Stadtweites Umwandlungsverbot von Wohnraum gilt ab 1. Juni
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Rathaus Umschau 102 / 2023, veröffentlicht am 31.05.2023
Ab dem 1. Juni ist in Gebäuden mit mindestens 11 Wohnungen eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum ohne vorherige Genehmigung nicht mehr möglich. Damit profitieren sehr viel mehr Mieter*innen als bisher von einem Schutz vor Wohnungsumwandlungen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Der Freistaat Bayern hat nun endlich die von mir seit 2021 geforderte Möglichkeit geschaffen, um auf dem überhitzten Münchner Wohnungsmarkt noch mehr Mieter*innen schützen zu können. Ich freue mich sehr über diesen Schritt, auch wenn ein solches stadtweites „Umwandlungsverbot“ schon seit zwei Jahren gelten könnte. Leider jedoch bleibt die Verordnung inhaltlich hinter den gesetzlichen Möglichkeiten des Baugesetzbuches zurück. Ich hätte mir eine schärfere Regelung gewünscht, nach der eine Umwandlung bereits ab vier Wohneinheiten in einem Gebäude hätte genehmigt werden müssen. Hiervon hätten noch mehr Mieter*innen profitieren können. In der Verwaltung wird mit hohem Einsatz daran gearbeitet, den Vollzug umzusetzen.“
Die grundsätzliche Möglichkeit eines stadtweiten „Umwandlungsverbotes“ von Miet- in Eigentumswohnungen besteht seit der Einführung des § 250 Baugesetzbuch (BauGB) im Jahr 2021. Durch die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung – Bau zum 1.6.2023 hat der Freistaat Bayern nun die Voraussetzung geschaffen, dass eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum auch außerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten unter einem Genehmigungsvorbehalt steht.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Auch ich freue mich darüber, dass nun endlich die rechtlichen Voraussetzungen für ein stadtweites Umwandlungsverbot geschaffen worden sind. Es ist allerdings überaus ärgerlich, dass der Freistaat Bayern erst einen Tag vor dem ersten Geltungstag die Verordnung veröffentlicht hat. Das hat uns die Vorbereitung des Vollzugs erheblich erschwert. Es müssen schließlich viele rechtlich komplexe Details geklärt und genaue Vorgangsweisen für den Vollzug konzipiert werden. Da der Genehmigungsvorbehalt nun ab dem 1. Juni im gesamten Stadtgebiet ab 11 Wohnungen gilt, werden ca. weitere 131.000 Wohnungen zu den bereits 115.000 Wohnungen, die wir betreuen, hinzukommen. Das ist eine Steigerung von über 100 Prozent.“
Vollzugsbehörde ist das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration. Informationen und das notwendige Antragsformular sind im Internet unter https://stadt.muenchen.de/service/info/bestandssicherung/10371911 zu finden.