Sexismus in Europas größtem Neubaugebiet – #Metoo in Freiham nicht angekommen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 22.6.2022
Antwort Stadtbaurät Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag fordern Sie die Verwaltung auf, umgehend die Stadibau anzuweisen, die sexistischen und diskriminierenden Werbeanzeigen auf ihrer Baustelle in Freiham zu entfernen.
Zukünftig sei darauf zu achten, dass solch sexistische Zurschaustellungen nicht mehr vorkommen. Firmen, die sexistische Darstellungen verbreiten, seien zukünftig von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Investoren, die sexistische und diskriminierende Darstellungen nicht verhindern oder gar fördern, seien bei Grundstücksvergaben städtischer Grundstücke nicht zu berücksichtigen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Für den in Ihrem Antrag vom 22.6.2022 angeführten Sachverhalt besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit, da es sich bei der Stadibau um ein Unternehmen des Freistaates Bayern handelt, bei dem die Landeshauptstadt München (LHM) keine Möglichkeiten der Einwirkung hat. Die kritisierte Werbeanzeige auf dem Silo der Baufirma wurde zudem zwischenzeitlich übermalt, so dass diese nicht mehr zu sehen ist.
Im Allgemeinen achtet die LHM bei der Vergabe von städtischen Wohnbauflächen stets darauf, dass von den sich bewerbenden Bauherr*innen keine Umstände bekannt sind, die gegen eine Vergabe sprechen würden. In der Ausschreibung selbst wird als Grundvoraussetzung für die Vergabe die Akzeptanz der Quartiersleitlinien und des Quartiersmanagements gefordert und in den Grundstücksverträgen fixiert. Sofern es sich jedoch um Wohnbaugrundstücke handelt, die, so wie im vorliegenden Fall, nicht von der LHM ausgeschrieben wurden, gibt es keine Möglichkeit, vergabe- bzw. vertragsrechtlich auf das jeweilige Bauvorhaben Einfluss zu nehmen. Für diese Fälle wird sich das Stadtteilmanagement dafür einsetzen, baufeld-übergreifende Regeln mit allen Bauträger*innen im Sinne einer gedeihlichen Stadtteilentwicklung aufzustellen.
Ergänzend möchten wir auf den Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.6.2022 aufmerksam machen (Sitzungsvorlage des Di-rektoriums Nr. 20-26/V 05938), in dem dargestellt wurde, dass bei der Umsetzung der Vertragsergänzungen um eine Klausel zur Verhinderung sexistischer Werbung (...) gute Fortschritte erzielt werden konnten (siehe ferner Anlage 3 der o.g. Beschlussvorlage = Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 4.10.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10529). Wie dort auf Seite 5 der Beschlussvorlage ausgeführt ist, werden zusätzlich alle neu vergebenen städtischen Werbenutzungsverträge eine entsprechende Klausel enthalten. Es ist daher davon auszugehen, dass sexistische Werbung auf städtischen Flächen und den Flächen der MVG künftig effektiv verhindert werden kann. Außerdem wurde das Direktorium in Ziffer 1 des Antrags des Referenten beauftragt, gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle für Frauen einen Vorschlag zur Einrichtung einer Fachstelle Sexistische Werbung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Außerdem wird in den Vergaben an Baufirmen die zwischen dem Baureferat und der Gleichstellungsstelle abgestimmte Antidiskriminierungsklausel (April 2021) aufgeführt. Diese lautet wie folgt:
„Diskriminierungsschutzklausel
(1) Der Auftragnehmer hat sich bei der Ausführung des Auftrags jeglicher diskriminierender, insbesondere sexistischer und rassistischer Äußerungen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild zu enthalten. Dies gilt insbesondere für sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation in Form von Werbung auf städtischen Baustellen. Auf die hierzu erstellten Grundregeln des deutschen Werberates und den Leitfaden zum Werbekodex (www.werberat.de/werbekodex) wird hingewiesen.
(2) Der Auftragnehmer hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflichten von seinen zur Auftragsausführung eingesetzten Subunternehmen beachtet werden.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.