Klimaschutz konkret: Obst und Gemüse außerhalb der Norm
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz; Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 6.8.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, Obst und Gemüse, das nicht der Norm entspricht, den Münchnerinnen und Münchnern evtl. in einer Kooperation mit der Firma „Querfeld“ anzubieten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. der Betriebssatzung der Markthallen München (MHM) dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 6.8.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Aufgabe des Eigenbetriebes MHM ist es, u.a. die ständigen Lebensmittelmärkte zu betreiben. Hierbei sind die zur Verfügung stehenden Flächen gewerblichen Nutzungen zuzuführen. Zielsetzung ist es dabei, zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, gesunden und frischen Lebensmitteln beizutragen. Satzungsgemäß betreiben die MHM daher keine Marktstände.
Die MHM stehen Ihrem Vorschlag zum Verkauf von Obst und Gemüse, welches nicht der Norm entspricht, positiv gegenüber und werden daher bei einer der nächsten Ausschreibungen eines Verkaufsstandes darauf hinweisen, dass Konzepte, die die Vermarktung von nicht normgerechtem Obst und Gemüse aus eigenem Anbau vorsehen, ausdrücklich erwünscht sind. Darüber hinaus bieten die MHM Erzeugern solcher Produkte selbstverständlich Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit den Obst- und Gemüsehändler*innen auf all unseren Märkten an.
Die Veröffentlichung aller freien Stände bei den MHM erfolgt unter https://stadt.muenchen.de/infos/vermietung-marktstaende.html. Hier können sichInteressent*innen über die jeweiligen Stände informieren und mit den geforderten Unterlagen auf einen Verkaufsstand bewerben.
Die MHM befinden sich mit der Firma „Querfeld“ im Austausch. Eine Zwischennutzung von freien Verkaufsständen auf den verschiedenen festen Lebensmittelmärkten wurde „Querfeld“ angeboten, derzeit besteht laut diesen kein Bedarf. Auf die aktuellen Ausschreibungen wurde „Querfeld“ hingewiesen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.