Aufwand und Kosten der Münchner Sicherheitskonferenz
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 21.2.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 20.2.2023 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Die Münchner Sicherheitskonferenz (Siko) findet nun seit Jahren mit immer größerem kommunalem Aufwand statt. Der Promenadeplatz und anliegende Straßen müssen gesperrt werden. Immer mehr Demonstrationen werden in der Nähe abgehalten und erfordern ebenfalls umfangreiche Straßensperrungen. Der Flughafen wurde Ziel eines Cyberangriffs am Tag vor der Siko. Insgesamt ist die Veranstaltung für die Münchner Bevölkerung und Touristen tagelang eine erhebliche Belastung“.
Das Kreisverwaltungsreferat hat zur Beantwortung weitere städtische Dienststellen hinzugezogen. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich und kann Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Frage 1:
Welche Kosten entstanden der Landeshauptstadt München in den vergangenen Jahren durch die Siko? (Bitte jährlich aufschlüsseln nach den jeweiligen Einzelposten der Aufwände zwischen 2019 und 2023).
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat ist nicht bekannt, welche Kosten durch die im Zusammenhang mit der Münchner Sicherheitskonferenz stehenden Demonstrationen entstanden sind, da den jeweiligen Trägern entstehende Kosten für Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz nicht gesondert beziffert werden und für die Veranstalter*innen gemäß Art. 26 Bayerisches Versammlungsgesetz Amtshandlungen nach diesem Gesetz kostenfrei sind.
Die Kosten für den Auf- und Abbau der Sperrelemente zur Absicherung der Sicherheitskonferenz können aus wirtschaftlichen Gründen nicht genannt werden, andernfalls könnten zukünftige Angebote angepasst werden.Die Branddirektion führt bei der Sicherheitskonferenz eine Brandsicherheitswache durch, deren Kosten gemäß der gültigen Kostensatzung dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.
Im Übrigen wurden die notwendigen Arbeiten im laufenden Dienstbetrieb ohne zusätzlichen Personal- und Materialaufwand abgewickelt, sodass keine unmittelbaren Kosten entstanden sind.
Frage 2:
Welche weiteren Kosten werden nach Kenntnisstand der Landeshauptstadt München durch andere Gebietskörperschaften und Träger der Öffentlichen Hand getragen?
Antwort:
Es liegen keine Erkenntnisse über weitere Kosten anderer Gebietskörperschaften und Träger der öffentlichen Hand vor.
Frage 3:
Auf welche Höhe schätzt die Landeshauptstadt München die Kosten und Verdienstausfälle der durch Sperrungen betroffenen Gastronomie- und Gewerbebetriebe im Jahr 2023?
Antwort:
Es liegen hierzu dazu keine Daten vor.
Frage 4:
Auf welche Höhe schätzt die Landeshauptstadt München die sonstigen Kosten (bspw. für das Abschleppen von Autos) die Siko-bedingt für Dritte im Jahr 2023 anfielen?
Antwort:
Es liegen hierzu keine Daten vor.
Frage 5:
Welche Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Raums wurden in den vergangenen Jahren, im Zusammenhang mit der Siko, durch die Landeshaupt München erlassen? (Bitte jährlich aufschlüsseln nach den jeweiligen Maßnahmen und Einschränkungen zwischen 2019 und 2023.)
Antwort:
Durch das Kreisverwaltungsreferat wird für die Münchner Sicherheitskonferenz um den Tagungsort Hotel „Bayerischer Hof“ ein Sicherheitsbereichdurch Allgemeinverfügung eingerichtet. Der Sicherheitsbereich umfasst den Promenadeplatz, die Kardinal-Faulhaber-Straße, die Karmeliterstraße,die Prannerstraße und die Hartmannstraße – jeweils vollständig – sowie die Pacellistraße und die Maffeistraße – jeweils teilweise. Der genaue Umgriff ergibt sich zudem aus dem Lageplan, der der jeweiligen Allgemeinverfügung beigefügt war. Der Zugang in den Sicherheitsbereich wird durch die jeweilige Allgemeinverfügung beschränkt.
2019:
Sicherheitsbereich vom 15.2.2019, 6 Uhr bis 17.2.2019, 15 Uhr; räumlicher Umfang wie zuvor beschrieben
2020:
Sicherheitsbereich vom 14.2.2020, 6 Uhr bis 16.2.2020, 15 Uhr; räumlicher Umfang wie zuvor beschrieben
2021:
keine Allgemeinverfügung aufgrund digitalem Konferenzkonzepts wg. Corona-Pandemie
2022:
Sicherheitsbereich vom 18.2.2022, 6 Uhr bis 20.2.2022, 15 Uhr; räumlicher Umfang wie zuvor beschrieben; zusätzlich Verbot E-Scooter im Sicherheitsbereich abzustellen, bereitzustellen oder zu benutzen
2023:
2 Sicherheitsbereiche vom 17.2.2023, 6 Uhr bis 19.2.2023, 15 Uhr; räumlicher Umfang und Beschränkungen für Sicherheitsbereich 1 wie zuvor beschrieben; räumlicher Umfang für Sicherheitsbereich 2 innerhalb des Sicherheitsbereiches 1: Promenadeplatz, Kardinal-Faulhaber-Straße, Maffeistraße, Karmeliterstraße sowie Pacellistraße jeweils teilweise.
Der genaue Umgriff ergibt sich aus dem Lageplan, der der Allgemeinverfügung aus 2023 beigefügt war. Die genauen Regelungen des Zugangs sind ebenfalls der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Frage 6:
Wurde dem Veranstalter der Siko seitens der Landeshauptstadt bereits einmal der Vorschlag gemacht, die Veranstaltung außerhalb Münchens abzuhalten, wo die Sicherheit der Teilnehmer einfacher und kostengünstiger gewährleistet werden könnte?
Antwort:
Nein.
Frage 7:
Falls dies nicht der Fall ist, warum nicht?
Antwort:
Bei der Sicherheitskonferenz handelt es sich nicht um eine städtische Veranstaltung. Grundsätzlich ist jeder Veranstaltende frei in der Wahl der Veranstaltungsörtlichkeit.
Frage 8:
Gibt es Gespräche mit den entsprechenden Verbänden, ob die Veranstaltung weiterhin so stattfinden kann?
Antwort:
Es finden zu jeder Sicherheitskonferenz Gespräche zur konkreten Durchführung mit der veranstaltenden Organisation statt.