Unterricht via Avatar – den Einsatz verstetigen und damit langfristig kranken Schüler*innen die aktive Teilnahme am Unterricht ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Barbara Likus, Lars Mentrup, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) vom 9.9.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag auf diesem Weg zu beantworten.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport prüft, ob und wie der Einsatz von sogenannten Avataren in den Schulen verstetigt werden kann, damit es Schüler*innen, die längerfristig aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, in die Schule zu kommen, weiterhin ermöglicht wird, Teil der Klasse zu sein und aktiv am Unterrichtsgeschehen teilzuhaben.
„Diesbezüglich soll geprüft werden:
- ob es wirtschaftlicher ist, Avatare zu mieten oder Kaufgeräte vorzuhalten
- wie Lehrkräfte für diese Art des ‚Fernunterrichts‘ für einzelne Schüler*innen begeistert und unterstützt werden können
- wie der Einsatz mit datenschutzrechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden können
- wie Avatare auch die Inklusion von Schüler*innen mit Behinderung unterstützen können, die temporär nicht in die Klasse kommen können.
Die Finanzierung soll aus dem Inklusions- oder Innovationsbudget erfolgen.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Bisher sind bzw. wurden die Telepräsenzroboter an vier Schulen für die Unterrichtsteilnahme bei längerer Krankheit von Schüler*innen erfolgreich eingesetzt. Die Rückmeldungen der Schulen war einheitlich positiv. Der Avatar vertritt die Schüler*in im Klassenzimmer, somit bleibt das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche sichtbarer Teil der Klassengemeinschaft. Ob Kinder/Jugendliche mit Behinderung, Verletzungen oder Krankheit, der Avatar ist die Brücke ins Klassenzimmer.Der Avatar sitzt auf dem gewohnten Platz und wird mit in die Pause genommen. Der Avatar ist beim Sportunterricht und auch beim Klassenausflug mit dabei. Durch eine LTE Mobilfunkverbindung ist der Kontakt zur Klasse stets sichergestellt.
Um die Praktikabilität der Telepräsenzroboter im Unterricht zu erproben, wurden sie für den Einsatz an den ersten beiden Schulen durch den Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen gemietet. Seit Ende 2022 bietet der Medienservice des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (https://muc.medienzentrumonline.eu) für alle städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen sowie für die öffentlichen Schulen in München kostenfrei zwei Telepräsenzroboter der Firma NoIsolation, Avatar Modell AV1, an. Vier weitere Modelle befinden sich gerade in der Beschaffung, die Finanzierung erfolgt über das Inklusionsbudget des Geschäftsbereichs Allgemeinbildende Schulen. Sollten die dann vorhandenen sechs Modelle nicht ausreichen, kann eine weitere Beschaffung geprüft werden.
Die gesetzliche Vorhaltung von Medienzentren stellt sicher, dass Kommunen erhebliche Kosten einsparen können, insbesondere für Lehrmittel, die temporär benötigt werden.
Der Medienservice übernimmt die Einsatzbereitschaft der Avatare und das Informationsmanagement an den Kindertageseinrichtungen und Schulen. Im Einsatzfall kann der Avatar innerhalb von wenigen Tagen Hilfe leisten. Da die Anschaffungs- und Wartungskosten nicht unerheblich sind, ist der zentralisierte Einkauf und die kostenfreie Leihstellung bei Bedarf eine wirtschaftliche Lösung.
Der Medienservice sieht für den Einsatz des Avatars ein ausführliches Beratungsgespräch vor, um alle Fragen zu beantworten und gedankliche Barrieren zu überwinden. In einem weiteren Termin in der Bildungseinrichtung vor Ort oder im Medienservice werden technische Themen und Einsatzszenarien im individuellen Fall erörtert. Während der gesamten Verleihzeit ist der Medienservice Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Avatar.
Voraussetzung für den Einsatz ist, dass die Einrichtungsleitungen oder Schulleitungen Eltern wie auch Pädagog*innen den Einsatz des Avatars mitteilt, alle Beteiligten umfassend informiert und Bedenken sowie Ängste bespricht.
Der Einsatz bedarf einer datenschutzrechtlichen Freigabe, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sowie ein Leitfaden/eine Checkliste werden bei der Übergabe des Avatars vom Medienservice gestellt. Vorlagen für Anschreiben der Einrichtungsleitungen bzw. Schulleitung an Eltern und Pädagog*innen sind selbstverständlich beim Medienservice verfügbar.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.