„Bei Anruf Licht“ weiterentwickeln
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Rathaus Umschau 100 / 2023, veröffentlicht am 26.05.2023
„Bei Anruf Licht“ weiterentwickeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach, Alexander Reissl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.11.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 16.11.2022 Folgendes beantragt:
„Das Baureferat wird gebeten, die erfolgreiche Aktion ‚Bei Anruf Licht‘ weiterzuentwickeln.
Zur telefonischen Meldung soll zusätzlich eine App entwickelt werden, die neben der Meldung von Schäden an der Straßenbeleuchtung die Mitteilung über weitere Schäden oder Mängel anbietet. Denkbar wären hierbei etwa:
-der Ausfall von Lichtsignalanlagen, deren Signalgebern,
-verschmutzte/verblichene Verkehrszeichen oder Straßennamensschilder,
-Vermüllungen im öffentlichen Raum, an Depotcontainern,
-Schäden an Geh- und Radwegen
-Etc.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In Abstimmung mit dem IT-Referat teilt das Baureferat zu Ihrem Antrag vom 16.11.2022 aber Folgendes mit:
Seit nunmehr 20 Jahren können die Münchner Bürger*innen bei der Aktion „Bei Anruf Licht!“ Störungen der Straßenbeleuchtung und Ampeln melden, die dann vom Baureferat innerhalb weniger Tage repariert werden. Allein von September 2021 bis September 2022 erreichten das Baureferat auf diese Weise ca. 10.000 Meldungen. Die Aktion ist eine nachhaltige Erfolgsgeschichte. Münchner Bürger*innen verbessern mit ihrer Beteiligung an der Aktion die Sicherheit in der Stadt und tragen darüber hinaus dazu bei, Kosten und Personaleinsätze sowie gefahrene Kilometer, also CO2, einzusparen.Das Baureferat belohnt dieses Engagement, indem mit jeder der Meldungen ein Los für die Chance auf einen Gewinn verknüpft ist. Die Gewinner*innen werden jährlich ausgelost. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums von „Bei Anruf Licht!“ fanden im vergangenen November die Verlosung und die damit verbundene Würdigung der Melder*innen im besonderen Rahmen einer festlichen Veranstaltung statt. Zu den Feierlichkeiten im Technischen Rathaus waren auch alle Münchner Stadtratsfraktionen geladen.
Die Aktion „Bei Anruf Licht!“ und andere Kontaktangebote des Baureferates wie „Rein und Sauber“ oderdie Meldung zu Spielplatzschäden wurden mittlerweile erfolgreich digital weiterentwickelt. Mit der Web-App „machmuenchenbesser.de“ haben Münchner Bürger*innen seit September 2021 die Möglichkeit, Schäden und Verschmutzungen im Stadtgebiet online an die Stadtverwaltung zu melden. Die Plattform umfasst aktuell mehr als 30 Meldekategorien. Bis auf die Kategorie „Schäden an Geh- und Radwegen“, die derzeit in Planung ist, sind hier bereits alle im Stadtratsantrag vorgeschlagenen Meldekategorien vorhanden und nutzbar. Eine zusätzliche App „Bei Anruf Licht!“ zu schaffen ist daher nicht sinnvoll und nicht erforderlich.
Zudem werden die auf der Plattform angebotenen Kategorien in Abstimmung mit dem IT-Referat kontinuierlich erweitert.
Die Meldeplattform „Mach München besser!“ ist im städtischen Online-Auftritt muenchen.de an vielen Stellen eingebunden sowie über die München-App erreichbar. Nutzer*innen, die über beianruflicht.de Meldungen zur Straßenbeleuchtung oder zu Ampeln einreichen wollen, werden beim Klick auf „online melden“ automatisch auf machmuenchenbesser.de weitergeleitet.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das IT-Referat sowie die Gleichstellungsstelle für Frauen haben dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Aus Sicht der Gleichstellungsstelle für Frauen zeigt der Erfolg der bisherigen Meldeform, dass sie weiterhin aufrechterhalten werden muss. Digitale Weiterentwicklungen sind gut und wichtig, dürfen aber nicht dazu führen, dass andere Meldeoptionen abgelöst werden. Dies wäre sowohl aus Teilhabe- und Partizipations- als auch aus Nachhaltigkeitssicht nicht zielführend.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.