München bietet Unterstützung bei der Sanierung der Studentenstadt
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Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 24.2.2023
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag führen Sie Folgendes aus:
Die Landeshauptstadt München unterstützt das Studentenwerk München über die MRG (Münchner Raumentwicklungsgesellschaft) bei einer schnellstmöglichen Sanierung der Studentenstadt.
Der Oberbürgermeister setzt sich dazu für ein gemeinsames Gespräch zwischen Stadtspitze, Vertreter*innen des Freistaats, des Studentenwerks, dem AzubiWerk, von städtischen Unternehmen mit Erfahrung bei der Durchführung von Sanierungen (MRG - Münchner Raumentwicklungsgesellschaft) und der Studentischen Selbstverwaltung der Studentenstadt ein, um die mögliche Zusammenarbeit für die Sanierung breit aufzustellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag auf diesem Wege zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Studentenwerk (Studierendenwerk München Oberbayern) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Als Institution des öffentlichen Rechts handelt das Studentenwerk, im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe von Leistungen an Dritte, als öffentlicher Auftraggeber.
Es ist ebenso wie andere öffentliche Auftraggeber zur Auftragsvergabe unter Berücksichtigung des Vergaberechts verpflichtet. Für das Studentenwerk als juristische Person des öffentlichen Rechts besteht daher bei Vergaben von Beratungsleistungen und von Bauaufträgen die Verpflichtung, sie öffentlich auszuschreiben.
Folglich sind im Sinne des Vergaberechts Beratungs- bzw. Bauaufträge durch das Studentenwerk zwingend im Wege einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Für diesen Fall wäre die Beteiligung der MRG (Münchner Raumentwicklungsgesellschaft) nur insoweit möglich, als dass sie sich im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe um das Sanierungsprojektbewirbt. Ob und inwieweit die MRG vom Studentenwerk in diesem Rahmen beauftragt werden kann, wäre von dem Ergebnis des Vergabeverfahrens abhängig und damit nicht planbar bzw. völlig ungewiss. Die in dem vorliegenden Antrag beabsichtigte unmittelbare Beauftragung der MRG mit Beratungs- und ggf. Bauaufträgen zur Sanierung der Studentenstadt, unter Mitwirkung der Landeshauptstadt München, ist aufgrund des Vergaberechts ausgeschlossen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine direkte Beauftragung der MRG durch das Studentenwerk nicht möglich ist. Die beantragte Unterstützung des Studentenwerks hinsichtlich der Sanierung der Studentenstadt durch die Landeshauptstadt München über die MRG (Münchner Raumentwicklungsgesellschaft) darf somit nicht erfolgen.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.