehwegflächen errichtet werden müssten. Teilweise trifft dies auch für den Neubau zu.
Zudem führen Haustüren im Innenhofbereich mitunter direkt auf gepflasterte Innenhofwege. In solchen Fällen ist die Umsetzung von Briefkastenanlagen im Außenbereich aufgrund von Fahrwegen, welche für Feuerwehr- und Schneeräumfahrzeuge erforderlich sind, stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.
Die GEWOFAG weist auch darauf hin, dass Briefkastenanlagen in Außenbereichen mit sehr hohen Investitions- und Betriebskosten verbunden sind. Derartige Anlagen benötigen Fundamente, eine tragfähige Grundkonstruktion und müssen in der Regel aufgrund der witterungsbedingten Alterung regelmäßig gewartet und auch ausgetauscht werden. Nach den Erfahrungen der GEWOFAG haben außenliegende Briefkastenanlagen kaum Vorteile. Postbot*innen haben in der Regel für alle Haustüren einen Schlüssel. Eine Belästigung von Mieter*innen durch Klingeln ist somit ausgeschlossen.
Pakete, welche nicht in die Briefkästen passen, müssen im Normalfall persönlich beim Empfänger/bei der Empfängerin ausgehändigt werden. Paketzusteller*innen müssen damit auch bei außen liegenden Anlagen klingeln, um den Empfänger/die Empfängerin zu erreichen.
Nach Auskunft der GEWOFAG wurden bereits Überlegungen angestellt, Paketstationen in Wohnanlagen zu errichten und mit entsprechenden Firmen, die solche Stationen betreiben, mehrfach Gespräche geführt. Bisher wurden diese Ansätze jedoch noch nicht verwirklicht, da die Anschaffungskosten der Stationen sehr hoch sind und die Zustell- und Betriebskosten durch die Mieter*innen selbst zu tragen wären.
Die GWG München teilte mit, dass zwar in den aktuellen Planungsrichtlinien vorgesehen ist, dass Briefkästen (DIN C4-Format) von außen zugänglich sein sollten. Doch für die genaue Lage ist immer eine individuelle Betrachtung in Abstimmung mit der Abteilung Bewirtschaftung notwendig, um die genaue Lage zu planen.In vielen Fällen sprechen mangelnde Platzverhältnisse gegen eine Aufstellung in den Freiflächen. Durch die hohe Dichte und Festlegungen im Bebauungsplan muss hier in der Regel im Einzelfall eine Entscheidung herbeigeführt werden. In Gebieten mit Bebauungsplänen sind bauliche Anlagen in den Freiflächen in der Regel nicht zulässig, so dass diese in die Gebäude integriert werden müssen. Dies gilt ebenso für Paketboxen. Auch die GWG München vertritt die Ansicht, dass Briefkastenanlagen vor Vandalismus und Witterungseinflüssen (gefrierender Regen/gefrierendes Tauwasser) geschützt sein müssen. Dies ist bei innenliegenden Briefkastenanlagen gewährleistet. Das Vollstopfen von Briefkästen mit ungewolltem Werbemüll ist nicht erwünscht und passiert nach den Erfahrungen der GWG München in der Regel nur bei außen angebrachten Briefkästen.
Zentrales Anliegen der Stadtplanung ist es, Grün- und Freiflächen sowie Vorgärten von Einbauten freizuhalten. Der Nutzungsdruck auf die Münchner Freiflächen ist groß, da diese oftmals zahlreichen Ansprüchen genügen müssen: Zu nennen sind hier beispielsweise Klimaanpassungsmaßnahmen (Begrünung, Baumpflanzungen und Entsiegelung), Kinderspielflächen, Erholung, Ausgleichsflächen, Artenschutz, Kaltluftschneisen und der Erhalt des Ortsbildes (z.B. Gartenstadt-Charakter, typischer Münchner Vorgarten). Deswegen werden Nebenanlagen wie Müllstandorte, Fahrradabstellplätze, aber auch Briefkastenanlagen und gewerbliche Packstationen außerhalb von Bauräumen oftmals durch Festsetzung im Bebauungsplan ausgeschlossen.
Vorstellbar sind jedoch Lösungen wie innenliegende Briefkastenanlagen, bei denen von außen Sendungen eingeworfen und von innen geleert werden können oder offene für alle zugängliche Erdgeschossräume.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.