Beteiligung der örtlichen Bürger bei den Straßenumbenennungen
Antrag Stadträte Andreas Babor, Sebastian Schall und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 8.10.2021
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Herstellung der Beteiligung der örtlichen Bürger bei den Straßenbenennungen. Die Gewährleistung der Bürgerbeteiligung bei Straßenumbenennungen ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 8.10.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie beantragen die „Beteiligung der örtlichen Bürger bei den Straßenumbenennungen“. Im Einzelnen soll dies durch eine detaillierte und differenzierte Beschreibung des historischen Hintergrunds und durch eine Abstimmung der geplanten Umbenennung z.B. in einer Bürgerversammlung erfolgen.
Dazu ist zu bemerken, dass seit 2021 intensiv über das Verfahren der Landeshauptstadt zum Umgang mit historisch belasteten Straßennamen informiert wurde. Am 28.4.2021 wurde allen Bezirksausschüssen ein entsprechendes Informationsangebot unterbreitet, das bislang von zehn Bezirksausschüssen wahrgenommen wurde. Die BA-Sitzungen, bei denen über das Thema „Umgang mit historisch belasteten Straßennamen“ gesprochen wurde, waren öffentlich und teilweise auch von Bürger*innen besucht. Begleitet wurde dieses Format von einer öffent
lichen Veranstaltung zum Thema im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses am 30.9.2021. Neben einer grundlegenden Darstellung von Vorgeschichte, Sachstand und Perspektiven des Umgangs mit historisch belasteten Stra-ßennamen in München wurden bei dieser Veranstaltung auch Erfahrungsberichte aus anderen Städten (Berlin, Mainz, Salzburg) präsentiert, um das Spektrum von Handlungsmöglichkeiten zu definieren und gegebenenfalls für München neu zu justieren. Mit der Veröffentlichung der Liste der Stra-ßennamen mit „erhöhtem Diskussionsbedarf“ (sog. short list) und des Kriterienkatalogs auf der Homepage des Stadtarchivs München wurde im September 2021 ein weiterer Schritt vollzogen, um das Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu befriedigen und die städtische Praxis desUmgangs mit historisch belasteten Straßennamen transparent zu machen. Ergänzend dazu wurden Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen geführt. Die geschilderten Maßnahmen werden in den kommenden Monaten weitergeführt und intensiviert, um möglichst vielen Bürger*innen Informationsmöglichkeiten zu geben. Hinsichtlich der Behandlung des Umgangs mit historisch belasteten Straßennamen im Rahmen einer Bürgerversammlung haben bereits jetzt Bürger*innen die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen und zur Abstimmung zu bringen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.