Arbeitskreis Prostitution öffnen & umbenennen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 14.9.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit o.g. Antrag vom 14.9.2021 fordern Sie, den Arbeitskreis Prostitution, der zwei Mal jährlich unter der Federführung des Kreisverwaltungsreferates auf Arbeitsebene tagt, in „Arbeitskreis Sexarbeit“ umzubenennen und diesen für Vertreter*Innen des Münchener Stadtrates zu öffnen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder jedoch nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der von Ihnen gestellte Antrag betrifft jedoch ausschließlich eine verwaltungsinterne Angelegenheit des Kreisverwaltungsreferates, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Münchner Stadtrates fällt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister im Rahmen der laufenden Aufgabenerledigung (Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO) auf dem Schriftwege zu beantworten.
Ihren Antrag begründen Sie wie folgt:
Zu Teilantrag 1:
„Sexarbeit bezeichnet eine konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartner_innen gegen Entgelt oder andere materielle Güter (vgl. u. a. Schuster, Sülzle & Zimowska, 2010). Der Begriff Sexarbeit wird auf verschiedene Weisen verwendet. Im weiteren Sinne handelt es sich um einen Oberbegriff für sämtliche Formen sexueller und erotischer Arbeit. Prostitution, also die explizit körperliche ‚Ausübung, Erduldung und Stimulation von sexuellen Handlungen gegen Entgelt‘ (Zurhold, 2002, S. 105) stellt damit einen Teilbereich von Sexarbeit dar.‘ 1
1. https://gender-glossar.de/glossar/item/58-sexarbeit“ Zu Teilantrag 2:
„Der einberufene Arbeitskreis besteht nicht nur aus Teilnehmenden der Verwaltungsebene, sondern auch aus Vertretungen von externen Stellen, wie z.B. des Polizeipräsidiums Münchens und Münchner Beratungsstellen. Somit ist eine Öffnung raus aus der Verwaltungsebene längst geschehen. Stadträt*innen der Landeshauptstadt München und Stadträt*innen der Gleichstellungskommission Frauen haben ein berechtigtes, politisches Interesse, den Diskussionen in diesem Arbeitskreis zu folgen und werden ergo als Teilnehmende zugelassen.“
Zu Ihren vorstehenden Ausführungen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat sich mit Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 13.12.2016 (siehe Anlage 1) für die Wiederaufnahme eines interfraktionellen Arbeitskreises oder Runden Tisches Prostitution ausgesprochen. Aufgrund des Änderungsantrages der CSU-Stadtratsfraktion (siehe Anlage 2) sollte dessen Einrichtung und Durchführung ausdrücklich auf Verwaltungsebene und unter Federführung des Kreisverwaltungsreferates erfolgen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung 2017 haben sich dann alle Beteiligten für den Titel „Arbeitskreis Prostitution“ ausgesprochen. In diesem sind derzeit neben der Stadtverwaltung alle maßgeblichen Akteur*innen in diesem Themengebiet, wie die Regierung von Oberbayern, das Polizeipräsidium München sowie die Fachberatungsstellen Jadwiga, Mimikry/Marikas und Solwodi vertreten. Mit all diesen Institutionen steht das Kreisverwaltungsreferat im Hinblick auf den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes, des Prostitutionsgesetzes und der Sperrbezirksverordnung in ständigem Austausch und es besteht eine intensive Zusammenarbeit.
Nachdem unterdessen keine Änderung der Sach- und Rechtslage erkennbar ist, sieht das KVR keine Veranlassung für eine Beteiligung des Stadtrates am Arbeitskreis Prostitution und eine Umbenennung des Arbeitskreises.
Das Handlungsfeld Prostitution wird im Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt, der derzeit von der Gleichstellungsstelle in Kooperation mit RBS, GSR, SozRef und unter Beteiligung von KGL, KVR, RAW und Fachstellen in freier Trägerschaft erarbeitet wird, mit 2 Maßnahmen vertreten sein. Eine der Maßnahmen hat zum Ziel, den Zugang zu vorhandenen Unterstützungsangeboten zielgruppenspezifisch zu erleichtern, Vorbehalte bzw. Stigmatisierungen abzubauen und weitere Bedarfe und Lücken im Hilfenetz zu identifizieren. Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der Themen, die in Zusammenhang mit Prostitution/Sexarbeit stehen, ist es nur durch enge Vernetzung und einen strukturierten Austausch von Sozialen Diensten und Unterstützungseinrichtungen möglich, die o.g. Ziele – sowohl im Sinne des Einzelfalls, aber auch zur Systematisierung von Erfahrungen und zur Erfassung und Verallgemeinerung von Bedarfen – zu erreichen. Im Rahmen der Maßnahme soll u.a. erarbeitet werden, was es hierfür braucht.Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage 1 kann abgerufen werden unter: https://ris.muenchen.de/ris/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/ pdfdownload?RisId=6994297
Die Anlage 2 kann abgerufen werden unter: https://ris.muenchen.de/ris/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/ pdfdownload?RisId=6994299