Den sozialen Folgen der Pandemie wirksam begegnen und für alle da sein, die beim Neustart nach Corona Unterstützung brauchen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Roland Hefter, Anne Hübner, Christian Köning, Barbara Likus, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) und Dr. Hannah Gerstenkorn, Sofie Langmeier, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Bernd Schreyer, Sibylle Stöhr, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 27.7.2021
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 27.7.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen Fonds im Umfang von 7,5 Mil- lionen Euro zu bilden, aus dem strukturelle Angebote zur Bewältigung der sozialen und bildungspolitischen Folgen der Pandemie flexibel finanziert und zeitnah zur Verfügung gestellt werden können. Der Pandemiefolgenfonds soll dabei sowohl Sach- als auch Personalkosten finanzieren dürfen. Die Aufgabe des Fonds soll es sein, insbesondere in den folgenden Bereichen Unterstützung zu leisten:
-Hilfe für junge Menschen: Angebote für Kinder und Jugendliche, die sowohl in der Schule als auch in ihrer Freizeit Hilfe benötigen, um wieder in einen Alltag zurückkehren zu können, der ihnen die bestmögliche Entwicklung ermöglicht.
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Armutsbekämpfung: Menschen unterstützen, die infolge der Pandemie ihre Arbeit verloren haben oder sich verschulden mussten, damit sowohl die Rückkehr in den Arbeitsmarkt als auch die Entschuldung möglichst schnell gelingt.
-Hilfe im Alter: Seniorinnen und Senioren, die aufgrund der Pandemie vereinsamt sind, aus der Isolation holen und leicht zugängliche und bezahlbare Angebote schaffen, die ihnen eine Rückkehr in die Gemeinschaft ermöglichen.
-Kulturelle und sportliche Teilhabe: Kultur und Sport verbinden und daran müssen alle teilhaben können. Die Münchnerinnen und Münchner brauchen Orte und Flächen, um Sport treiben zu können, aber auch innovative kulturelle Projekte sollen noch mehr Raum und Unterstützung erhalten.
-Integration in den Arbeitsmarkt: Das Münchener Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm wird personell verstärkt, um den gewachsenen Anforderungen und den speziellen Bedürfnissen von (alleinerziehenden) Frauen nach der Krise gerecht werden zu können.
-Inklusion: Maßnahmen aus der UN-Behindertenrechtskonvention schneller umsetzen.
-Migration: Angebote sichern, die vor allem Menschen mit Migrationshintergrund und schlechten Sprachkenntnissen beim Zugang zum Münchner Hilfesystem unterstützen.
Damit Angebote ohne großen Vorlauf noch 2021, spätestens 2022 geplant und finanziert werden können, soll der Fonds flexibel agieren dürfen. Die strategische Überlegung der Referate und die daraus resultierenden ein- zelnen Angebote sind dem Stadtrat jedoch in jedem Fall darzustellen. Die finanziellen Mittel des Fonds sollen dauerhaft zur Verfügung stehen. Begründung:
Viele junge Menschen tun sich schwer mit der Rückkehr in einen geregelten Schulalltag, viele Seniorinnen und Senioren leben nun noch isolierter als vor der Pandemie. Die Arbeitslosigkeit ist gestiegen, noch immer sind viele Münchnerinnen und Münchner in Kurzarbeit. Trotz sehr großzügiger Übergangsregelungen im SGB II sind Anfragen bei den Schuldnerberatungsstellen, aber auch die Anträge auf Wohngeld oder eine geförderte Wohnung auf Rekordniveau. Um den Notlagen der Menschen trotz städti- scher Finanzkrise begegnen zu können, sollen den Referaten einmalig 7,5 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt werden, um schnell und wirksam agieren zu können.
Besonders wichtig ist es uns dabei eine stärkere individuelle Unterstüt- zung von Jugendlichen, die nicht in die Schule zurückfinden, aber genauso die Schaffung von kostenfreien oder gut finanzierbaren Freizeitangeboten für Menschen aller Altersgruppen. Den zumindest temporären Ausbau der Schuldnerberatungsstellen halten wir für unverzichtbar, um aus akuten Notlagen keine dauerhaften zu machen. Auch die psychosozialen Folgen der Pandemie, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei älteren Menschen, müssen bekämpft werden. Der Pandemiefolgenfonds soll ein wesentliches Instrument werden, damit alle, besonders die sozial und wirtschaftlich benachteiligten Münchnerinnen und Münchner, gut aus der Krise kommen. Wir wollen niemanden in einer Notsituation alleine lassen.“
Bereits in der Vollversammlung 27.7.2021 wurde im Eckdatenbeschluss für das Jahr 2022 (SV-Nr. 20–26/V 03492) mit der Antragsziffer 6 entschieden, dass „weitere 8.000.000 Euro für die Bekämpfung der Pandemiefolgen und das Pilotprojekt Bürgerhaushalt zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Ausgestaltung erfolgt in Einzelbeschlüssen bis zum Haushaltsbeschluss“.
Damit erfolgt die Ausgestaltung durch die Beratungen in den Fachausschüssen durch Einzelbeschlüsse, die dann in den Haushaltsplan aufgenommen werden.Ihr Einverständnis vorausgesetzt erfolgt deswegen die Behandlung Ihres Antrags als Brief.
Nachdem die genaue Ausgestaltung des Budgets in Höhe von 7,5 Millionen Euro für die Bekämpfung der Pandemiefolgen und 500.000 Euro für das Pilotprojekt Bürgerhaushalt im endgültigen Haushaltsbeschluss für das Jahr 2022 umgesetzt werden sollte, erfolgte eine Abfrage bei den thematisch betroffenen Referaten. Die Rückmeldungen der Referate ergaben, wie schon im Verteilungsschreiben vom 15.11.2021 zum Haushaltsentwurf 2022 mitgeteilt, einen zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von rd. 12 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag der Anmeldungen wurde aus Gründen der Transparenz und der Vollständigkeit und um keine Vorfestlegungen zu treffen, zunächst ungekürzt in den Haushaltsentwurf in den betroffenen Referatsteilhaushalten eingestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes lagen noch keine konkretisierenden Einzelbeschlüsse vor, daher wurden zum Schlussabgleich die entsprechenden Ansatzdotierungen in den Referatsteilhaushalten wieder ausgeplant und im Gesamthaushalt als Pauschalbetrag wieder eingestellt. Die Umsetzung und die gleichzeitige Auflösung des Pauschalansatzes erfolgt im Rahmen der Erstellung des endgültigen Haushaltsplans.
Die Stadtkämmerei hat eine Übersicht über bereits gefasste Beschlüsse (zum Stand 2.12.2021) erstellt und um die geplanten und angekündigten weiteren Vorlagen ergänzt (siehe Anlage).
Von der Gesamtsumme in Höhe von 7,5 Millionen Euro wurden 720 Tsd. Euro bereits in der VV vom 27.0.2021 (VV Nr. 20 – 26/V03492) für das Sozialreferat (s. Nr. 4 der Anlage) beschlossen und sind bereits in den Haushalt 2022 aufgenommen. Damit wurden von den bereitgestellten 7,5 Millionen Euro insgesamt 6.470.499 Euro durch bereits dem Stadtrat vorgelegte Vorlagen beschlossen. Angekündigt wurden noch Beschlussvorlagen in Höhe von 136.250 Euro. Somit sind vom Pandemiefolgenfond bis jetzt 6.606.749 Euro verplant und es verbleibt ein Rest von 893.251 Euro, für den noch keine weiteren Planungen vorliegen.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/6985731