Kälteschutz für Obdachlose mit Hund
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Dr. Evelyne Menges und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 27.10.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen:
„Die Landeshauptstadt München schafft rechtzeitig vor der Winterkälte die Möglichkeit des Kälteschutzes für Obdachlose mit Hund. Dabei soll das Sozialreferat auch Kontakt zu kirchlichen und gemeinnützigen Einrichtungen aufzunehmen.“
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.10.2021 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
In den meisten städtischen Notquartieren oder Akuteinrichtungen für wohnungslose Personen ist eine Aufnahme mit Hund tatsächlich nicht möglich. Die Landeshauptstadt München bietet hier allerdings alternative Möglichkeiten an. Beispielsweise öffnen manche städtischen und verbandlichen Clearinghäuser unter bestimmten Umständen ihre Einrichtung für wohnungslose Einzelpersonen oder Familien mit Hund. Daneben wird eine Aufnahme mit Hund vereinzelt in gewerblichen Beherbergungsbetrieben (sog. „Pensionen“) geduldet oder in Ausnahmen in Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe ermöglicht.
Außerdem bietet der aktuell bestehende Übernachtungsschutz auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne eine Aufnahme für drei Personen mit Hund in extra dafür bereitgestellten Übernachtungscontainern. Im Notfall haben obdachlose Frauen mit Hund die Möglichkeit, für ein bis zwei Nächte in der Münchner Bahnhofsmission zu nächtigen. Dem Sozialreferat ist der Bedarf an Unterbringungsplätzen für obdachlosen Personen mit Hunden und die damit verbundene Problematik grundsätzlich bewusst.
Folgende neue Angebote sind derzeit in Planung:Beim bereits in Planung befindlichen Neubau des ganzjährigen Übernachtungsschutzes (voraussichtlich Fertigstellung 1. Quartal 2024) sind bereits Plätze für Wohnungslose mit Hund in Einzelzimmern vorgesehen (siehe auch StR-Antrag Nr. 14-20/A 06660, Neubau des Übernachtungsschutzes: Übernachtungsmöglichkeit für Menschen mit Tieren einplanen vom 5.8.2020).
Im Flexi-Heim der Variante 2 mit Einzelappartements in Freiham sind ebenfalls Plätze für wohnungslose Frauen und Männer mit Hunden eingeplant.
Ein erfahrener Träger der Münchner Wohnungslosenhilfe hat bereits im Januar 2020 eine Konzeptidee für eine Einrichtung speziell für wohnungslose Frauen mit Hund vorgestellt. Auch diese Projektidee soll in den kommenden Jahren umgesetzt werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.