Diskriminierungsfreier Sport in München – Train the trainer
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 13.4.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 13.4.2021 nehme ich Bezug und bedanke mich für die Fristverlängerung.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt: „Fort- und Weiterbildungen zu diskriminierungsfreier Arbeit in Vereinen, zur Prävention sexueller Übergriffe und sexueller Gewalt sowie zur Prävention psychischer und physischer Gewalt werden als Zuschussleistung in die Sportförderungsrichtlinie mitaufgenom- men.“
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Referat für Bildung und Sport hat eine Leitlinie zur Prävention vor sexualisierter Gewalt erarbeitet. Diese Leitlinie umfasst ein Fünf-Punkte-Präventionskonzept, dessen Verwirklichung allen Vereinen und Institutionen im Sport empfohlen wird.
Nach §1 Ziffer 4 der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München gelten seit dem 1.1.2018 verpflichtende Maßnahmen zur Überprüfung der Eignung von Mitarbeiter*innen im Kinder- und Jugendbereich für Zuschussnehmer*innen, welche Fördermittel aus der kommunalen Sportförderung erhalten. Zu diesen verpflichtenden Maßnahmen zählen die Unterzeichnung von Selbstverpflichtungserklärungen durch alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sowie die Vorlage eines zum Zeitpunkt der erstmaligen Vorlage maximal drei Jahre alten erweiterten Führungszeugnisses, alternativ eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zusätzlich besteht eine Dokumentationspflicht dieser Maßnahmen, da deren pflichtgemäße Umsetzung stichprobenartig durch das Referat für Bildung und Sport überprüft wird.Da die Vorlage der Führungszeugnisse und die Unterschrift der Selbstverpflichtungserklärung für alle Vereine Voraussetzung zum Erhalt der Sportbetriebspauschale ist, ist die Prävention sexualisierter Gewalt finanziell an die Sportförderrichtlinien gekoppelt.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden darüber hinaus zu diesem Thema, unter anderem durch die Münchner Sportjugend, angeboten. Zusammenfassend sieht der Geschäftsbereich Sport daher keine Notwendigkeit, die bestehenden Richtlinien entsprechend zu ändern.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.