Wird es (bier-)ernst für Schörghuber? Künftiger Umgang mit Veranstaltungen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 22.3.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 22.3.2023 haben Sie folgende Anfrage gestellt, die mir Herr Oberbürgermeister Reiter zur Beantwortung überlassen hat:
„Viele Politiker:innen waren in der vergangenen Woche enttäuscht oder gar entsetzt als bekannt wurde, dass die Schörghuber Gruppe ihre Geschäftszentrale nach Pullach verlegen wird, um Gewerbesteuern zu sparen. Eine Investment-Gruppe, die nur an ihren Gewinn denkt – wo gibt es denn sowas?
Die Enttäuschung mag auch daher rühren, dass der Oberbürgermeister und viele Stadträt:innen zahlreiche bierselige Festivitäten, die von Brauereien aus dem Schörghuber-Portfolio veranstaltet wurden, besucht haben. Ging es den Unternehmer:innen bei ihren Veranstaltungen etwa mehr um Werbemaßnahmen als um gelebte Münchner Tradition? Neben dem berühmten Politikerderblecken am Nockherberg steht auch hinter dem Geldbeutel-Waschen im Fischbrunnen am Aschermittwoch ein Schörghuber-Unternehmen.
Und heuer ist dies sogar wörtlich zu verstehen. Ein riesiger Festwagen einer (um nicht noch mehr Werbung zu machen) ‚Münchner Brauerei‘ stand – strategisch gut gewählt und mit Riesen-Aufschrift und Logo – hinter dem Fischbrunnen und ‚zierte‘ so alle Fotos, die von der Veranstaltung gemacht wurden. Zusätzlich wurde auch wieder eine Werbeleiste in Inneren des Fischbrunnens angebracht.
Schon im Mai 2020 antwortete das Kreisverwaltungsreferat auf eine Anfrage der ÖDP, dass ‚bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund [...] Werbemaßnahmen grundsätzlich zulässig [sind], soweit diese in untergeordneter und zurückhaltender Weise stattfinden. Eine ausdrückliche Genehmigung, eine Werbeleiste am Fischbrunnen anzubringen, wurde dabei weder vom Kreisverwaltungsreferat noch vom Baureferat erteilt. Das Kreisverwaltungsreferat nimmt [die] Anfrage zum Anlass, in Abstimmung mit dem Baureferat und dem Planungsreferat als untere Denkmalschutzbehörde zu prüfen, ob das Anbringen der Werbeleiste auch künftig im Rahmen der erteilten Veranstaltungserlaubnis zulässig ist.“
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist der Oberbürgermeister der Ansicht, dass 2023 die Werbebanner im und um den Fischbrunnen herum „zurückhaltend“ und „untergeordnet“ waren?
Antwort:
Zunächst ist festzuhalten, dass im Umfeld des Fischbrunnens zwar der erwähnte Fasswagen aufgestellt wurde, auf dem auch gut sichtbar Name und Logo der Brauerei angebracht ist. Zudem eine Werbeleiste auf der Innenseite des Fischbrunnens.
Beide Werbemaßnahmen sind in unmittelbarem Kontext der Veranstaltung zu betrachten. Insgesamt kommt das Kreisverwaltungsreferat zu dem Ergebnis, dass diese noch untergeordnet und damit nicht zu beanstanden sind.
Frage 2:
Nach welchen Faktoren entscheidet das KVR, ob Werbemaßnahmen „angemessen“ bzw. „zurückhaltend“ sind?
Antwort:
Ob Werbemaßnahmen angemessen oder zurückhaltend sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der die Veranstaltung insgesamt zu betrachten ist. Feste oder starre Faktoren gibt es in diesem Zusammenhang nicht, diese wären auch wenig zielführend.
Veranstaltungen sind in der Regel ohne Sponsoring in ihren verschiedenen Arten und Ausprägungen nicht mehr denkbar – ohne Sponsoring könnten viele Veranstaltungen schlicht gar nicht mehr durchgeführt werden. Auch dies kann bei der Gesamtwürdigung von Werbemaßnahmen bei Veranstaltungen nicht unberücksichtigt bleiben.
Frage 3:
Wie äußerte sich die untere Denkmalschutzbehörde zu der Angelegenheit 2020? Gibt es noch immer Bedenken?
Antwort:
Eine Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde wurde entgegen der Ankündigung im Mai 2020 nicht eingeholt, weil es sich nur um eine sehr kurze Nutzung der Örtlichkeit handelt.
Frage 4:
Wird der Oberbürgermeister weiterhin Schörghuber-Bierfestivitäten besuchen, obwohl sich der Mutterkonzern von der Landeshauptstadt München aufgrund von monetären Interessen lossagt?
Antwort:
Der Oberbürgermeister entscheidet bei Einladungen von Unternehmen oder Institutionen in jedem Einzelfall, ob diese angenommen wird. Bei der Unternehmensgruppe Schörghuber handelt es sich nach wie vor um ein Unternehmen mit einem engen Bezug zu München und damit einem wichtigen Arbeitgeber im Bereich der Landeshauptstadt München.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird im Übrigen nicht der gesamte Unternehmenssitz der Schörghuber-Gruppe nach Pullach verlegt, sondern lediglich die „Bayerische Hausbau“.
Frage 5:
Müssen sich auch die Schörghuber-Firmen bei ihren Veranstaltungen künftig genau an städtische Auflagen halten?
Antwort:
Alle Veranstalter*innen müssen sich in München an städtische Auflagen halten, unabhängig davon, ob es sich dabei um Einzelpersonen, Kleinunternehmen oder internationale Großkonzerne handelt