Schaffung von gefördertem Wohnraum – die Planungen zum sektoralen Bebauungsplan in Untergiesing gehen in die nächste Runde. Jetzt steht die Beteiligungsphase für den Bebauungsplan Nr. 2181 „Claude-Lorrain-Straße“ an: Vom 31. Mai bis einschließlich 3. Juli können sich Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans äußern.
Der Bebauungsplan schafft kein neues Baurecht, setzt jedoch einen Anteil an gefördertem Wohnen für das bestehende, aber noch nicht realisierte Baurecht fest. Im Falle eines Neubaus, einer Ergänzung beziehungsweise einer Aufstockung müsste 40 Prozent der neuen Wohnbaugeschossfläche für geförderten Wohnraum bereitgestellt werden. So kann dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum in einer attraktiven, gut erschlossenen innerstädtischen Lage geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) öffentlich ausgelegt (vgl. Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 19.5.2023). Dies bedeutet, dass der Entwurf beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr, zur Einsicht bereit liegt. Ein barrierefreier Eingang befindet sich an der Ostseite des Gebäudes (Blumenstraße 28 a). Auskünfte durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 233-21074 oder per E-Mail an plan.ha2-33v@muenchen.de) erteilt. Die Äußerungen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht werden, fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein und werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Unterlagen sind zusammen mit weiterführenden Hinweisen zu den Äußerungsmöglichkeiten sowie den Datenschutzhinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren auch im Internet zu finden unter www.muenchen.de/auslegung.