Sauber! Müll dorthin, wo er hingehört 2 – Saubere Flächen von Handel und Gewerbe
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Anne Hübner, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) und Mona Fuchs, Gudrun Lux, Julia Post, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 21.9.2022
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrem Antrag vom 21.9.2022 bitten Sie die Stadtverwaltung, Vorschläge für ein noch müll
freieres München zu erarbeiten und zu prüfen, inwiefern Handel und Gewerbe, aber auch große Grundbesitzer*innen wie die Deutsche Bahn AG, verpflichtet werden können, ihre Flächen (Parkplätze, Grünflächen, etc.) regelmäßig von Unrat zu befreien.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch ein „laufendes“ Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung des jeweiligen Eigenbetriebs der Werkleitung obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die kommunale Abfallwirtschaft verantwortet wichtige Aufgaben für die Bürger*innen und die Volkswirtschaft, aber auch für den Umwelt- und Ressourcenschutz, indem sie eine umweltgerechte Beseitigung gewährleistet und wiederverwertbare Stoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückführt. Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für Haushaltsabfälle sowie gewerbliche Abfälle zur Beseitigung wie auch als untere Abfallbehörde nehmen die Kommunen eine zentrale Stellung in der Abfallwirtschaft ein.
Grundsätzlich hat die Stadtverwaltung mangels Vorliegens von einschlägigen Rechtsgrundlagen keinerlei Möglichkeit, Handel und Gewerbe sowie große Grundbesitzer*innen durch entsprechende Konzepte, ihre (privaten) Flächen wie Parkplätze oder Grünflächen regelmäßig von Unrat zu befreien, siehe auch die verfassungsrechtlich festgelegte Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, zu verpflichten. Nur, wenn gegen bestehende Gesetze verstoßen wird, wie z. B. bei unzulässiger Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen (vgl. Art. 25 ff. BayAbfG) kann die Stadtverwaltung als untere Abfallbehörde einschreiten. Da das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) gemäß Aufgabengliederungsplan als Aufsichtsbehörde für den auf privaten Grundstücken abgelagerten Müll zuständig ist, sofern eine Gefahr für die Umwelt ausgeht, bezieht es zur Anfrage folgende Stellung:
„Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Besitzer_innen von Abfällen verpflichtet, diese ordnungsgemäß in den dafür zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Verstöße dagegen sind mit Bußgeld bewehrt.
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen kann das für Privatgrundstücke zuständige RKU dort nur reaktiv tätig werden. Ein Einschreiten der Verwaltung ist aus rechtlichen Gründen erst dann möglich, wenn Grundstückseigentümer*innen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von gelagerten oder abgelagerten Abfällen nicht nachkommen. Die Grundstückseigentümer*innen werden in diesen Fällen vom RKU aufgefordert, die wider
rechtlich gelagerten oder abgelagerten Abfälle ord-
nungsgemäß zu entsorgen. Sollte der Auff orderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen werden, können Bußgeldverfahren eingeleitet oder förmliche, kostenpflichtige und mit Verwaltungszwang durchsetzbare Beseitigungsanordnungen erlassen werden.
Eine weiterführende Verpflichtung der Grundstückseigentümer*innen zur Erstellung von Konzepten zur Prävention bzw. mit regelmäßigen Reinigungsintervallen ist hingegen gesetzlich nicht vorgesehen und kann daher vom RKU auch nicht durchgesetzt werden. Entsprechende Maßnahmen liegen ausschließlich in der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer*innen bzw. der Abfallbesitzer*innen.“
Das Baureferat (BAU) ist gemäß Aufgabengliederungsplan für die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen zuständig. Zum Vorschlag, Konzepte für ein müllfreies München nicht nur im öff entlichen Raum zu erstellen und dafür öffentlichkeitswirksame Kampagnen durchzuführen, äußert sich das BAU wie folgt:
„Das Baureferat setzt im Zusammenhang mit Sauberkeitsthemen auf breit angelegte Bewusstseinskampagnen für die Öffentlichkeit. Zielgruppe sind hier Bürger*innen, Besucher*innen, Unternehmen etc..
Gute Beispiele hierfür sind die bereits zweimal durchgeführte Kampagne ‚Rein. Und sauber.‘ (2007 - 2009 und 2017/2018) sowie die Isarkampagne ‚Wahre Liebe ist. Deine Isar.‘ (2017/2018).
Der Fokus dieser Kampagnen liegt jedoch aufgrund der gegebenen Zuständigkeit des Baureferats auf den öffentlichen Flächen, Straßen, Plätzen, Spielplätzen und Grünanlagen.Maßnahmen dieser Kampagnen sind unter anderem Großplakate, Pressearbeit, Aufkleber an Abfallbehältern und Fahrzeugen der Straßeneinigungsfahrzeuge, Promoteams mit Giveaways, Internetpräsenz, didaktisches Material für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Die vor al lem themati-
sierten Abfallarten sind To-Go-Verpackungen, Zigarettenkippen, Hundekot, Grillabfälle und Kaugummis. Der Grundtenor der Kampagnen ist, dass der Abfall in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen ist. Saubere Flächen sind die Folge.
Eine gezielte Aufklärung zur Reinhaltung von privaten Flächen liegt nicht im Aufgabenbereich des Baureferates.“
Die Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) orientieren sich am gesetzlichen Auftrag aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz: die Sensibilisierung der Münchner Bevölkerung für Abfalltrennung und -vermeidung rund um die Hausmüllentsorgung.
Durch die laufende Aufklärungsarbeit des AWM zur Abfallvermeidung (z. B. bezüglich Einwegverpackungen oder Einwegbecher) sind positive Effekte in Bezug auf die Vermüllung der genannten Bereiche ein hoffentlich zu erzielender Seiteffekt. Dezidierte Marketingmaßnahmen gegen die Ablagerung von Unrat auf Gewerbe- und Handelsflächen sind jedoch nicht geplant, da dieses Betätigungsfeld nicht zum Kerngeschäft des AWM zählt und aus Gebührengeldern nicht bezahlt werden kann.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) beantwortete diese Frage zusammenfassend wie folgt:
„Im Rahmen eines Termins unserer Informationsveranstaltungsreihe ‚Das klimaneutrale Unternehmen‘ wird das RAW 2023 das Thema Circular Economy/Zero Waste behandeln. Dabei wird in Kooperation mit dem AWM auch die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung vorgestellt.
Zudem wird im Projekt ‚ÖKOPROFIT‘, das gemeinsam vom Referat für Klima- und Umweltschutz sowie dem Referat für Arbeit und Wirtschaft getragen wird, regelmäßig im Themenfeld ‚Abfallvermeidung‘ auf die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung eingegangen. Dies wird auch im Projekt ÖKOPROFIT München 2023/24, das turnusmäßig im Frühsommer 2023 startet, der Fall sein. Bereits in der Vergangenheit wurden im ÖKO-PROFIT-Abfallvermeidungs-Workshop den teilnehmenden Betrieben Informationen von Lebensmittelretter_innen und auch entsprechende digitale Möglichkeiten wie z.B. App-Anwendungen an die Hand gegeben.“Um sich einen Überblick verschaffen zu können, inwieweit das Thema Unrat auf öffentlichen und privaten Flächen der großen Grundbesitzer_innen präsent ist, wurden mehrere Immobilienbesitzer*innen angefragt, was im Konkreten unternommen wird, um die Entsorgung von Unrat auf ihren Flächen zu gewährleisten und bei ihren Mieter*innen ein Bewusstsein für das Thema „müllfreies München“ zu schaffen.
Der städtische Eigenbetrieb Markthallen München (MHM) „verwaltet den Großmarkt, den Schlacht- und Viehhof, die vier ständigen Lebensmittelmärkte (Viktualienmarkt, Markt am Elisabethplatz, Pasinger Viktualienmarkt, Markt am Wiener Platz) sowie derzeit 46 Wochen- und Bauernmärkte, die an unterschiedlichen Wochentagen zu verschiedenen Zeiten, verteilt über das Stadtgebiet, stattfinden“. Im Zuge der Anfrage teilten die MHM mit, dass die angefragte Thematik „vollumfänglich geregelt“ ist und beziehen sich auf Folgendes:
„Da die MHM im Rechtssinn ein Lebensmittelbetrieb sind, hat das Thema Sauberkeit und Hy
giene u.a. auf Betriebsflächen seit jeher naturgemäß eine herausragende Bedeutung. Dies betrifft nicht nur die Verkehrsflächen und öffentlichen Freiflächen unseres Betriebes, für die wir die Verkehrssicherungspflicht tragen, sondern auch die an unsere Nutzer_innen öffentlich oder privatrechtlich überlassenen Flächen. In den überlassenen Bereichen handeln die ansässigen Unternehmen selbstverantwortlich. Über das geltende Ortsrecht bzw. Vertragsgestaltung wird hier auf die Sauberkeit und Hygiene Einfluss genommen; arbeitstäglich finden diesbezüglich Betriebsrundgänge unserer Mitarbeiter_innen statt und hierbei wird auch auf einschlägige Auffälligkeiten geachtet. Vorgefundene Missstände werden beanstandet und können über das Ortsrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet werden. Die MHM verfügen auch über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001, das den Bereich Hygienemanagement/HACCP umfasst und jährlich von externen Auditoren_innen geprüft wird. Zudem wird die Lebensmittelsicherheit regelmä-ßig vom Kreisverwaltungsreferat bewertet.
Hiervon ausgenommen sind jedoch die Erbbaurechtsflächen im Schlacht- und Viehhof. Hier kann aufgrund des eigentumsähnlichen Rechtes ggf. nur im Rahmen des Vollzugs des Erbbaurechtsvertrags Einfluss genommen werden.
Die Reinigung der Verkehrsflächen und öffentlichen Bereiche auf dem Großmarkt, dem Schlacht- und Viehhof und den vier Lebensmittelmärkten wird regelmäßig europaweit ausgeschrieben. Der Ausschreibung liegteine umfangreiche Leistungsbeschreibung mit einzuhaltenden Reinigungsplänen auf der Basis eines betrieblichen Reinigungskonzeptes zugrunde. Hier werden Vorgaben gemacht, wie, wann, was, etc. zu reinigen ist. Überwacht wird die Durchführung der Dienstleistung durch betriebseigenes Personal. Beanstandungen werden unverzüglich im Rahmen des Vertragsvollzuges geltend gemacht. In der Vergangenheit gab es aufgrund einer bisherigen, kooperativen Zusammenarbeit jedoch kaum Probleme. Eingesammel
te Wertstoffe und sonstige Abfälle werden - soweit möglich nach Fraktionen getrennt - in geeigneten Behältern gesammelt und den Entsorgungsdienstleistenden übergeben.
Auf den Wochen- und Bauernmärkten besteht über die vertraglich geltende Wochenmarktordnung eine Eigenreinigungspflicht der Fierant_innen. Verschmutzungen der Marktfläche sind hiernach untersagt. Ggf. müssen geeignete Abfallbehältnisse aufgestellt werden. Zudem hat die Marktfirma den Einzugsbereich des Standplatzes zu reinigen, den gesamten Abfall zu sammeln und selbst zu entsorgen. Bis zur ordnungsgemäßen Räumung des Standorts liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der anbietenden Firma. Markttäglich werden u.a. diesbezüglich Kontrollen durch betriebseigenes Personal durchgeführt. Diesbezüglich gibt es in der Praxis keine Probleme.“
Die Bahnhöfe der Deutschen Bahn werden laut eigener Aussage „nach bundesweit einheitlichen Standards und Konzepten gereinigt, die sich nach Größe und Verkehrsaufkommen der jeweiligen Station richten.“ Die Deutsche Bahn merkt an, dass „sowohl die Sauberkeit als auch die Aufenthaltsqualität unserer Bahnhöfe für uns als Betreiber selbstverständlich von hoher Priorität [sind] und es ist uns wichtig, die Qualität kontinuierlich zu verbessern. An allen öff entlichen Orten führt Unrat zu einem unschönen Gesamtbild. Wir sind immer bemüht, Verunreinigungen zeitnah zu beseitigen und illegalen Abfall fachgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen. Deshalb werden zu den getakteten Reinigungszyklen auch in regelmäßigen Abständen Bahnhofsbegehungen von den jeweiligen Stationsbetreuer durchgeführt. Um die Qualität der Reinigung stets zu gewährleisten, werden Reinigungsintervalle neben dem Auswerten von Mängelmeldungen auch individuell an das Bahnhofsumfeld angepasst, wenn z.B. die Infrastruktur durch Bau von Schulen, Bürokomplexen, Wohnsiedlungen, etc. sich verändert. Zudem befinden sich an unseren Bahnhöfen auf den Laufwegen der Reisenden sowie an den Bahnsteigen ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten, die sich nach dem Verkehrsaufkommen der jeweiligen Station bemisst und bei Bedarf angepasst werden.“Die staatliche Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist u.a. Wohnungseigentümerin der Liegenschaft am Perlacher Forst, die mit rund 580 Quadratkilometer Fläche und zwei sehr großen Grünflächen zu einem der größeren privaten Parkflächen im Münchner Süden zählt.
Die BImA führt auf Nachfrage aus, dass sie „bereits 2022 einen ersten Schritt gemacht und neue Abfalleimer und zusätzliche Hundekotbehälter aufgestellt“ hat. Zudem investiere sie „gerade in die Sanierung der Spielplätze und möchten einen guten Zustand der Grünflächen erhalten. Der neue und sehr gute Dienstleister für Garten- und Landschaftsbau pflegt die Grünfläche und sammelt Unrat auf, soweit die Flächen zugänglich sind. Für die Pflege und Reinigung der Grauflächen haben wir einen zweiten Dienstleister beauftragt.“
Die BImA verwies darauf, dass es durch die Jahre der Pandemie es in diesem Frühjahr unbedingt notwendig sei, ein Ramadama auf der Liegenschaft Perlacher Forst durchzuführen, da „auf der Liegenschaft leider zunehmend unerwünschte Hinterlassenschaften zu finden“ und in dessen Zusammenhang die Kommunikation mit den Mieter*innen intensiviert werden soll. Sie fügt an, dass „im Hinblick auf privat aufgestellte Gegenstände auf den Grünflächen die Hausordnung eindeutig ist: Diese sind von den Mieterinnen und Mietern selbst unverzüglich (noch am selben Tag) zu entfernen.“ Für die BImA steht allerdings auch fest, dass es „mit verstärkter Kommunikation allein aber nicht getan ist. Es wird kein Weg daran vorbeiführen, jährlich eine Entrümpelungsaktion durchzuführen. Diese umfasst – unter Einhaltung der Rechtsprechung – auch die Entsorgung von zu Unrecht aufgestellten Gegenständen. Begrüßenswert wäre eine jährliche und gemeinschaftlich koordinierte Aktion der gesamten Liegenschaft, die alle Eigentümerinnen und Eigentümer miteinschließt. Aus unserer Sicht wäre ein gemeinsames Regelwerk von großer Bedeutung, an das sich alle Bewohnerinnen und Bewohner halten.“
Der Geschäftsbereich Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality, Fachbe- reich 6 – Veranstaltungen des RAW, beantwortete die Anfrage wie folgt:
„Die Theresienwiese wird nach jeder Veranstaltung (Frühlingsfest, Oktoberfest/OideWiesn/ZLF, Winter Tollwood) turnusmäßig komplett gereinigt. Hinzu kommt eine Komplettreinigung nach jeder zusätzlich stattfindenden Veranstaltung, wie zum Beispiel der Bogenschützen-WM im Juni 2022 oder dem meist im Juni stattfindendem Zirkusgastspiel.Am ersten Arbeitstag nach Silvester wird die Grünflächenreinigung durchgeführt, die Straßenreinigung am ersten Tag nach Silvester, wenn das Wetter dies zulässt.
In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Theresienwiese in der Zeit des ‚Sommer in der Stadt‘ mit seinen vielfältigen Aktionen auf der Theresienwiese 14-tägig gereinigt.
Sollten – aus welchen Gründen auch immer – gröbere Verunreinigungen durch die Nutzung der Theresienwiese als Naherholungsfläche entstehen, veranlassen wir eine zusätzliche Reinigung der (betroffenen) Fläche.“
Neben den oben aufgeführten Ansprechpartner*innen für Handel und Gewerbe wurden auch die City-Manager der großen Einkaufszentren in München angefragt. Allerdings gingen keine Rückmeldungen zum Anliegen der Antragsteller*innen ein.
In Ergänzung zu den eingeholten Stellungnahmen fand ein Austausch auf Arbeitsebene der beteiligten Referate bzw. Eigenbetriebe (BAU, RKU und AWM) statt, um in Anbetracht der Rückmeldungen von den privaten Großgrundbesitzer*innen, wie Deutsche Bahn und BlmA, und den beiden städtischen Referaten RAW (in Bezug auf die Theresienwiese) sowie Kommunalreferat (in Bezug auf die MHM), zu erörtern, inwieweit eine künftige Zusammenarbeit bezüglich Unrat auf Handel- und Gewerbeflächen stattfinden kann.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.