Geh- und Radwege von Laub- und Schneehaufen freihalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 20.10.2022
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 20.10.2022 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, die Geh- und Radwege von Laub- und Schneehaufen freizuhalten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 20.10.2022 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Durchschnittlich beseitigt die städtische Straßenreinigung ca. 4.000 Tonnen Laub pro Jahr, was rund 7.000 m³ entspricht. Bedingt durch Wettereinflüsse, wie z. B. Wind und Starkregen, kann sich der Laubabfall an manchen Tagen deutlich verstärken bzw. bei milden Temperaturen über mehrere Wochen ausdehnen.
Die städtische Straßenreinigung führt die Laubbeseitigung auf den Geh- und Radwegen, wie auch auf den Fahrbahnen, mit Kehrmaschinen durch, wobei diese durch Straßenkehrer*innen verstärkt werden. Die Kehrmaschinen sind je nach Laubmenge bereits nach kurzer Fahrzeit und Wegstrecke voll. Das Laub muss daher an verschiedenen Stellen in der Innenstadt gesammelt werden, bevor es von größeren Lkws der Straßenreinigung aufgenommen und abtransportiert wird. Dadurch wird ein zeit- und kostenaufwändiger Transport durch die Kehrmaschinen vermieden.
Es ist für eine möglichst reibungslose Abwicklung der Laubbeseitigung wichtig, dass das Laub dort angehäuft wird, wo es für den Abtransport mit dem Lkw gut zugänglich ist. Das sind Flächen neben der Straße bzw. dem Radweg, wie Parkplatzflächen und Grünstreifen. Die Mitarbeiter*innen haben die strikte Anweisung, das Laub so abzuladen, dass weder der Fuß-, Rad- oder Fahrverkehr beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für die Ablage von Schneehaufen.Die von Ihnen aufgezeigten Örtlichkeiten wurden direkt nach Ihrer Antragsstellung kontrolliert und die Laubhaufen beseitigt. Zudem wurden die Mitarbeiter*innen nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rad- und Gehwege von Laubhaufen freizuhalten sind.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.