Auf dem zirka 12 Hektar großen Gebiet „Kirschgelände“ in Allach-Untermenzing soll ein neues Stadtquartier mit zirka 1.240 Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen entstehen: mit Arbeitsplätzen, einer öffentlichen Grünfläche, einem Grundschulstandort sowie den erforderlichen Kindertagesstätten. Jetzt steht die zweite Beteiligungsphase für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) und den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2146 „Kirschgelände“ an: Vom 31. Mai bis einschließlich 3. Juli können sich Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) über die Pläne für das neue Quartier informieren und zum Entwurf der Flächennutzungsplan (FNP) -Änderung und des Bebauungsplans äußern.
Das derzeitige Gewerbegebiet „Kirschgelände“ bietet sich aufgrund seiner Nähe zum Oertelplatz (Einzelhandel) und zu den umliegenden Wohngebieten sowie seiner guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr für die Umwandlung in ein Wohnquartier an. Bei der Planung des Gebiets wird besonderer Wert auf eine hohe Qualität der Stadtgestaltung und Landschaftsplanung gelegt, um eine eigene Identität zu schaffen. Beispiel hierfür ist die öffentliche Grünfläche, die alle Teilbereiche des Entwurfs miteinander verbindet und dadurch im Gebiet für alle gut erlebbar und erreichbar wird. So wird zwischen der Bebauung mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und der südlichen Grünfläche ein großzügiger, mit einem Baumdach überspannter Quartiersplatz für alle entstehen. Außerdem werden die häufigen Höhensprünge bei den einzelnen Gebäuden oder Gebäudegruppen ein hohes Maß an Individualität und Varianz bieten – im Sinne eines identitätsstiftenden Ortes. Dabei wird eine kompakte und ressourcenschonende Bauweise verfolgt, die im Einklang mit den Prinzipien einer nachhaltigen Stadtentwicklung steht.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Bebauungsplans mit Begründung werden zusammen mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr zur Einsicht bereitgehalten. Ein barrierefreier Eingang befindet sich an der Ostseite des Gebäudes (Blumenstraße 28 a). Auskünfte durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 233-24577 oder per E-Mail an plan.ha2-43v@muenchen.de und zum FNP telefonisch unter 233-26089 oder per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de) erteilt. Die Äußerungen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung in den städtischen Dienststellen vorgebracht werden, fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein und werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Die Unterlagen sind zusammen mit weiterführenden Hinweisen zu den Äußerungsmöglichkeiten sowie den Datenschutzhinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren auch im Internet zu finden unter www.muenchen.de/auslegung.