Innovative Lösungen für Parksuchverkehr und Parken: Ist eine ausreichende Datenbasis verfügbar?
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Rathaus Umschau 82 / 2022, veröffentlicht am 29.04.2022
Innovative Lösungen für Parksuchverkehr und Parken: Ist eine ausreichende Datenbasis verfügbar?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 10.5.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
Die o.g. Anfrage des Stadtrates wurde dem Mobilitätsreferat zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Sie fordern darin die LH München auf, umfangreiche Datensätze, insbesondere bezogen auf den ruhenden Verkehr (Anzahl Stellplätze im öffentlichen Raum, auf privaten Flächen (priv. Parkhäusern) etc.) in Tabellenform zur Verfügung zu stellen, mit folgender Begründung:
„Über die Parkplatz- und Parksuchverkehrs-Politik divergieren die Auffassungen im Stadtrat. Um ein konstruktives Mitwirken auf Basis verfügbarer Daten für alle demokratischen Parteien im Stadtrat zu ermöglichen, ist eine transparente Veröffentlichung der Parkplatz-Informationen unerlässlich. Die Datenbasis erleichtert allen konstruktiv interessierten Beteiligten die Einreichung weiterführender konstruktiver Vorschläge, ohne diese selbst mit Datenquellenthemen zu belasten. In einer digitalen Stadtverwaltung, die die Stadt München zu sein beansprucht, sollten die angefragten Daten ohne großen Mehraufwand verfügbar sein. Daneben spricht u.E. nichts gegen die Veröffentlichung der Daten auf www.muenchen.de.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Das Mobilitätsreferat hat sich im Themenbereich Ruhender Verkehr bereits zum Ziel gesetzt, einen besseren Überblick über die aktuelle Parkraumauslastung im gesamten Stadtbereich zu erlangen. Bislang stehen hierfür lediglich manuelle Zählungen zur Verfügung. Gerade zur Feststellung der Anzahl der Stellplätze auf Privatgrund werden jedoch auch neue technische Lösungen keine ausreichenden Antworten liefern können.
Aktuell läuft das Projekt „Konzepterstellung, Erprobung und Untersuchung eines Monitoring- und Analyse-Dashboards für den Ruhenden Verkehr in München“, dessen Umsetzung im vierten Quartal des Jahres 2021 gestartet ist. Da es auf dem Markt mittlerweile viele technische Lösungen gibt, die die Prozesse auf unterschiedliche Art vereinfachen, beschleunigen undin wirtschaftlicher Hinsicht optimieren können, soll mit Hilfe dieses Piloten nach einer geeigneten Lösung für die Stadtverwaltung gesucht werden. Die Erkenntnisse aus dem Piloten werden im weiteren Verlauf Anwendung in den Digitalisierungsprogrammen finden.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele öffentliche Parkhäuser (Stellplätze >15) von Stadt, Bezirk und Land gibt es in München in jedem Stadtviertel?
Frage 2:
In welchem Umfang werden diese Parkhäuser in der Zeit von 18 Uhr abends bis 7 Uhr morgens genutzt (in Kfz-Zahlen oder %-Angabe)?
Frage 3:
Wie viele Stellplätze in Tiefgaragen der öffentlichen Hand (z.B. von Behörden wie bspw. Garage der Obersten Baubehörde im Lehel) gibt es in München? Könnte man deren Auslastung verbessern durch Freigabe an Privatpersonen abends und an Wochenenden? Gibt es hierfür Konzepte?
Antwort:
Die hier angefragten Daten zum Angebot liegen nicht vor. Zur Ermittlung der Datengrundlage müsste die zuständige Lokalbaukommission (LBK) sämtliche Bauakten prüfen und auswerten, was jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Entsprechende Datensätze zur Nutzung liegen der Landeshauptstadt München selbst nicht vor. Somit können die Fragen 1 bis 3 leider nicht wie gewünscht beantwortet werden.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wäre es sinnvoll, offensichtlich nicht benötigte Stellplätze anderweitig zu nutzen, um insbesondere den öffentlichen Straßenraum zu entlasten, jedoch kann hierauf kaum Einfluss genommen werden.
Frage 4:
Wie viele private Parkhäuser (Unternehmen, Privatpersonen, WEG-Anlagen, private Wohnungsunternehmen) (Stellplätze >15) gibt es in München in jedem Stadtviertel?
Frage 5:
In welchem Umfang werden private Parkhäuser gem. Ziffer 3 in der Zeit von 18 Uhr abends bis 7 Uhr morgens genutzt (in Kfz-Zahlen oder %-Angabe)?
Antwort:
Datensätze der Stellplatzflächen auf Privatgrundstücken liegen der Stadt generell nicht vor. Eine Auskunftspflicht seitens privater Garagenbetreiber zu Nutzungsintensitäten besteht gegenüber der LHM nicht. Der/die Eigentümer*in kann die „überzähligen“ Stellplätze vermieten und damit auch Geld einnehmen. Pflichtige Stellplätze müssen aber nach der vorliegenden Rechtslage grundsätzlich im Bedarfsfall jederzeit für die Gebäude/Nutzungen zur Verfügung stehen. Letztlich müssen sich für die Betreiber*innen alle bisher nicht vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten der Stellplätze in sein Betriebskonzept einordnen lassen, so dass auf jeden Fall der ursprüngliche Betriebszweck (insbesondere bei den pflichtigen Stellplätzen) gewährleistet werden kann. Konzepte dafür können nur individuell von den Betreiber*innen erarbeitet und umgesetzt werden.
Da es sich bei den Garagenbetreiber*innen um wirtschaftende Unternehmen handelt, darf eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, in deren ureigenen Interesse die bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Stellplätze liegt. Wenn Stellplatzpotentiale bisher nicht genutzt werden, liegt die Vermutung nahe, dass dem bauliche, rechtliche, betriebliche oder sonstige Gründe entgegenstehen, auf die die LHM aber keinen Einfluss hat.
Frage 6:
Wie viele öffentliche Parkplätze auf öffentlichen Flächen (öffentliche Plätze und Straßen) gibt es in jedem Stadtviertel?
Antwort:
Es ist möglich die Anzahl aller bewirtschafteten Stellflächen innerhalb der Lizenzgebiete zu eruieren. Da eine regelmäßige Überplanung und weiterer Ausbau der bestehenden Lizenzgebiete stattfindet, kann eine Aktualität des Parkplatzbestandes nicht gewährleistet werden. Mit Stand Dezember 2021 liegen insgesamt ca. 93.100 bewirtschaftete Stellplätze vor. In der Tabelle in der Anlage sind die öffentlichen Stellplätze pro Lizenzgebiet aufgezeigt. Im Rahmen des Digitalen Zwillings erhebt das Kommunalreferat sämtliche öffentliche Stellplatzflächen. Derzeit ist jedoch noch keine Gesamtübersicht vorhanden.
Frage 7:
Wie viele Parklizenzen sind aktuell in jedem Stadtviertel ausgereicht? Gibt es eine Obergrenze pro Stadtviertel?
Antwort
Für die bewirtschafteten Gebiete existiert keine Obergrenze hinsichtlich der Anzahl der möglichen Parkausweise. Sofern die Antrag stellende Per-son bzw. der/die gewerbliche Anlieger*in die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, darf aus Gründen der Gleichbehandlung der beantragte Parkausweis nicht verweigert werden. Wunschgemäß dürfen wir Ihnen die Anzahl der ausgegebenen Parkausweise zur Verfügung stellen. Die Tabelle ist der Anlage zu entnehmen.
Punkt 8:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Daten gemäß Ziffern 1 bis 6 ausschließlich in Tabellenform dem Stadtrat zur Verfügung zu stellen und einmal pro Jahr zu aktualisieren.
Antwort:
Wie bereits beschrieben liegt ein Großteil der geforderten Daten nicht vor. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage, sämtliche verfügbaren Datensätze in Tabellenform darzustellen und einmal pro Jahr zu aktualisieren, erfordert intensive und umfangreiche interne sowie referatsübergreifende Abstimmungen verbunden mit hohem Personal- und Kostenaufwand. Diese Kapazitäten stehen dem Mobilitätsreferat in absehbarer Zeit leider nicht zur Verfügung.
Wir bitten deshalb um ihr Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen daher nicht nachkommen können.
Die spezielle Herausforderungen der Datengewinnung des ruhenden Verkehres in München ist der Stadtverwaltung wie oben erläutert bewusst. Wir hoffen wir konnten Ihnen den aktuellen Sachverhalt darlegen und bitten Sie weiterhin um Geduld.
Wir hoffen, dass wir Ihre Anfrage zunächst dennoch zufriedenstellend beantworten konnten und gehen davon aus, dass die abschließend behandelt ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/7144556