Weiterentwicklung und Ausbau des Münchner Stadttaubenmanagements
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Rathaus Umschau 104 / 2023, veröffentlicht am 02.06.2023
Weiterentwicklung und Ausbau des Münchner Stadttaubenmanagements
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 4.11.2022
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Schreiben vom 4.11.2022 haben Sie Folgendes beantragt: „Die Weiterentwicklung und der Ausbau des Stadttaubenmanagements in München wird, wie am 19.7.2022 in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06855 unter Lfd. Nr. 16 geplant, finanziert.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Das Stadttaubenmanagement muss nach dem Drei-Säulen-Modell weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dies umfasst die Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern zur Kontrolle der Stadttaubenpopulation, die Einführung und Durchsetzung einer allgemeinem Fütterungsverbots und die Information und Beratung der Bürgerinnen zu Stadttauben. Hierzu werden die finanziellen Mittel und der Personalbedarf zwingend benötigt.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat im Rahmen des Eckdatenverfahrens für den Haushalt 2023 eine VZÄ und 10.000 Euro investive Mittel für die Weiterentwicklung und den Ausbau des Stadttaubenmanagements als Bedarf angemeldet. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation konnte diesem Bedarf im „Haushaltsplan 2023 Eckdatenbeschluss“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06456 vom 27.7.2022) nicht entsprochen werden.
Im Beschluss „Haushalt 2023 des Referates für Klima- und Umweltschutz“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 08089 vom 21.12.2022) ist es jedoch gelungen, die zusätzlichen investiven Bedarfe von jährlich 10.000 Euro aufzunehmen und durch den Stadtrat genehmigen zu lassen. Die weiterhin benötigte personelle Aufstockung wird das Referat für Klima- und Umweltschutz im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2024 erneut geltend machen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.