Kino in Solln erhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Christian Müller, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Nimet Gökmenoglu, Anna Hanusch, Thomas Niederbühl, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 15.10.2021
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung alle Möglichkeiten ausschöpft, um das Sollner Kino zu retten.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 15.10.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie beantragen, „umgehend Gespräche aufzunehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Sollner Kino zu retten“. Am 6.10.2021 war in den Zeitungen von Plänen des Eigentümers berichtet worden, im Gebäude des Kinos Solln Wohnungen und Geschäfte einzurichten. Nach öffentlichen Protesten sowie politischen Initiativen zum Erhalt des Kinos, darunter eben Ihrem Stadtratsantrag, rückte der Eigentümer jedoch zeitnah von seinen Plänen ab und stellte sich hinter den Weiterbetrieb des Kinos (s.u.a. Süddeutsche Zeitung vom 21.10.2021, „Das Kino Solln ist gerettet“).
Während die unmittelbare Gefahr durch die drohende Kündigung damit abgewendet ist, bleibt die ökonomische Situation für die Kinos in München teilweise kritisch. Daher bemüht sich das Kulturreferat weiterhin, Programmkinos gerade nach den Einschränkungen durch die Pande mie zu unterstützen. So wurde mit Beschluss des Kulturausschusses vom 10.2.2022 die Zahl der Kinoprogramm-Preise von sechs auf neun ausgeweitet. Wir hoffen damit, zum Erhalt der Spielstätten und einer vielfältigen Kinokultur in München beizutragen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.