Welche Vorkehrungen trifft München gegen die sog. Ökoaktivisten?
Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 31.10.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Ihre Anfrage vom 31.10.2022 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Auch München wird immer mehr zur Zielscheibe von sog. Ökoaktivisten:
- Am 26.8.22 klebten sich zwei Aktivisten an den Rahmen eines Gemäldes von Rubens in der Alten Pinakothek.
- Ein Sprecher der Gruppe ‚Scientist Rebellions‘ hat für München Stör-Aktionen ab Anfang dieser Woche bis zum 4. November angekündigt (Quelle: AZ vom 22. Oktober 2022).
- Vor der Zentrale eines internationalen Vermögensverwalters am Lenbachplatz gab es am 25.10.22 eine Aktion von Öko-Aktivisten mit Sachbeschädigungen.
- Am 26.10.22 wurde die Brienner Straße am Odeonsplatz durch 15 Kleber blockiert.
- Am 29.10.22 haben sich Aktivisten in der BMW-Welt an einem Fahrzeug der Klasse M8 festgeklebt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Erfolgt eine öffentliche Distanzierung der Stadtspitze, aber auch der Grün-roten Mehrheitsfraktionen von diesen sog. „Aktionen“, die eher als Straftaten (Nötigung, Sachbeschädigung oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) zu werten sind?
Antwort:
Sowohl Herr Oberbürgermeister Reiter als auch Vertreter*innen der „Mehrheitsfraktionen“ haben zu Art und Weise der Protestaktionen bereits klar Stellung genommen. Der Oberbürgermeister hat mehrfach deutlich gemacht, dass er diese Art des Protests für absolut ungerechtfertigt hält und nicht akzeptiert.
Frage 2:
Gibt es weitere Erkenntnisse bzgl. geplanter Aktionen und Täterkreis?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat steht in einem ständigen Austausch mit dem Polizeipräsidium München. In der Regel bestehen im Vorfeld keine Erkenntnisse zu den für die Aktivitäten der sog. Klimaaktivist*innen ausgewählten Örtlichkeiten.
Zu den beteiligten Personen bestehen Erkenntnisse. Es handelt sich um Personen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Frage 3:
Welche Vorkehrungen trifft die Landeshauptstadt München? Werden die Museen in besonderer Weise geschützt und wie soll der Verkehr (Individualverkehr, aber auch öffentlicher Nahverkehr) gesichert werden?
Antwort:
Das Kulturreferat teilte auf Anfrage mit, die städtischen Museen würden sich nach einem Leitfaden des Museumsbundes richten. Dieser sieht u.a. verschiedene Maßnahmen hinsichtlich Personal und Kommunikation vor. Zahlreiche Objekte hängen zudem hinter Glas. Aus nachvollziehbaren Gründen werden Details der Sicherheitsmaßnahmen nicht öffentlich kommuniziert. Die städtischen Museen sind sich der Gefahrenlage bewusst und haben sich entsprechend vorbereitet.
Das Mobilitätsreferat teilte hierzu mit:
„Die LHM erstreckt sich auf ein Gebiet von 310,71 km², 2900 Kilometer Straße (2021). Der Individualverkehr bzw. das öffentliche Straßennetz, auch wenn man dieses auf das Hauptstraßennetz reduziert, kann mit den Mitteln des MOR als Straßenverkehrsbehörde nicht geschützt werden. Der Schutz vor Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten obliegt der Polizei. Präventive Schutzmaßnahmen für Hauptstraßen und neuralgische Kreuzungen sind dem MOR nicht möglich. Selbst eine lückenlose Kameraüberwachung des Hauptstraßennetzes böte keinen Schutz vor Verkehrsblockaden durch Aktivist*innen, da diese binnen weniger Sekunden umgesetzt werden. Ein Erkennen über eine Videoüberwachung und eine umgehende Information der Polizei böte keinen Schutz vor einer Blockade. Auch mit den Mitteln der Verkehrssteuerung (Lichtsignalanlagen) können weder Vorkehrungen ‚gegen‘ Protestaktionen getroffen werden, noch Verkehrsstrategien vorbereitet werden, deren Auswirkungen abzumildern, da die betroffenen Örtlichkeiten nicht vorhersehbar sind. Baustellen, bei denen größere Straßensperrungen erfolgen, benötigen wochen- und teilsauch monatelangen Vorlauf, um eine neue Verkehrsführung zu planen, die Lichtsignalanlagen (LSA) vorzubereiten und die Behinderungen im Vorfeld anzukündigen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen ist dies unmöglich. Zudem sind Ausweichstrecken in der Regel zu den Zeiten der Vorfälle nicht mehr aufnahmefähig, da das gesamte betroffene Hauptstraßennetz zu weiten Teilen des Tages überlastet ist.
Für den Bereich des öffentlichen Verkehrs haben wir eine Stellungnahme der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) erbeten, die uns Folgendes mitteilte:
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs an der Oberfläche (Bus, teilweise auch Tram) gilt grundsätzlich das, was bereits für den Straßenverkehr formuliert wurde.
Eine Blockade von Gleisen ist aus unserer Sicht eher unwahrscheinlich, da 1. für die Blockierer das Sicherheitsrisiko noch höher ist als im Straßenverkehr (Züge können nicht ausweichen…) und
2. die Ziele der Bewegung (u.a. 9 Euro-Ticket) sich mit einer
ÖPNV-Blockade nicht in Einstimmung bringen lassen würden.
Falls es doch passieren würde, müsste die MVG zu ähnlichen Szenarien analog reagieren (Gleis sperren, Personen bergen, Betrieb wieder aufnehmen). Eine Prävention ist auch bei der MVG aufgrund der Netzgröße nicht realistisch möglich.“
Frage 4:
Gibt es mit der Münchner Polizei einen entsprechenden Austausch? Wenn ja, was sind die Ergebnisse?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat steht in einem ständigen Austausch mit dem Polizeipräsidium München, um lageangepasst auf die Aktivitäten der sog. Klimaaktivist*innen reagieren zu können.
Im Ergebnis wurde bisher eine versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivist*innen auf bestimmten Straßen und Autobahnen für den Zeitraum 10.12.2022 bis 8.1.2023 erlassen. Darüber hinaus wurden bisher insgesamt sieben Anordnungen nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erlassen, um Gefahren durch Einzelpersonen präventiv zu begegnen.
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind bei entsprechender Gefahrenprognose möglich.