Dauerobdachlosigkeit bekämpfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 29.4.2022
AntwortSozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen in sechs verschiedenen Antragspunkten die Bekämpfung der Dauerobdachlosigkeit in München.
Aufgrund der Vielzahl der Antragspunkte, zu denen verschiedene Referate und Dienststellen miteinbezogen werden mussten, war eine fristgerechte Erledigung leider nicht möglich.
Für die in Ihrem Antrag unter Punkt 2 angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über die Bundes- oder europäische Ebene möglich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu den übrigen Punkten Ihres Antrags vom 29.4.2023 Folgendes mit:
Das Sozialreferat hält verschiedenste Angebote für obdach- und wohnungslose Menschen in München vor. Zuletzt im Rahmen der Beschlussvorlage „Gesamtplan München IV. Soziale Wohnraumvorsorgung – Wohnungslosenhilfe – Wohnen statt Unterbringen“ der Vollversammlung vom 5.10.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06560). Das Ziel all dieser Maßnahmen ist selbstverständlich immer die Vermittlung obdach- und wohnungsloser Menschen in Wohnraum bzw. in Einrichtungen und Unterkünfte für diese Zielgruppe bzw. in bestimmten Fällen auch eine Unterstützung bei der Rückkehr ins Heimatland.
Grundsätzlich hat jede*r Unionsbürger*in das Recht in die Mitgliedsstaaten der EU, des EWR (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und in die Schweiz einzureisen. Unionsbürger*innen haben auch das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als Freizügigkeit (siehe dazu die Informationsseite des Bundesinnenministeriums zum Thema EU-Bürger*innen https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthalts-recht/freizuegigkeit-eu-buerger/freizuegigkeit-eu-buerger-node.html).
Punkt1:
Der OB Dieter Reiter möge die Polizei in München und die Ausländerbehörde bitten, Zahlen hinsichtlich der obdachlosen Personen rund um den Hauptbahnhof zu erfassen und den Referaten und dem Stadtrat zur Verfügung zu stellen.
Antwort:
Die Erfassung von Obdachlosenzahlen zählt nicht zu den Aufgaben der Ausländerbehörde. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde sind auch nicht aufsuchend am Hauptbahnhof tätig. Es ist auch nicht Aufgabe der Polizei, Obdachlosenzahlen in bestimmten Stadtgebieten zu erfassen.
Punkt 2:
Der OB möge die auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zuständigen Verwaltungen, Parteigremien und Diplomaten auffordern, jeweils Programme zur Rückführung obdachloser Personen ohne deutschen Pass anzustoßen und die sozialen Verhältnisse in den Herkunftsländern, z. B. mittels EU-Fördergelder so verbessern zu lassen, dass keine Obdachlosenmigration nach München mehr stattfinden muss.
Antwort:
Bürger*innen aus anderen EU-Staaten kommen nicht nach München, um hier obdachlos zu werden, sondern um in München oder in anderen deutschen Städten Arbeit zu finden. Von daher handelt es sich nicht um Obdachlosen-, sondern um Arbeitsmigration, die erwünscht ist und in vielen Berufszweigen auch dringend benötigt wird.
Punkt 3:
Der OB und das Sozialreferat mögen sich in den europäischen Netzwerken, wie z. B. Eurocities, dafür einsetzen, dass jeweils vor Ort ausreichend Armutsbekämpfungsprogramme für die eigenen Bürger geschaffen und genutzt werden.
Antwort:
Die Landeshauptstadt München (LHM) beteiligt sich seit vielen Jahren u. a. an Eurocities. Neben Umwelt- und Klimaschutz stehen soziale Themen, wie die Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit und Integration auf der Agenda der Eurocities-Strategien.
Punkt 4:
Die Ausländerbehörde, die Polizei und das Sozialreferat werden gebeten, die auswärtigen Obdachlosen, die für eine Repatriierung in Frage kommen, gezielt anzusprechen und nachweislich auf Hilfsprogramme hinzuweisen.
Antwort:
Die Streetworker*innen, die im Auftrag des Sozialreferates obdachlose Personen an ihren Plätzen aufsuchen, beraten die obdachlosen Menschen und informieren zum einen über alternative Übernachtungsmöglichkeiten, z. B. im Übernachtungsschutz und ggf. auch über die Möglichkeit der Unterstützung einer Rückkehr ins EU-Herkunftsland, wenn der Aufenthalt in München perspektivlos ist und die Betroffenen diese Unterstützungsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchten.
Punkt 5:
Das Rechtsreferat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Kosten für die Betreuung auswärtiger Obdachloser bei deutschen oder auswärtigen Behörden zu regressieren. Das Referat wird gebeten, das Ergebnis dem Stadtrat mitzuteilen und ggf. den Regressvorgang einzuleiten.
Antwort:
Die Unterbringung von Obdachlosen gemäß Art. 6, 7 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) stellt eine kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis gemäß Art. 57 GO dar. Es können keine Regressansprüche an andere Kommunen/Behörden gestellt werden.
Punkt 6:
Der OB und die zuständigen Referate mögen dem Stadtrat in halbjährlichem Abstand über die Bemühungen und Ergebnisse dieser Initiative berichten, bis keine auswärtigen Obdachlosen mehr am Hauptbahnhof festgestellt werden.
Antwort:
Das Sozialreferat berichtet dem Stadtrat regelmäßig über Maßnahmen und Erfolge im Bereich der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit in München.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.