Grün-Roter Filz bei den Stadtwerken München?
Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 11.1.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 11.1.2023 führten Sie als Begründung aus:
„Die Stadtwerke München GmbH ist für die Lebensadern dieser Stadt zuständig: Strom-, Erdgas-, Fernwärme-, Fernkälte- und Trinkwasserversorgung, öffentlicher Nahverkehr, und Telekommunikation. Gerade in diesen schwierigen Zeiten der unsicheren Energieversorgung, aber auch der Verkehrswende sind die Stadtwerke (neben der München Klinik gGmbH) derzeit das wohl wichtigste Tochterunternehmen der Landeshauptstadt München, das jedoch auch – wie andere Unternehmen – unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu leiden hat. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass die Stadtwerke personell stark aufgestellt sind, interne Querelen vermieden werden und jeder Euro zielorientiert eingesetzt wird und keine parteipolitisch motivierten Aktionen das Gesamtziel der Energiesicherheit der Stadt gefährden.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können nach Rücksprache mit den SWM wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Warum wird ausgerechnet in diesen schweren finanziellen Zeiten die Position des(r) fünften Geschäftsführers(in) geschaffen?
Antwort SWM:
„Es handelt sich nicht um die Neuschaffung einer Position, vielmehr hat der Aufsichtsrat die Wiederbesetzung einer Geschäftsführerposition beschlossen, wenn auch mit anderem Aufgabenzuschnitt. Nach dem Weggang einer Geschäftsführerin im Jahr 2017 hatte der Aufsichtsrat entschieden, die Position zunächst nicht wieder zu besetzen.“
Frage 2:
Welche Kosten entstehen durch die Schaffung der fünften Geschäftsführerposition dem Unternehmen (Geschäftsführergehalt, persönliche Mitarbeiter, Bürofläche, Ausstattung der Büros, Doppelstrukturen etc.)?
Antwort SWM:
„Zum Aufbau des Ressorts ‚Regionale Energiewende‘ ist vorgesehen, einzelne heute bereits vorhandene Bereiche bzw. Aufgaben aus anderen Ressorts (des Vorsitzenden der Geschäftsführung und des Technischen Geschäftsführers) herauszulösen, in das neue Ressort ‚Regionale Energiewende‘ zu übertragen und daraus eine funktionsfähige Zielorganisation für das Ressort aufzubauen. Insgesamt werden durch den entsprechenden Organisationsbeschluss ganz überwiegend Aufgaben neu sortiert. Im Beschluss der Geschäftsführung wird festgehalten, dass der Aufbau des zusätzlichen Ressorts bis auf wenige Ausnahmen nicht zu einer Stellenmehrung als Folge der Organisationsentscheidung führen soll.
Da die Position noch nicht besetzt ist, und die Ausstattung eines Geschäftsführungsbüros in Abstimmung mit dem/der künftigen Geschäftsführer*in erfolgen wird, können kaum Aussagen zu den Kosten des Geschäftsführungsbüros gemacht werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Geschäftsführungsbüro zumindest mit zwei Teamassistenzen und einer Büroleitung ausgestattet sein wird, d.h. hier wäre mit Arbeitgeber-Personalkosten und Nebenkosten für Raum und IT von 300.000 - 360.000 Euro zu rechnen (je nach Qualifikation), zuzüglich der Vergütung für den/die Geschäftsführer*in selbst. Nach erfolgter Besetzung kann im Aufsichtsrat über die genauen Kosten informiert werden.
Für die Beschleunigung – insbesondere der regionalen – Energiewende wird – überschlägig geschätzt – ein Aufbau von bis zu 700 FTE erwartet (für Auf- und Ausbau des Wärmepumpengeschäfts, PV-Ausbau, Ausbau des Fernwärme- und Fernkältenetzes, Ausbau der Geothermie, Umstellung des Dampfnetzes, Netzertüchtigung etc.). Diesem Personalaufbau stehen selbstverständlich auch Erlöse gegenüber. Der Personalaufbau erfolgt sukzessive in den kommenden Jahren und nicht im Zuge der Ausprägung eines neuen Ressorts, sondern aufgrund der Strategie der SWM und der politisch gesetzten Klimaziele.“
Frage 3:
Gibt es eine Verabredung oder sogar einen sog. „Sideletter“ entweder der Parteien Die Grünen und SPD oder der Fraktionen Die Grünen und SPD, in dem der Partei bzw. der Fraktion Die Grünen das Recht auf Besetzung einer weiteren, zu schaffenden Geschäftsführerposition oder zumindest ein Vorschlagsrecht für eine Geschäftsführerposition der Stadtwerke München eingeräumt wird?
Antwort:
Hierzu liegen dem Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie den SWM keine Informationen vor.
Frage 4:
Gibt es Absprachen zwischen SPD, Grünen und Teilen der Arbeitnehmervertreter über die Besetzung der freiwerdenden Position des 4. Geschäftsführers und/oder des(r) neuen 5. Geschäftsführers(in)? Falls ja – wird dann konsequenterweise aus Gründen der Kostenersparnis keine Personalberatungsfirma eingeschaltet?
Antwort:
Hierzu liegen dem Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie den SWM keine Informationen vor.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.