Heizungsgesetz: Kommunale Wärmeplanung in München startklar
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Rathaus Umschau 111 / 2023, veröffentlicht am 14.06.2023
Am Dienstag hat sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt. Das Gesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag behandelt werden. Kernpunkt der Vereinbarung ist, dass die Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende eine kommunale Wärmeplanung ist. Die Kommunen müssen eine solche bis spätestens 2028 vorlegen. München hat bei der kommunalen Wärmeplanung eine Vorreiterrolle inne und plant, dem Stadtrat noch in diesem Jahr den Entwurf eines Wärmeplans und einer Wärmewendestrategie vorzulegen.
Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Die Wärmewende ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg Richtung Klimaneutralität. Die Stadt München hat bereits vor eineinhalb Jahren begonnen, eine kommunale Wärmeplanung aufzusetzen und damit Pionierarbeit geleistet. Wichtiger Teil der Wärmeplanung ist die Fernwärme, die wir in München ausweiten und dekarbonisieren wollen. Unsere kommunale Wärmeplanung wird den Münchnerinnen und Münchnern Planungssicherheit bei der Wahl ihrer Heiztechnologie geben.“
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Ich freue mich sehr, dass wir nun seitens des Bundes Klarheit für die Wärmewende haben. In München haben wir vorausschauend früh und freiwillig mit unserer kommunalen Wärmeplanung begonnen und haben diese in enger Abstimmung mit den Stadtwerken München aufgesetzt. So ist sie bereits jetzt im Wesentlichen mit den absehbaren Vorgaben des Bundes kompatibel. Daher können wir nun die Wende zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in München deutlich schneller als vom Bund gefordert umsetzen.“
Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) wurde im Januar 2022 vom Münchner Stadtrat beauftragt, den Entwurf einer verbindlichen, räumlich ausdifferenzierten Wärmeplanung vorzulegen. Im Mai 2022 berichtete das RKU in einem Zwischenbericht über die seit Jahresanfang erfolgten Aktivitäten rund um die kommunale Wärmeplanung und die Grundlagen der Zusammenarbeit aller städtischen und externen Akteur*innen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches und langfristig angelegtes Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Sie ermöglicht ein auf die lokalen Bedingungen abgestimmtes, ganzheitliches Vorgehen zur Wärmewende vor Ort und ergänzt den im Wärmesektor vorherrschenden Instrumentenkasten (vorwiegend Ordnungsrecht, Förderprogramme, zunehmend CO₂-Bepreisung). Eine strategische Wärmeplanung bedeutet vor allem eine systematische, räumlich differenzierte Zusammenführung von (erneuerbaren) Wärmequellen und -verbräuchen bzw. einen Abgleich zwischen Ansätzen der Wärmeerzeugung und -verteilung mit Ansätzen der Wärmebedarfsreduktion. So wird insbesondere deutlich, in welchem Teil einer Kommune vorrangig welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden, dezentral etc.) eingesetzt werden soll.