Pfändung durch Referat für Bildung und Sport
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 25.10.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 25.10.2021 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Beim Arbeitgeber einer Frau, Mutter dreier Kinder, Migrantin ist eine Pfändungsforderung der Stadtkämmerei eingetroffen. Für die drei Kinder sind Gebühren und Essensgeld für Kindertagesstätten und Tagesbetreuung angefallen. Die nicht deutsch sprechende Frau hat offenbar Gebührenbe- scheide, Zahlungserinnerungen und Mahnungen zuhause zur Seite gelegt und die Gebühren nicht bezahlt. Die Stadt treibt nun die Forderungen ein. Allerdings datiert der älteste Gebührenbescheid vom August 2014.Aus diesem Umstand ergeben sich Fragen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie kann es sein, dass zwischen dem ersten Gebührenbescheid und der aktuellen Pfändung sieben Jahre vergehen?
Antwort:
Da zu dem geschilderten Fall weder der Name der Zahlungspflichtigen noch ein Aktenzeichen angegeben sind und der Fall somit aufgrund der Vielzahl von Vollstreckungsfällen nicht zu identifizieren ist, kann die Stadtkasse zu diesem Vorgang derzeit keine Angaben machen. Bei Nennung der Bürgerin (vertraulich an bdr.ska@muenchen.de) ist die Stadtkämmerei bei der Klärung dieses Einzelfalles aber gerne behilflich.
Da die Vollstreckungsvoraussetzungen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen bereits kurz nach der Mahnung vorliegen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Vollstreckungsverfahren bzw. die Ermittlung von Vollstreckungsmöglichkeiten bereits binnen weniger Monate nach Fälligkeit der Gebührenforderungen begonnen hat. Da durch die Zahlungspflichtige gemäß der Sachverhaltsschilderung auf diverse Schreiben der Stadt keinerlei Reaktion und auch keine anderweitige Mitwirkung, z. B. durch einen Antrag auf Ratenzahlung erfolgte, können sich Ermittlungen länger hingezogen haben.
Frage 2:
Versucht das RBS, Gebührenstelle, Kindertageseinrichtung Kontakt aufzunehmen, wenn Gebührenschuldner über einen längeren Zeitraum die Gebühren nicht zahlen?
Antwort:
Grundsätzlich erhalten Kindertageseinrichtungen keine Informationen dar-über, ob für einen Kindertageseinrichtungsplatz noch offene Gebühren bestehen, da die Gebührenfestsetzung und der Zahlungsverkehr ausschließlich über die Zentrale Gebührenstelle bzw. die Stadtkasse abgewickelt werden.
Auch der Zentralen Gebührenstelle ist in der Regel nicht bekannt, ob und in welcher Höhe die Gebührenschuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Diese Information erhält die Zentrale Gebührenstelle nur, wenn die Stadtkasse in Einzelfällen um Prüfung eines Ausschlusses des Kindes aus der Kindertageseinrichtung oder um Erlass eines Heranziehungsbescheides bittet. Besteht die Möglichkeit, einen Heranziehungsbescheid gegen eine*n weitere*n Gebührenschuldner*in zu erlassen, wird diese*r mittels Bescheid kontaktiert und über die noch offenen Forderungen informiert. Ist der Erlass eines Heranziehungsbescheides nicht möglich, erfolgt durch die Zentrale Gebührenstelle keine weitere Kontaktaufnahme mit den Eltern.
Im Rahmen der Prüfung eines Ausschlusses des Kindes aus der Kindertageseinrichtung versucht die Zentrale Gebührenstelle in der Regel direkt mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, um die finanzielle und familiäre Situation der Gebührenschuldner*innen zu klären. In Einzelfällen erfolgt die Kontaktaufnahme auch unter Einbeziehung der Bezirkssozialarbeit.
Frage 3:
Wie viele weitere Fälle jahrelang nicht bezahlter Gebühren gibt es im RBS?
Antwort:
In der Stadtkasse sind derzeit noch 925 Vollstreckungsfälle mit rückständigen Kindertagesstättengebühren anhängig, die bereits seit 2 oder mehr Jahren fällig sind. Dies ist auch nicht ungewöhnlich, denn in vielen Fällen stellen die Kindertagesstättengebühren nur einen geringen Teil der Rückstände dar, weil noch andere, weit höhere Forderungsrückstände bestehen. Die Vollstreckung städtischer Forderungen wird von der Stadtkasse stets für alle Forderungen eines Zahlungspflichtigen insgesamt betrieben. Teilweise gehen auf diese Forderungen über Jahre hinweg Teilzahlungen aus Vollstreckungsmaßnahmen ein oder es sind Ratenzahlungen entsprechend dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen der Zahlungspflichtigenbewilligt. Oft können nur kleine Tilgungsleistungen erbracht werden, was dann zu einer entsprechend längeren Tilgungsdauer führt. Die Forderungen werden durch die Stadtkasse bis zur vollständigen Tilgung oder bis zur Feststellung der Uneinbringlichkeit der Forderungen verfolgt. Dies kann durchaus einige Jahre in Anspruch nehmen.
Frage 4:
Gibt es Fälle mit noch längerer Historie?
Antwort:
Unter den bei Frage 3 genannten 925 Fällen sind 178 Fälle mit rückständigen Kindertagesstättengebühren enthalten, die bereits seit mehr als 7 Jahren fällig sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.