Friedliches Zusammenleben mit Tauben – Budget für Taubenhäuser wird inflationsgerecht angepasst
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 13.4.2022
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Sie beantragen, der Stadtrat solle eine Erhöhung des Budgets für die Förderung von Taubenhäusern beschließen, sodass die massiv gestiegenen Kosten für Holz und Handwerker*innen realistisch abgedeckt wären.
Zur Begründung führen Sie an:
„Mittlerweile haben sich die meisten Mitglieder des Stadtrats von den Vorteilen von Taubenhäusern überzeugen lassen und auch in der Bevölkerung setzt sich immer mehr Verständnis für die prekären Lebensbedingungen der Stadttauben in München durch.
Um das Augsburger Modell umzusetzen, müssen wir deutlich mehr Taubenhäuser fördern und selbst bauen. Der vom Stadtrat beschlossene Kostenrahmen von 15 000 Euro pro Taubenhaus stammt noch aus dem Jahr 2014 (08-14/V 08069*). Seither sind durch die Inflation die Preise für Holz und Handwerkerdienstleistungen deutlich angestiegen. Durch den Kostendeckel können viele Projekte nicht umgesetzt werden, obwohl ehrenamtliche TierschützerInnen ihre Zeit und Energie unentgeltlich für die Tauben in München opfern. Daher sollte der Stadtrat durch eine Anpassung des Budgets an die tatsächlichen Kosten seinen Beitrag für mehr Tierwohl in der Stadt leisten.“
*) Anmerkung: Das RKU geht davon aus, dass hier die Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13973 vom 19.3.2014 gemeint ist; die genannte Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 08069 vom 31.1.2012 beinhaltet keine Finanzierung.
Zu Ihrem Antrag vom 13.4.2022 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen mit dem Eckdatenbeschluss für das Haushaltsjahr 2023 bereits entsprochen wird. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir daher, Ihren Antrag als Schreiben zu beantworten.
In der genannten Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13973 vom 19.3.2014 wurden für den Bau von Taubenhäusern zunächst Finanzmittel in Höhe von 15.000 Euro jährlich beantragt und genehmigt. Mit diesem Betrag sollte der Bau von zwei Taubenhäusern ermöglicht werden.
Mit dem Finanzierungsbeschluss „Sicherstellung und Weiterentwicklung der Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern in München“ (Sit-zungsvorlage Nr. 14-20/V 16465 vom 27.11.2019) wurde eine Erhöhung der Fördersumme auf 30.000 Euro beschlossen, wobei die maximale Förderung pro Taubenhaus auf 15.000 Euro festgesetzt wurde. Mit dieser Fördersumme sollte der Bau von jeweils zwei bis drei Taubenhäusern jährlich ermöglicht werden.
Grundlagen der damaligen Festsetzungen der Förderhöhe waren unter anderem:
- Erfahrungen aus dem Bau von Taubenhäusern in München und anderen Städten,
-Einbezug von möglichen Spenden, Teilleistungen der Grundstückseigentümer*innen oder Einbringen von ehrenamtlicher Unterstützung beim Bau,
- außerdem wurde – bedingt durch die Münchner Preise – ein Zuschlag für höhere Kosten bei Material und Personal kalkuliert.
Mit dem Eckdatenbeschluss für den Haushalt 2023 wird die Aufstockung der Fördersumme auf 40.000 Euro beantragt. Vorbehaltlich der Zustimmung zum Eckdatenbeschluss wird das Referat für Klima- und Umweltschutz eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie (Erhöhung des maximalen Zuschussbetrags je Taubenhaus auf 20.000 Euro) vornehmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.