Am Starnberger Flügelbahnhof entsteht ein Bürogebäude mit Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie – letztere auch im öffentlich zugänglichen obersten Geschoss des geplanten 16-geschossigen Hochpunktes. Jetzt steht die zweite Beteiligungsphase für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a „Starnberger Flügelbahnhof“ an: Vom 31. Mai bis einschließlich 3. Juli können sich Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) über die Pläne für das Gebiet informieren und zum Entwurf des Bebauungsplans äußern.
Der Bebauungsplan wurde am 3. Mai vom Stadtrat gebilligt und sieht entlang der Arnulfstraße ein fünfgeschossiges Bürogebäude mit einem 70 Meter hohen Hochpunkt vor. Auf der Ebene der Gleishalle sind Geschäfte und weitere gastronomische Nutzungen vorgesehen. Die Planungen sind Teil des Gesamtprojekts Hauptbahnhof, den die Deutsche Bahn AG zu einer leistungsstarken Mobilitätsdrehscheibe mit einem attraktiven Nah- und Fernverkehrsangebot entwickeln möchte.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr, öffentlich aus. Ein barrierefreier Eingang befindet sich an der Ostseite des Gebäudes (Blumenstraße 28 a). Auskünfte durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 233-25359 oder per E-Mail an plan.ha2-21v@muenchen.de) erteilt.
Die Äußerungen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung in den städtischen Dienststellen vorgebracht werden, fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein und werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Die Unterlagen sind zusammen mit weiterführenden Hinweisen zu den Äußerungsmöglichkeiten sowie den Datenschutzhinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren auch im Internet zu finden unter www.muenchen.de/auslegung.