Energiesparen: Beleuchtungsintensität ab 23 Uhr auch auf Nebenstraßen reduzieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) Antrag vom 7.10.2022
Antwort Baureferat:
Sie haben am 7.10.2022 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München reduziert umgehend das spätnächtliche Beleuchtungsniveau nicht nur auf Hauptstraßen, sondern auch auf Neben- bzw. Anliegerstraßen und Grünanlagenwegen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 7.10.2022 kann Ihnen das Baureferat Folgendes mitteilen:
Die Landeshauptstadt München optimiert seit Jahrzehnten ihre Straßenbeleuchtung mit vielfältigen Maßnahmen. Hierbei spielen Energieeinsparung und ökologische Aspekte eine wichtige Rolle. Das Baureferat setzt bei der Straßenbeleuchtung im Zuge von Neubaumaßnahmen bzw. Umstellungen LED-Technik ein. Für die Umstellung wurde bereits ein zweites LED-Austauschprogramm beschlossen („Straßenbeleuchtung – Zweites LED-Austauschprogramm und zukünftiger Einsatz adaptiver Beleuchtung“ vom 6.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr.: 20-26/V 07971).
Entsprechend dem Stadtratsbeschluss wird das Baureferat für die Beleuchtung in den Bereichen der öffentlichen Verkehrsflächen mehrstufige, fest programmierte Dimmprofile verfolgen. Diese Dimmprofile sind nur im Zuge der LED-Umstellung möglich. Alte, konventionelle Straßenbeleuchtung kann damit nicht ausgestattet werden. So werden künftig auch Neben- und Anwohnerstraßen schon ab 22 Uhr gedimmt. Zudem kommen künftig adaptive Beleuchtungen in Grünanlagen zum Einsatz. Wir freuen uns durch die oben aufgeführten Maßnahmen Ihrem Antrag entsprechen zu können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.