Panzerteststrecke in Allach schnellstmöglich genehmigen!
Antrag Stadträte Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 7.4.2022
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Schreiben vom 7.4.2022 stellen Sie folgenden Antrag:
„Panzerteststrecke in Allach schnellstmöglich genehmigen! Die Landeshauptstadt München genehmigt dem Unternehmen Krauss-Maffei Wegmann (KMW) schnellstmöglich die seit über einem halben Jahrhundert bestehende Panzerteststrecke in Allach.“
Sie begründen Ihren Antrag wie folgt:
„Seit 1964 betreibt das nunmehr 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Münchner Unternehmen Krauss-Maffei Wegmann in Allach die einzige Panzerteststrecke der Firma in ganz Deutschland. Zudem hängen ca. 4.000 Arbeitsplätze bei Zulieferern an KraussMaffei Wegmann. Abgedeckt wird ein Portfolio von Produktion, Entwicklung, Abnahme und Produktion von Prototypen gepanzerter Fahrzeuge. Nachdem das Unternehmen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ersuchte, kam ein Prozess ins Rollen, mit dem wahrscheinlich niemand gerechnet hat. Es gründete sich die Bürgerinitiative mit dem Slogan ‚Schule statt Panzer‘, die die Panzerteststrecke und damit den gesamten Betrieb am liebsten komplett verbannen würde. Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht wurde einreicht. Die zuständigen Behörden machten rechtliche Bedenken geltend, dass die Panzerteststrecke einer baurechtlichen Genehmigung bedürfe. Mittlerweile befassen sich zahlreiche Juristen, Behörden und sogar der Bayerische Landtag mit dem Thema. Nicht nur in Anbetracht der seit 24.2.2022 veränderten Weltsituation ist es wichtig, dem Konzern schnellstmöglich Planungssicherheit zu gewähren und die nötigen Genehmigungen zu erteilen. Schließlich bietet das Unternehmen dem Standort München zahlreiche und für die Münchner Mischung wichtige Industrie-Arbeitsplätze, die es zu erhalten gilt. Die gesamte Wirtschaftsleistung des Unternehmens ist für die Landeshauptstadt ein wichtiger Faktor.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz ist als Kreisverwaltungsbehörde für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständig und in diesem Verfahren Genehmigungsbehörde im Sinne des § 10 Abs. 5 Satz 1BImSchG. Insofern betrifft Ihr Antrag ein Geschäft der laufenden Verwaltung, dessen Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung Ihres Antrages im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 7.4.2022 teile ich Ihnen aber gerne Folgendes mit:
Die Firma Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG (KMW) hat sich Ende 2017 an die Landeshauptstadt München gewandt, mit dem Ziel einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die bestehende Panzerteststrecke (PTS). Seit der Beantragung wurde der Antrag seitens KMW mehrfach modifiziert.
Parallel dazu, und während des laufenden Genehmigungsverfahrens, hat sich im Januar 2021 eine Bürgerinitiative mit einer Petition gegen den Weiterbetrieb der Teststrecke an den Landtag gewandt. Zudem ist vor dem Verwaltungsgericht München eine Verpflichtungsklage auf Stilllegung der bestehenden Panzerteststrecke gegen die Landeshauptstadt München anhängig.
Das Petitionsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Verfahrens teilte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Jahr 2021 mit, dass nach dortiger Rechtsauffassung die Panzerteststrecke im Entstehungsjahr 1964 grundsätzlich einer Baugenehmigungspflicht unterlegen hätte. Da diese Baugenehmigung nicht vorliegt, falle die Anlage nicht unter den Bestandsschutz und in der Konsequenz müsse das komplette baurechtliche Genehmigungsverfahren wiederholt werden.
Demnach muss nun ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, in dem immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Belange zu prüfen sind. KMW stellt für die baurechtlichen Belange derzeit alle notwendigen Unterlagen zusammen und aktualisiert, soweit erforderlich, die übrigen Antragsunterlagen. Sobald die einzureichenden Unterlagen vollständig vorliegen, kann das Genehmigungsverfahren vom Referat für Klima- und Umweltschutz fortgeführt werden.
Hinzu kommt, dass das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) – als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz – eine neue und vor allem andere Betrachtungsweise der Lärmthematik übermittelt hat. Darin vertritt es eine andere Auffassung (30 statt 60 Testrunden pro Tag) als das beauf-tragte Gutachterbüro von KMW, so dass auch hier weiterer Klärungsbedarf besteht.
Argumente, wie z.B. Industrie-Arbeitsplätze und die veränderte Weltsituation, sind im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Genehmigungstatbestände und können daher nicht berücksichtigt werden. Bei der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung handelt es sich aber um eine gebundene Entscheidung. Demnach hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (ggf. mit entsprechenden Auflagen), wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen.
Sie können aber sicher nachvollziehen, dass das Verfahren aufgrund der komplexen Gemengelage nicht von heute auf morgen entschieden werden kann.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.