München smart und mobil IV: Barrierefreie Spielgeräte leichter ausfindig machen
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär, Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.3.2023
Antwort Baureferat:
Sie haben am 10.3.2023 Folgendes beantragt:
„Das Baureferat wird gebeten, seine Internetseite http://www.spielplatz-muenchen.de um eine Suchfunktion für barrierefreie Spielgeräte auf städtischen Spielplätzen für Menschen mit Behinderung zu ergänzen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 10.3.2023 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Im Jahr 2017 wurde die nutzerfreundliche Spielplatzapp zusammen mit dem Portal München Betriebs-GmbH & Co KG entwickelt und ging zum Jahresende 2017 an den Start.
Seitdem sind nahezu alle öffentlichen Spielplätze, sortiert nach Altersgruppen und Ausstattungsmerkmalen wie z.B. Rodelhügel, Wasserspiel, Streetball u.a., zu finden. Dabei werden nicht nur Spielplätze für Klein- und Schulkinder angezeigt, sondern auch Spiel- und Sporteinrichtungen für Jugendliche und Erwachsene, wie z.B. Skateanlagen oder Sommerstockbahnen. Eine differenzierte Auflistung der einzelnen Spielgeräte auf den Spielplätzen (Schaukeln, Rutschen etc.) würde einen sehr hohen Aufwand für die laufende Aktualisierung nach sich ziehen, weshalb in der Spielplatz-App darauf verzichtet wird.
Seit 2017 steht als Ergebnis einer Arbeitsgruppe des Baureferats (Gartenbau) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München der Leitfaden mit dem Titel „Inklusive Spiel- und Freiraumgestaltung/ Herausforderungen_Anregungen_Kriterien/Eine Handlungsempfehlung
und ein Leitfaden für die Planung von Spielplätzen“ zur Verfügung (http://www.behindertenbeirat-muenchen.de/bildung/bildung-themen/420-inklusive-spiel-und-freiraumgestaltung-fuer-staedtische-spielplaetze). Ein in der Handlungsempfehlung formuliertes Planungsziel ist es, das gemeinsame Spiel zu fördern und Aufenthaltsbereiche für alle zu schaffen sowie z.B. durch Geländemodellierungen, Wegeführungen, Bepflanzung etc. attraktive und vielfältige Spielräume für alle Altersgruppen und Personen bereitzustellen. So werden auch seit vielen Jahren bewusst Spielgeräte ausgewählt, welche für eine möglichst breite Nutzungsgruppe – ob mit oder ohne Behinderung bzw. Einschränkung – spannende Nutzungsmöglichkeiten beinhalten. Damit orientiert sich das Baureferat (Gartenbau) am Ziel einer echten Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Zur fachlichen Überprüfung des Aspekts „Inklusion“ wird außerdem seit 2017 verbindlich jede Spielplatzplanung mit dem Fachgremium „Städtischer Beraterkreis für Barrierefreies Planen und Bauen“ abgestimmt und gemeinsam überprüft, ob in der jeweils vorliegenden Planung der Inklusionsgedanke verwirklicht und die Ziele der Handlungsempfehlung umgesetzt sind.
Anstelle einer Suchfunktion in der Spielplatz-App für einzelne barrierefreie Spielgeräte erscheint es zielführender, das Kriterium „inklusiv“ für Spielplätze einzuführen. Das Baureferat schlägt vor, Spielplätze, die mit dem Beraterkreis abgestimmt sind, in der Spielplatz-App als „inklusiv“ zu kennzeichnen und eine entsprechende Suchfunktion zu ergänzen. Ältere Spielplätze und solche, bei denen die Neuplanung vor dem Jahr 2017 erfolgte, werden separat untersucht und ggf. gekennzeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.