Hausärzte entlasten: Im städtischen Impfzentrum auch Grippeschutz- impfungen anbieten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 26.10.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, dass die Stadt ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt neben Corona-Schutzimpfungen auch Grippeschutzimpfungen im städtischen Impfzentrum in Riem anbietet, möglichst ebenso in der Impfstation auf der Theresienwiese. Ferner soll geprüft werden, welche weiteren Standard- impfungen künftig im Impfzentrum zusätzlich angeboten und abgerechnet werden können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir Ihr Anliegen per Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Corona-Pandemie dauert nunmehr mehr als zwei Jahre an. Sie zeichnet sich unverändert durch eine erhebliche infektionsepidemiologische Dynamik aus: häufige Änderungen des Pandemiegeschehens bildeten und bilden sich in zahlreichen Änderungen und wiederholten Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes und der weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen ab, was etwaige Planungen nicht unerheblich erschwert und mit Unsicherheiten versieht.
Das Gesundheitsreferat bietet der Münchner Bevölkerung seit geraumer Zeit ein umfangreiches sowohl stationäres als auch mobiles und niederschwelliges Impfangebot an. Mit dem jüngsten Beschluss der Vollversammlung am 23.3.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05913) wurde die Verlagerung und Anpassung der städtischen Impfinfrastruktur beschlossen und damit den aktuellen Kapazitätsvorgaben der Bayerischen Staatsregierung Rechnung getragen.
Nach der aktuell gültigen Richtlinie zur Erstattung der Kosten für den Betrieb der Impfzentren und mobilen Teams (Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie – ImpfKErstR) sind alle notwendigen und angemessenen Kosten für die Errichtung und den (Weiter-)Betrieb der Impfzentren und mobilen Teams, die im Rahmen der Impfstrategie des Freistaats geführt werden, erstattungsfähig.Die Grippeschutzimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) insbesondere für vulnerable Personengruppen und medizinisches Personal zwar empfohlen. Im Gegensatz zur COVID-19-Impfung ist sie aber keine staatliche Leistung und die Kommunen wurden vom Freistaat auch nicht beauftragt, Grippeschutzimpfungen durchzuführen.
Grippeschutzimpfungen sind nur für bestimmte Personengruppen kostenfrei, die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen. Bürger*innen, die nicht krankenversichert sind, müssen die Impfung selbst bezahlen. Dies verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Abrechnung und Dokumentation, der bei reinen COVID-19-Impfungen nicht notwendig ist. Die ebenfalls zusätzlich benötigten Raum-, Personal- und Logistikkapazitäten für eine Grippeschutzimpfung wären nicht von der Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie gedeckt, so dass keine Refinanzierung über den Freistaat möglich wäre.
Angesichts der für den Betrieb der Covid-Impfinfrastruktur entstehenden sehr hohen Kosten ist es zwingend erforderlich, die klaren Vorgaben des Freistaats einzuhalten, um größtmögliche Rechtssicherheit in Bezug auf die Kostenerstattung des Impfzentrums durch Bund und Freistaat zu gewährleisten.
Aus den oben genannten Gründen wird derzeit keine Möglichkeit gesehen, Grippeschutzimpfungen und/oder weitere Standardimpfungen in den städtischen Impfstandorten anzubieten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.