Schwimmbäder für den Schwimmunterricht Darstellung vorhandener Möglichkeiten, Ausgleich von Defiziten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 19.7.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dem Stadtrat in Form einer digitalen und fortlaufend aktualisierten Karte die geografische Lage der Schwimmbäder im Stadtgebiet und weitere Bedarfe für den Schwimmunterricht darzustellen sowie Defizite auszugleichen.
Der Inhalt Ihres Antrages bezieht sich im Wesentlichen auf Fragen zur Bedarfsdeckung des Schwimmunterrichts der Schulen und zum Belegungsmanagement für Schulschwimmbäder und betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.7.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Im „Infrastrukturkonzept für die Münchner Schulschwimmbäder“ (Stadtratsbeschluss vom 19.9.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12007) findet sich eine Karte mit den Standorten der bestehenden und geplanten Schwimmbäder (Stand: 2018). Die Sitzungsvorlage enthält auf Basis des Schuljahres 2017/2018 eine ausführliche Analyse zum Bestand und zur Auslastung der Schulschwimmbäder und zum Belegungsmanagement mittels der 2018 neu eingeführten Parameter „Basisscore und Schwimmbadsprengel“.
Zudem wurden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, mit denen sichergestellt wird, dass auch bei einer wachsenden Zahl an Schüler*innen künftig die erforderlichen räumlichen Ressourcen für den lehrplanmäßigen Basisunterricht im Fach Schwimmen vorgehalten werden können. Diese sind:
-dauerhafter Erhalt und bei Bedarf Sanierung bzw. Erneuerung der bestehenden 33 Schulschwimmbäder
-Neubau zusätzlicher 5 Schulschwimmbäder im Rahmen der ersten beiden Schulbauprogramme und aufgrund von Einzelbeschlüssen-Neubau weiterer 10 Schulschwimmbäder im Stadtgebiet parallel zur Entwicklung der Schülerzahlen
-bei Bedarf Anmietung von Nutzungszeiten in öffentlichen bzw. privaten Bädern für den Schwimmunterricht der Schulen
-Ergänzung des regulären Schwimmunterrichts durch zusätzliche Angebote für die Münchner Schulen im Rahmen von Sportprogrammen, wie z. B. Schwimmfinale
Das Referat für Bildung und Sport plant eine Evaluation des „Infrastrukturkonzeptes für die Münchner Schulschwimmbäder“, sobald Nutzungseinschränkungen aufgrund der Pandemie dauerhaft und vollständig entfallen sein werden und damit wieder belastbare Daten für eine Analyse vorliegen; dies wird vermutlich zum Ende des Schuljahres 2021/2022 der Fall sein, so dass dem Stadtrat voraussichtlich 2023 die Ergebnisse der Evaluation und hieraus abgeleitete Handlungsempfehlungen vorgestellt werden können.
Zu den von Ihnen gewünschten Daten kann ich Ihnen ergänzend Folgendes mitteilen:
Welche Schul- und Schwimmbadstandorte befinden sich im jeweiligen „Schwimmbadsprengel“?
Die Bildung von Schwimmbadsprengeln ist ein methodischer Ansatz und verfolgt die Zielvorstellung, den Schwimmbedarf der Schulen bestmöglich abzudecken. Letztlich entscheiden aber die Schulen durch ihre Anforderung, an welchen Orten sie ihren Schwimmunterricht durchführen wollen. Das Referat für Bildung und Sport stellt hierbei als Sachaufwandsträger die notwendigen Ressourcen zur Verfügung.
Bei den über 400 beteiligten Schulen und ca. 2.225 Unterrichtseinheiten (im folgenden kurz UE genannt) ist die Belegung insgesamt ein sehr aufwendiger Prozess, der für das darauffolgende Schuljahr bereits Anfang Februar beginnt und zu den Sommerferien endet. Bis Oktober finden weitere Anpassungen der Belegungspläne statt, da die Zuordnung der Lehrkräfte durch die staatlichen Stellen gegebenenfalls noch Änderungen notwendig macht.
In der Anlage finden Sie die aktuelle Zuordnung von Schulen und
Schwimmbädern.
Bei der Bildung der Schwimmbadsprengel werden insbesondere folgende Eckdaten berücksichtigt:
-Ca. 60 UE/Woche (entspricht 12 UE/Tag bzw. einer Belegung bis ca. 18 Uhr) stehen pro Schwimmbad zur Verfügung.-Die geographische Lage und die Besonderheiten des Standortes (Isar, Autobahnen, etc.) werden beachtet.
-Die Anreisezeit mit Bus bzw. ÖPNV soll maximal 12 Minuten betragen, damit noch ausreichend Zeit für einen sinnvollen Schwimmunterricht verbleibt. Bei 2 x 12 Minuten Transportzeit, ca. 2 x 10 Minuten Umziehzeit/ Duschen verbleiben, ausgehend von 2 UE oder 90 Minuten Schwimmunterricht, 46 Minuten reine Schwimmzeit.
Mit welcher Zeit- und Platzkapazität steht das jeweilige Schwimmbad zur Verfügung (Darstellung ab 2015/2016)?
Die gewünschten Daten liegen rückwirkend nur bis zum Jahr 2018 vor. Dem Grundsatz der Datenschutzrichtlinien entsprechend wurden ältere Daten nicht unnötig vorgehalten.
Bei den schulisch genutzten Schwimmbädern ist zwischen Schulschwimmbad, privatem Schwimmbad und SWM-Schwimmbad zu unter-
scheiden.
In den Schulschwimmbädern ist eine Belegung von 8 bis 18 Uhr möglich. In einigen dieser Bäder kann im Notfall auch eine Doppelbelegung (zwei Sportklassen) geplant werden.
Bei den privaten Schwimmbadbetreibern sind die Nutzungszeiten abhängig vom Betreiber. Hier handelt es sich um ungefähr 50 UE/Woche/Bad. Bei den SWM-Bädern ist die Nutzung abhängig vom öffentlichen Betrieb, im Durchschnitt beträgt sie ca. 35 UE/ Woche/Bad.
Wo sind im Stadtgebiet aktuell zusätzliche Schwimmbäder mit welchem Fertigstellungsdatum geplant?
Aktuell hat das Referat für Bildung und Sport 35 Schulschwimmbäder in Betrieb.
Im Rahmen der Schulbauprogramme wurde außerdem der Neubau folgender Schulschwimmbäder beschlossen; diese befinden sich derzeit im Bau bzw. in der Planung:
Außerdem ist in den Schulbauprogrammen, an den in folgender Tabelle genannten Standorten mit bestehenden Schulschwimmbädern, die Sanierung bzw., soweit dies wirtschaftlicher ist, der Abriss und anschließende Neubau des Schulschwimmbades vorgesehen. Dabei wird, soweit möglich, der vorhandene Ausstattungsstandard des jeweiligen Schulschwimmbades auf den im „Infrastrukturkonzept für die Münchner Schulschwimmbäder“ festgelegten Ausstattungsstandard, insbesondere bezogen auf die Beckengröße 25m x 12,5m und den variablen und teilbaren Hubboden, erhöht, so dass die Variabilität und Nutzbarkeit an diesen Standorten künftig deutlich verbessert wird.
Sind Defizite vorhanden, für die keine zusätzlichen Kapazitäten eingeplant wurden und wenn ja, weshalb?
Entsprechend dem Ergebnis des Belegungsprozesses kann festgestellt werden, dass die von den Schulen an das Referat für Bildung und Sport gemeldeten Bedarfe nahezu gedeckt werden können.
An manchen Orten ist eine Verdichtung der Nutzung festzustellen. Andernorts bleiben Kapazitäten bereits nachmittags für die außerschulische Nutzung offen. Außerdem ist festzustellen, dass mancherorts die Anfahrtsmöglichkeiten zu Schwimmbädern derart ungünstig ist, dass sich die Schulen zusammen mit den Eltern gegen einen wöchentlichen Schwimmunterricht entscheiden. Angebote wie das Schwimmfinale der Münchner Schulen gibt diesen Schulen die Möglichkeit, den Schwimmunterricht stattdessen epochal zu erteilen.
Wie viele Schüler*innen waren in den vergangenen Schuljahren (ab 2015/2016) laut Lehrplan für den Schwimmunterricht eingeplant, wie viele haben am Schwimmunterricht teilgenommen, wie viele haben nur reduziert teilnehmen können und was waren die Gründe dafür?
Das Referat für Bildung und Sport stellt lediglich die Wasserflächenzeiten zur Verfügung. Zahlen wie Klassengrößen und tatsächliche Teilnahme am Schwimmunterricht werden nicht erhoben. Diese Daten können über das staatliche Schulamt München erfragt werden.Welche Grundschulen konnten den Schwimmunterricht nicht zu 100% erteilen und was waren die Gründe dafür?
Das Referat für Bildung und Sport kann zu diesem Thema keine Auskunft geben, da die fachliche und dienstliche Aufsicht beim Staatlichen Schulamt München liegt.
Gibt es „Problem-Schulen“ mit notorisch zu geringer Schwimm-Kapazität und wenn ja, was sind die Gründe dafür?
Das Referat für Bildung und Sport kann an dieser Stelle lediglich folgende Beobachtungen aus dem Belegungsprozess mitteilen:
Systematisch ist zu erkennen, dass Mittelschulen eher unterdurchschnittlich Schwimmzeiten anfordern.
Insgesamt fällt auf, dass der Betreuungsschlüssel in der Regel bei circa 1 zu 27 liegt. Dementsprechend risikobehaftet ist dann das Thema Anfängerschwimmunterricht im Regelschwimmunterricht. Hier unterstützt das Referat für Bildung und Sport mit Differenzierungshilfen. Das heißt, Sportförderlehrkräfte unterstützen beim Schwimmunterricht, damit Schwimmer*innen und Nichtschwimmer*innen unterrichtet werden können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter: https://ris.muenchen.de/ris/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/pdfdownload?RisId=6980963