2 Jahre „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ III Mehr Flächen für den Naturschutz a)
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 12.2.2021
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umwelt:
In Ihrem Antrag fordern Sie die LH München auf, sich dafür einzusetzen, dass das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ ausgeweitet wird und hierzu städtische Flächen der Münchner Stadtentwässerung und der Münchner Stadtgüter am Gut Marienhof bei einer Nachnennung an die EU aufgenommen werden. Es werden hierzu Gespräche mit der Regierung von Oberbayern Obere Naturschutzbehörde geführt.
Zur Begründung wird unter anderem aufgeführt, dass das FFH-Gebiet auf der Höhe von Gut Marienhof besonders schmal und westlich der Isar teilweise nur wenige Meter breit ist. Dabei gebe es im Umfeld laut Managementplan des FFH Gebietes hier ausgesprochen reich strukturierte Bestände von Naturnahen Kalk-Trockenrasen mit Orchideen. Daneben kämen Magere Flachland-Mähwiesen vor. Da die städtischen Flächen im Gut Marienhof den gleichen Bodentyp wie die geschützten Flächen im benachbarten FFH Gebiet aufwiesen, könnten diese bei entsprechender Pflege ebenfalls zu diesen FFH Lebensraumtypen entwickelt werden. Die Ausweisung als FFH Gebiet hätte den Vorteil, dass diese Flächen fachgerecht kartiert würden. Im Managementplan würden Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes schützenswerter Tier-und Pflanzenarten festgelegt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Aufgrund des behördenübergreifenden Abstimmungsbedarfs war eine Beantwortung in der geschäftsordnungsgemäßen Frist nicht möglich. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zu Ihrem Antrag vom 12.2.2021 teilt Ihnen das Referat für Klima- und Umweltschutz Folgendes mit:
Es wurden die Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern sowie des Baureferats/Eigenbetrieb Stadtentwässerung und der Städtischen Güter als Grundstückseigentümer eingeholt.Nach Auskunft der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern vom 22.12.2021 gelten für die Nachmeldung von Fauna-Flora-Habitatgebieten (FFH-Gebieten) im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 folgende Voraussetzungen:
Für eine Nachmeldung ist eine flurstücksscharfe Abgrenzung und eine schriftliche Einverständniserklärung der jeweiligen Eigentümer*innen erforderlich. Die Bereitschaft würde dann mit der Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erklärt werden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt sammelt Änderungsvorschläge in ganz Bayern und veranlasst mit der Aktualisierung der entsprechenden Unterlagen (Standarddatenbögen, digitale Datengrundlagen) die Meldung an das Bundesamt für Naturschutz beziehungsweise an das Bundesumweltministerium. Die Bundesrepublik Deutschland kommuniziert diesbezüglich dann weiter mit der Europäischen Union.
In ihrer ersten Einschätzung vom 22.12.2021 begrüßt die höhere Naturschutzbehörde eine Erweiterung des FFH-Gebietes DE7537310 „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ um die Flächen auf Höhe des Klärwerks Gut Marienhof und begründet dies mit den guten Aussichten für diese ehemaligen Brennenstandorte rasch eine Qualität als Lebensraumtypen gemäß Anhang I der europäischen FFH-Richtlinie zu entwickeln. Möglicherweise sei diese Wertigkeit schon jetzt gegeben. Weiter werden die Besiedelungsmöglichkeiten aus Flächen in der Umgebung und die bodenkundlichen Voraussetzungen als sehr günstig eingeschätzt.
Die Münchner Stadtentwässerung hat am 30.9.2021 zu Ihrem Antrag Stellung bezogen und begrüßt grundsätzlich die Erweiterung des Naturschutzes auf den Flächen des Guts Marienhof, um den einzigartigen Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Um den Auftrag der Abwasserentsorgung auch in Zukunft sicher nachkommen zu können, benötige die Münchner Stadtentwässerung Ausgleichs- und Ersatzflächen für zukünftig notwendige Kanal- und Klärwerksbaumaßnahmen. Zugleich könne im Zuge der Spurenstoffdiskussion ein gesetzlich verpflichtender Klärwerksausbau zur 4. Reinigungsstufe nicht ausgeschlossen werden und München wachse zudem kontinuierlich, so dass gegebenenfalls auch Erweiterungsflächen für die Behandlung der steigenden Abwasserströme benötigt würden. Für diese Zwecke spielten die Flächen am Gut Marienhof als einzige, dem Vermögen der Münchner Stadtentwässerung zugeordnete, zusammenhängende Flächen eine wesentliche Rolle. Die Münchner Stadtentwässerung teilte mit, dass sie aktuell eine Prüfung der Flächenzur Aufstellung eines Ökokontos durchführen lässt, um die betrieblichen Bedürfnisse mit den naturschutzrechtlichen zu verknüpfen. Die Ausweisung als FFH-Gebiet hätte für die Münchner Stadtentwässerung die Konsequenz, dass die Flexibilität verloren ginge, nicht für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beanspruchten Flächen der betrieblichen Nutzung zuzuführen. Diese seien letztlich von den Gebührenzahler*innen finanziert und damit zweckgebunden. Deshalb kann die Stadtentwässerung München Ihrem oben genannten Antrag nicht entsprechen.
Die untere Naturschutzbehörde bei der Landeshauptstadt München ist für die Flächen im Bereich Gut Marienhof zwar nicht zuständig, erlaubt sich aber die Anmerkung, dass die in der Antragsbegründung angeführten Vorteile einer Ausweisung durch eine fachgerechte Kartierung der Flächen und fachgerechte Maßnahmen des Managementplans sich insofern relativieren, als für Ökokontoflächen ebenfalls eine sorgfältige Kartierung der Flächen durchzuführen ist und Maßnahmen festzusetzen sind, die in aller Regel deutlich über den Detaillierungsgrad hinausgehen, der für FFH-Managementpläne üblich ist.
Im Bezug auf die Flächen der Münchner Stadtentwässerung fehlt es somit für eine Nachmeldung als Bestandteil des FFH-Gebietes an der Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin.
Dem Kommunalreferat, Städtische Güter ist lediglich das Grundstück Gem. Eching Flst. 3054/14 (Grünland) zugeordnet, das südöstlich vom Klärwerk in das FFH-Gebiet hineinragt und verpachtet ist. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet. Aus naturschutzfachlicher Sicht liegt für diese sehr kleine Fläche kein zwingender Grund vor, sie in das FFH-Gebiet einzubeziehen.
Insofern erscheint ein weitergehender Einsatz für die Einbeziehung der beantragten Flächen in das FFH-Gebiet „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ derzeit nicht erfolgversprechend.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.