Die Sortieranlage der Großmarkthalle bei der Neugestaltung für Einzelhandel öffnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Fabian Ewald, Heike Kainz,Winfried Kaum, Veronika Mirlach und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 13.8.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, bei der Umgestaltung und Neuplanung der Großmarkthalle die Fläche der Sortieranlage für die Bürger*innen weiter zu öffnen, um einen Treffpunkt und weitere Einkaufsmöglichkeiten im Stadtviertel zu ermöglichen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. der Betriebssatzung der Markthallen München (MHM) dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 13.8.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die MHM haben den Auftrag, die Versorgung der Münchner Bevölkerung mit frischen Lebensmitteln zu unterstützen. Aus diesem Auftrag heraus begrüßen die MHM grundsätzlich jede Art von Initiative, die ein zusätzliches Versorgungsangebot bzw. eine Einkaufsmöglichkeit für die Bürger*innen vor Ort schaffen möchte. Etabliert sich darüber hinaus eine lokale Begegnungsstätte, wo ein „Wir-Gefühl“ in der Nachbarschaft spürbar wird, ist diese Entwicklung erfreulich und aus lokalpolitischer Sicht ausdrücklich gewünscht.
Aktuell befinden sich in der nach außen geöffneten Ladenzeile der Sortieranlage gastronomische Betriebe. Ein Ladenlokal verkauft zusätzlich Lebensmittel. Derzeit wurde ein Imbiss nach Kündigung neu ausgeschrieben und wird schnellstmöglich vermietet. Innerhalb der Sortieranlage befinden sich auf den Freiflächen Parkplätze sowie Kühlzellen. Die innen liegenden Räume sind als einfache Lager an verschiedene ambulante Händler*innen öffentlich-rechtlich unbefristet zugewiesen. Es besteht auf der Innenseiteder Sortieranlage kein Leerstand und der Betrieb entspricht dem derzeitigen Nutzungskonzept.
Die geplanten Veränderungen im Zuge der Neustrukturierung des Großmarktgeländes wirken sich auch auf die angrenzende Sortieranlage aus. Aktuell befindet sich die Entwicklung des Geländes jedoch noch im Planungsstadium. Deshalb wird ein künftiges Nutzungskonzept für die Sortieranlage entwickelt. Ausgehend vom derzeitigen Angebot kann das künftige Nutzungskonzept der Sortieranlage sinnvoll weiterentwickelt werden. Dabei müssen die Bedürfnisse der bisherigen Nutzer*innen sowie der Anwohner*innen betrachtet werden. Welchen Bedarf die ambulanten Händler*innen in Zukunft nach Lager- und Kühlflächen haben, wird zu gegebener Zeit abgefragt. Ihren Wunsch, der dem Wunsch der Nachbar*innen und des BA 6 Sendling nach mehr lokalen Einkaufsmöglichkeiten sowie einem Treffpunkt im Stadtviertel entspricht, haben die MHM im Blick.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt Stellung zu den planerischen Zielen im Bereich der Sortieranlage vor dem Hintergrund der Neuentwicklung des Großmarktgeländes:
„Im März 2020 wurden im Rahmen eines Grundsatz- und Eckdatenbeschlusses städtebauliche und freiraumplanerische Ziele für die Neuentwicklung des Großmarktgeländes gefasst:
Auf dem Großmarktgelände soll ein qualitätvolles, gemischt genutztes innerstädtisches Quartier mit Gewerbenutzung sowie Wohnbauflächen und der erforderlichen Infrastruktur entwickelt werden. Dabei soll u.a. die bestehende städtebauliche Struktur weiterentwickelt und der denkmalgeschützte Gebäudebestand erhalten und integriert werden.
Der Schaffung belebter Erdgeschosszonen, z.B. durch Integration gewerblicher und gastronomischer Nutzungen, und der Etablierung eines sozialen und kulturellen Angebots kommt dabei eine wichtige Rolle zuteil.
Vor dem Hintergrund dieser Ziele wurde die Fläche der Sortieranlage in den Umgriff des Beschlusses aufgenommen. Die Sortieranlage als Teil dieser Flächen wird derzeit durch die MHM verwaltet und steht heute in direktem funktionalem Zusammenhang zum angrenzenden Großmarktgelände. Mit der beabsichtigten Aufgabe der Großmarkthallennutzung auf den angrenzenden freiwerdenden Flächen soll auch die Sortieranlage in die oben genannten städtebaulichen Überlegungen miteinbezogen werden.Die nahezu dreieckig geformte Fläche der Sortieranlage mit dem markanten eingeschossigen Bau stellt einen wichtigen Identifikationsort für das Quartier dar. Das bereits vorhandene, kleinteilige Gastronomieangebot kann in diesem Zusammenhang als Ausgangspunkt für die sinnvolle Weiterentwicklung des zukünftigen Nutzungskonzepts der Sortieranlage herangezogen werden.“
Ein künftiges Nutzungskonzept der Sortieranlage wird zu gegebener Zeit mit dem BA 6 Sendling abgestimmt und dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.