Abends im Rathaus: Youthnet bei der Raumfindung unterstützen
Antrag ehemalige Stadtrats-Mitglieder Richard Quaas und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 17.12.2019
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragten am 17.12.2019, dass die Stadt München dem Projekt YouthNet am 21.3.2021 möglichst kostenfrei einen zentral gelegenen Raum für eine Ausstellung zur Verfügung stellen sollte.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.12.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie beantragten die städtische Unterstützung für die Raumsuche des Projekts Youthnet, das Sie zurecht als vorbildliches Projekt zur Integration von Jugendlichen mit verschiedenen kulturellen und religiösen Hintergründen darstellten und dessen Arbeit Sie würdigten. Für die am Ende des jeweiligen Projektzyklus festlich gestaltete Ausstellung von Werken der Jugendlichen sollte ihrem Antrag nach am 21.3.2021 ein städtischer Raum, wie z.B. die Rathausgalerie oder ein Saal im Stadtmuseum oder Literaturhaus zur Verfügung gestellt werden.
Leider überschnitten sich der Projektzeitraum 2020/21 und der vorgesehene Ausstellungszeitpunkt 21.3.2021 von Youthnet jedoch mit der zweiten Pandemie-Welle im Winter 2020/21 und wurden durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erschwert. Das diesmal in Kooperation mit der Bayerischen Staatsoper unter dem Titel „Meine Rolle“ realisierte Projekt wurde aus diesem Grund in einem privaten Freiluft-Areal im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung abgeschlossen. Insofern hatte sich das Ziel Ihres Antrags – die Bereitstellung eines städtischen Raums – durch die Umstände leider erübrigt.
Aufgrund der Belastungen durch die Pandemie im ersten Corona-Jahr wurde zudem leider versäumt, Ihnen von dieser Entwicklung rechtzeitig Kenntnis zu geben, wofür das Kulturreferat um Entschuldigung bittet. DieAbsage, Verschiebung oder digitale Ausrichtung von eigenen Veranstaltungen war in diesem Zeitraum so häufig, dass uns der Fehler unterlief, Sie in diesem Fall, der ja keine städtische Veranstaltung als solche betraf, nicht zu benachrichtigen. Wir bitten um Verständnis für dieses Versäumnis.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag als erledigt gelten darf.