Mit dem Stichtag 15. Mai sind auch in München die Befragungen für den Zensus 2022 gestartet. Das Statistische Amt der Landeshauptstadt München betreibt hierfür eine der 94 kommunalen Erhebungsstellen in Bayern. Ab sofort sind ungefähr 1.500 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für die Landeshauptstadt im Einsatz und führen die Befragungen durch. Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen werden beim Zensus nicht mehr alle Bürger*innen befragt – stattdessen werden als Basis vorhandene Verwaltungsregister, in erster Linie das Einwohnermelderegister, genutzt. Für die Haushaltebefragung wird daraus eine repräsentative Stichprobe gezogen. Dabei werden nicht einzelne Personen ausgewählt, sondern Anschriften gezogen. Alle Bewohner*innen dieser Anschrift werden dann befragt. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Auskunftserteilung. Im Rahmen der Haushaltestichprobe werden in München zirka 124.000 Personen von einer oder einem Erhebungsbeauftragten aufgesucht.
Für die Durchführung der Befragungen stehen den Erhebungsbeauftragten knapp drei Monate Zeit zur Verfügung. Die Fragen können an der Haustür beantwortet werden – das dauert in der Regel zehn Minuten pro Person. Des Weiteren findet eine Vollerhebung an Anschriften mit Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünften sowie Wohnheimen statt. Während die Bewohner*innen von Wohnheimen ebenfalls durch Erhebungsbeauftragte befragt werden, erfolgt die Auskunftserteilung an Gemeinschaftsunterkünften wie Flüchtlingsunterkünfte oder zum Beispiel Pflegeheime durch die Einrichtungsleitung.
Weitere Informationen erhält man auf der Website der Stadt München unter www.muenchen.de/zensus2022.
Zu beachten ist auch das Informationsangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Zensus unter www.zensus2022.de. Ziel der Erhebung ist die Ermittlung amtlicher Einwohnerzahlen. Darüber hinaus sollen Informationen über die Bevölkerungsstruktur, Bildungsstand und Erwerbstätigkeit sowie zur Wohnsituation gewonnen werden. Ergänzend zur Haushaltsstichprobe findet auch eine Gebäude- und Wohnungszählung statt. Diese wird als postalische Vollerhebung durch das Bayerische Landesamt für Statistik durchgeführt. Auskunftspflichtige mit Fragen hierzu wenden sich bitte an die im Anschreiben angegeben Kontaktdaten des Landesamtes.