Fragen zu möglichen Konsequenzen aus der Kündigung von Valery
Gergiev
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 16.3.2022
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Sie hatten um die Beantwortung von Fragen nach den Konsequenzen aus der Kündigung von Valery Gergiev als Chefdirigent der Münchner Philharmoniker gebeten.
Ich verweise diesbezüglich zunächst auf die Erklärung der Stadtratsfraktionen von Die Grünen – Rosa Liste, CSU – Freie Wähler, SPD/Volt, FDP – Bayernpartei, Die Linke – Die Partei und ÖDP/München Liste vom 11.3.2022:
„Die Fraktionen von Die Grünen – Rosa Liste, CSU – Freie Wähler, SPD/ Volt, FDP – Bayernpartei, Die Linke – Die Partei und ÖDP/München Liste stellen sich hinter die Aufforderung des Münchner Oberbürgermeisters: Valery Gergiev, bisher Chefdirigent der Münchner Philharmoniker, muss sich öffentlich vom völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine distanzieren. Da eine öffentliche Positionierung nicht stattgefunden hat, unterstützen die Fraktionen eine sofortige Trennung der Stadt München von Herrn Gergiev. Dies ist kein Misstrauensvotum gegen die gesamte russische Bevölkerung und keine Einschränkung der künstlerischen Freiheit. Herr Gergiev hat aber als Repräsentant der Stadt München eine herausgehobene Stellung und ist ein Botschafter ganz Münchens. Herr Gergiev hat immer wieder seine Nähe zu Präsident Putin gezeigt und damit demonstriert, dass ihm diese Freundschaft im Zweifel wichtiger ist als unsere Werte. Die Stadtratsfraktionen stehen für Freiheit, Demokratie, Menschlichkeit und damit an der Seite des Orchesters und der Partnerstadt Kyiv.“
Ihre Anfrage vom 16.3.2022 beantworte ich im Einzelnen wie folgt:
Frage 1.1:
Ergeben sich aus der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bei den Münchner Philharmonikern für Herrn Valery Gergiev Abfindungsansprüche gegenüber der LHM?
Frage 1.2:
Falls 1.1 zu bejahen ist, auf welche Summe belaufen sich selbige?
Frage 1.3:
Bestehen seitens des Künstlers sonstige offenen Ansprüche gegenüber der LHM?
Frage 1.4:
Falls 1.3 zu bejahen ist, auf welche Summe belaufen sich selbige?
Frage 2.1:
Wurden zum aktuellen Zeitpunkt von Herrn Valery Gergiev finanzielle Ansprüche gegenüber der LHM geltend gemacht?
Frage 2.2:
Falls 2.1 zu bejahen ist, auf welche Summe belaufen sich selbige?
Antwort zu den Fragen 1.1 bis 2.2:
Wir bitten um Verständnis, dass dies ein laufendes Verfahren zu einer vertraulichen Personalangelegenheit ist, zu dessen Inhalt wir keine Stellungnahme abgeben können.
Frage 3.1:
Gegen Oberbürgermeister Reiter wurde seitens des Bundestagsabgeordneten Petr Bystron, wegen der angedrohten und später vollzogenen Entlassung Valery Gergievs, Strafanzeige wegen versuchter Nötigung in einem besonders schweren Fall gestellt, gab es darüber hinaus weitere Anzeigen in dieser Causa?
Frage 3.2:
Falls 3.1 zu bejahen ist, welche Straftaten wurden zur Anzeige gebracht?
Frage 3.3:
Was ist der aktuelle Sachstand der fraglichen Vorgänge?
Antwort zu den Fragen 3.1 bis 3.3:
Zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen und deren Bearbeitung ist die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft München.
Frage 3.4:
Stellt die Entlassung Valery Gergievs, aufgrund einer nicht erfolgten politischen Distanzierung, einen Verstoß gegen Art. 3 (3) GG dar, welcher eine Benachteiligung wegen politischer Anschauungen untersagt?
Frage 4.1:
Welche Konsequenzen ziehen der Oberbürgermeister und die Stadtregierung hinsichtlich der Causa Gergiev, für die künftige Personalpolitik im Kultur- und Kunstbereich?
Frage 4.2:
Ist angedacht, dass Künstler künftig regelmäßig Erklärung zur Distanzierung von, aus Sicht der LHM, unerwünschten politischen und gesellschaftlichen Ereignissen, einzelnen Politikern oder Regierungen abgeben müssen?
Antwort zu den Fragen 3.4 bis 4.2:
Ich verweise auf die eingangs angeführte Erklärung der Stadtratsfraktionen von Die Grünen – Rosa Liste, CSU – Freie Wähler, SPD/Volt, FDP – Bayernpartei, Die Linke – Die Partei und ÖDP/München Liste vom 11.3.2022.