Werden Mädchen* und Frauen* durch die Sportangebote der LH München ausreichend gefördert und unterstützt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 29.11.2022
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre Anfrage vom 29.11.2022 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage zusammenfassend folgenden Text vorausgeschickt:
„Aus der Stellungnahme der Gleichstellungsstelle für Frauen zur Sitzungsvorlage zum Weg der Münchner Sportförderung (Nr. 20-26/07493) geht hervor, dass seitens der Stadt zwar viel Geld und Mühen in ein vielfältiges Angebot an Sportveranstaltungen investiert werden, welche auch eine stärkere Beteiligung von Frauen* und Menschen mit Behinderungen unter den Athletinnen* zum Ziel haben. Allerdings kann ohne geschlechterspezifische Daten nicht hinreichend überprüft werden, ob diese Bemühungen in Bezug auf die Beteiligung von Mädchen* und Frauen* auch die gewünschte Wirkung zeigten.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ihre Anfrage bezieht sich auf einen Teilausschnitt der Leistungen der Landeshauptstadt München im Sport, nämlich die Sportveranstaltungen. Für das Verständnis des Gesamtzusammenhangs möchte ich zunächst anmerken, dass die Grundlagen für flächendeckende sportliche Aktivität natürlich auf den Kernfeldern des Sports gesetzt werden, insbesondere im Schulsport und der Bewegungserziehung in Kindertageseinrichtungen, in der Förderung der Vereine und im Sportstättenbau. Hinzu kommen unsere „Schaufenster des Sports“ (Veranstaltungen) und das stadteigene Sportprogramm des FreizeitSports mit Hallensport, Fit im Park, Spielfesten und Geräteverleih, wo getestet und Lücken in der Sportlandschaft geschlossen werden.
Alle genannten Handlungsfelder folgen Konzeptionen, die stets und zunehmend mit Blick auf alle Zielgruppen und persönlichen Merkmale ausdifferenziert werden. Um dies leisten zu können, muss wiederum bekannt sein, was die Bevölkerung (mit allen genannten Differenzierungen) in Bezug auf Sportarten, Bewegungsformen, Häufigkeit, Multiplikatoren, Infrastruktur und aktiven Programmen möchte, idealerweise bezogen nicht nur auf die Gegenwart, sondern auf die Zukunft.Deshalb wurden im Jahr 2022 im Rahmen der Sportentwicklungsplanung für den Münchner Norden erstmals Umfragen zu all diesen Punkten angestellt, ergänzt durch gesonderte Fokusgruppenbefragungen unter Mädchen und Frauen, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.
Gleichzeitig werden vorhandene Daten der Vereinsförderung, der Sportstättenbelegung und der Aktivprogramme ausgewertet und versucht, die Erhebungsgrundlagen zu verbessern.
Leider stößt das RBS hier an Grenzen, da vielfach eine Abhängigkeit von Dritten besteht (Vereine, Initiativen, Projekte, Veranstalterinnen), die differenziert zu ihren (vereinseigenen) Sportstätten und Angeboten die Teilnehmer*innen (am Besten nach allen gewünschten Merkmalen) erfassen müssten, obwohl oftmals kein Personal vor Ort ist (ehrenamtliche Strukturen).
An anderer Stelle ist es vielfach nicht erwünscht und nachvollziehbaren Hemmungen unterworfen, bestimmte Merkmale nachzufragen (z.B. geschlechtliche Identität, Behinderung, Migrationsgeschichte). Schließlich ist es sogar im Falle städtischer Sportanlagen mit dem vorhandenen reduzierten Personal nicht abzubilden, bei allen Trainingseinheiten wenigstens die Merkmale Geschlecht und Kind/jugendlich/erwachsen zu erfassen. Dies gilt umso mehr, als im Sinne der bestmöglichen Auslastung der Infrastruktur zunehmend die Schlüsselgewalt auf Nutzer*innen übertragen wird. Es wird deshalb derzeit versucht, die Datengrundlagen trotz der limitierenden Faktoren zu optimieren. Weil jedoch in der Bestandsdatenerhebung Lücken bleiben werden, kommt den Umfragen umso mehr Bedeutung zu.
Bezogen auf den Gegenstand Ihrer Anfrage (Veranstaltungen) gilt es zu unterscheiden zwischen (von der LHM) selbstorganisierten Breitensportveranstaltungen (Festivals), Veranstaltungen Dritter und den Sportgroßereignissen, wie z.B. UEFA EURO 2020, EC 2022 oder NFL Munich Game. Diese Arten von Veranstaltungen folgen unterschiedlichen Zielen und Gesetzmäßigkeiten und bieten deshalb unterschiedliche Potenziale der Datenschöpfung.
Grob ausgedrückt, ist eine Erhebung von Daten in der Eigenregie städtischer Festivals zwar nicht leicht, aber doch besser steuerbar als bei Veranstaltungen Dritter.
Frage 1:
Wie viele Sportler*innen haben an Wettkämpfen teilgenommen, die im Rahmen von städtischen Veranstaltungen und Fördermaßnahmen standen? Bitte aufschlüsseln nach männlich, weiblich, nicht-binär, transgeschlechtlich und nach Jahreszahlen.
Frage 2:
Wie war das Geschlechterverhältnis bei den Zuschauenden? Bitte aufschlüsseln nach Veranstaltung und Jahreszahl. Falls keine Zahlen vorliegen, wie schätzt das Referat für Bildung und Sport das Geschlechterverhältnis der Zuschauenden ein?
Antwort zu beiden Fragen: Städtische Festivals und Veranstaltungen
Der Begriff „Wettkämpfe“, der in der schriftlichen Anfrage verwendet wird, suggeriert ein Missverständnis zu den Zielen und zur Gestaltung der Veranstaltungen. Bei klassischen überschaubaren Wettkämpfen ist es natürlich viel leichter, ein Geschlechterverhältnis zu Athlet*innen zu erfassen und ggf. ergänzend auch eine Schätzung bei Zuschauenden vorzunehmen, weil dies ein statisches Setting ist.
Bei den meist breitensportlich und möglichst niederschwellig ausgelegten Veranstaltungen des Referats für Bildung und Sport (RBS) steht das aktive Erleben von Sportarten im Vordergrund. Es werden eine Vielzahl unterschiedlicher Sportarten angeboten, welche die Besuchenden unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Alter zum selbst Ausprobieren und Mitmachen animieren sollen. Zudem finden diese kostenfreien Sportangebote meist auf öffentlichen Plätzen (Olympiapark, Königsplatz, Odeonsplatz etc.) statt und unterliegen somit auch nicht der Eintrittskontrolle bzw. sind vornehmlich frei zugänglich, wodurch eine geschlechterspezifische Identifizierung und/oder zahlenmäßige Erfassung der Teilnehmenden nicht im Fokus steht.
Wie im Beschluss zum Münchner Weg der Sportförderung (Nr. 20-26/07493) dargestellt, sieht sich das RBS mit den eigens konzipierten Veranstaltungen (u.a. Sportfestival-Serie) auf dem richtigen Weg diese auch im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen. Die Sportfestival-Serie ist auf den niederschwelligen Zugang zu den Bewegungsangeboten ausgerichtet, um möglichst große und nachhaltige Effekte für das aktive Sporttreiben in München zu erzeugen. Getreu dem Festival-Motto: „Entdecke Deinen Sport“ – und das unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft.
Eine Abfrage der Geschlechtsidentität (männlich, weiblich, nicht-binär, transgeschlechtlich) erfolgte bislang bei keiner der Veranstaltungen.Aktive und Teilnehmende lassen sich nicht (wie bei Wettkämpfen) unmittelbar erfassen, weil auf den Festivals jede Person die Möglichkeit hat, Sportarten auszuprobieren, und dies auch mehrheitlich wahrgenommen wird.
Die Steuerung der möglichst ausgeglichenen Teilhabe der Geschlechter erfolgt zunehmend auf der Basis der eingangs genannten Umfragen im Rahmen der Sportentwicklungsplanung, bis dato aber vor allem aus den Erfahrungen der organisierenden Sportwissenschaftler*innen und der langjährigen Erkenntnisse aus dem Vereinssport und dem FreizeitSport der LHM. Letzterer bietet im Kern ein Hallensportprogramm und ein Outdoorprogramm (Fit im Park), das sich (bewusst) über fast 60 Jahre zu einem Frauenanteil von annähernd 80% entwickelt hat, um Lücken in der Vereinslandschaft auszugleichen (dort 44% weiblich/56% männlich).
Die Übertragungen auf das Programm der Festivals, viele ergänzende gezielte Maßnahmen, z.B. zur Gewinnung von Mädchen und Frauen auch für den informellen Sport, und die Beobachtung der Festivals lassen die Schätzung zu, dass das Geschlechterverhältnis auf dem (Sommer)Sportfestival auf dem Königsplatz sowie beim Wassersportfestival ausgeglichen ist oder eher zugunsten des weiblichen Geschlechts ausfällt, während beim Outdoor-Sportfestival und beim Actionsportfestival MASH (beide im Olympiapark) die Anzahl der männlichen Teilnehmenden überwiegt, allerdings mit einer zunehmenden Annäherung wegen gezielter Angebote zugunsten der Mädchen und Frauen.
Um eine verlässlichere Datengrundlage herzustellen, entwickelt das RBS derzeit mit der TU München eine Erfassung vor Ort, die trotz des Charakters von offen zugänglichen „Wimmelbild“-Veranstaltungen stichprobenartige Zählungen mit repräsentativem Anspruch beinhaltet. Die entsprechenden Daten würden dann in der nächsten Beschlussvorlage zum Weg der Münchner Sportförderung dargestellt.
Werden dann doch – z.B. zur Steigerung der Attraktivität des Gesamtevents – zusätzliche Wettkämpfe realisiert, wurde und wird stets darauf geachtet, sowohl weibliche als auch männliche Wettbewerbsformate umzusetzen. Wie z.B. bei einem groß angelegten Schüler*innen Weitsprung-Format im Rahmen des Leistungssportevents Jump & Fly 2013. Dabei nahmen 1.303 Schüler*innen teil, wovon 644 männlich und 659 weiblich waren. Am Hauptevent Jump & Fly 2013 nahmen insgesamt 18 Weltklasse-Athlet*innen teil, wovon fünf weiblich und 13 männlich waren. Auch im Rahmen des ersten Minga Warrior (Ninja Sport) 2019 auf dem Königsplatz, zu dem insgesamt 155 Sportler*innen antraten, waren beide Geschlechter vertreten, 43 weibliche und 112 männliche Athlet*innen.Bei den seit 2010 jährlich stattfindenden World Masters im Slacklining wurde seit 2015 nach Möglichkeit jeweils auch ein separater Wettbewerb für Frauen umgesetzt. Im Jahr 2015 beispielsweise waren insgesamt 22 Athleten und acht Athletinnen auf höchstem internationalem Niveau in München am Start. Auch beim Judging (Wertungsgericht) war neben zwei Männern eine Frau für die Bewertungen zuständig.
Ferner wurde bei Show-Aktionen, wie z.B. Trail Bike, Parkour, Beachvolleyball und -soccer oder Tanzen, im Rahmen der städtischen Sportveranstaltungen ebenfalls großes Augenmerk daraufgelegt, dass auch diese Angebote sowohl von Frauen als auch von Männern repräsentiert wurden. Ebenso wird im Rahmen der Bühnenprogramme der Sportfestival-Formate darauf geachtet, Ausgewogenheit zwischen weiblichen und männlichen Protagonisten*innen zu gewährleisten.
Münchner Sportspiele `22
Bei den Final-Wettbewerben im Olympiapark nahmen nachfolgende Sportler*innen teil:
- Bei den Schwimm-Wettbewerben in unterschiedlichen Altersklassen nahmen 97 weibliche und 144 männliche Sportler*innen teil.
- An den 3x3 Basketball-Wettbewerben nahmen 32 männliche und 16 weibliche Mannschaften mit insgesamt 192 Sportler*innen teil, davon 128 männlich und 64 weiblich.
- Im Beachvolleyball nahmen insgesamt 160 Sportler*innen in den Damen, Herren und Mixed Wettbewerben teil, davon 96 männlich und 64 weiblich.
- Beim Leistungsklassen-Turnier im Tennis der Damen/Herren, U16 weiblich/männlich sowie Ü40 weiblich/männlich, nahmen insgesamt 20 Frauen und 40 Männer teil.
- Am Skateboard-Contest nahmen 40 Skater*innen teil, zehn weiblich und 30 männlich.
- Im Tauziehen traten sieben Teams bei den Deutschen Meisterschaften der Männer bis 700 kg und sechs Teams im Mixed bis 600 kg an – davon 24 Frauen und 80 Männer.
Munich MASH
Alle Actionsport-Wettbewerbe bei MASH 2022 waren mit weiblicher Beteiligung. Beim Skateboarden gingen acht Männer und fünf Frauen, beim Wakeboarden acht Männer und vier Frauen und im Jahr 2022 erstmals auch beim BMX, neben den acht Männern, sechs Frauen an den Start. Sämtliche Mitmachangebote des RBS (Freestyle-Frisbee, Parkour, Ninja-Sport, MTB-Parcours, 3D-Flieger, Klettern etc.) standen für alle Besucher*innen jeden Geschlechts, Herkunft und Alter zum aktiven Erleben zur Verfügung.Spezifische GIRLS Parkour Workshops konnten im Rahmen von MASH
2018, 2019 und 2022 gemeinsam mit einem Münchner Parkour-Verein realisiert werden.
Sportveranstaltungen in der Regie Dritter (Förderung)
In Bezug auf die Veranstaltungen, Wettkämpfe, Turniere, Shows etc. die im Rahmen des § 11 der Sportförderrichtlinien gefördert wurden, hat die zuständige Fachdienststelle keine Einsicht in die geschlechterspezifische Zusammensetzung der Teilnehmenden bzw. Besuchenden. Im Rahmen
der Fördervoraussetzungen und der festzusetzenden Förderhöhe werden die Gesamtzahl der Teilnehmenden und der Besuchenden abgefragt. Folglich kann in diesem Zusammenhang keine geschlechterspezifische Aufstellung hinsichtlich der teilnehmenden Sportler*innen erfolgen. § 11 SpoFöR stellt bei der Bemessung nicht auf die Dimension Geschlecht ab, weil eine Sportlandschaft auch durch Veranstaltungen geprägt wird, an der ausschließlich ein Geschlecht teilnimmt.
Sportgroßereignisse
Dies sind außergewöhnliche Ereignisse, meist im Spitzensport, zu denen zunächst ein Anforderungsprofil von Rechteinhaber*innen vorliegt (oft internationale Verbände).
Hier entscheidet stets der Stadtrat über eine Bewerbung. Im Rahmen der einzelnen Vorlagen werden neben den Kosten auch der Nutzen dargestellt, darunter die wirtschaftliche Wertschöpfung, der mediale Wert in TV, Print, sozialen Medien usw., das Potenzial einer Vorbildwirkung für den Breitensport oder die nachhaltige Nutzung des Olympiaparks. Auch sportsoziale Gesichtspunkte werden beleuchtet, z.B. zuletzt bei der Förderung einer Bewerbung um die EuroGames 2027.
Vielfach besteht nur bedingt Einfluss auf die Zusammensetzung der Wettkampffelder oder der Zuschauenden. Allerdings wird längst auch hier versucht, mit den Vertragspartner*innen Anpassungen vorzunehmen. So wurde mit der NFL vereinbart, dass nennenswerte Mittel in die breitensportliche Umsetzung der Sportart Flag Football fließen sollen, die für Mädchen interessanter ist als das klassische Tackle Football.
Mit UEFA, DFB und BFV wird daran gearbeitet, Mädchen und Frauen über Kommunikation und Projekte mehr für den Fußballsport zu begeistern. U.a. fördert die LHM zu 90% die Kosten einer Koordination, die mit Kampagnen und Qualifizierungsmaßnahmen auch den Mädchenfußball stärkt.
In dem Versuch, nicht nur auf die enorm wachsende Zahl an interessierten Rechteinhaber*innen zu reagieren, wird proaktiv überlegt, inwieweit durchdie Bewerbung für spezielle Großereignisse der Fokus mehr auf Mädchen und Frauen gelegt werden kann. So wird eine Bewerbung für ein Champions League Finale der Frauen geprüft.
Soweit einzelne Zahlen von den Veranstalter*innen ermittelt werden, zeigen diese, dass die Großereignisse deutlich mehr als die Breitensportveranstaltungen das männliche Geschlecht in den Vordergrund stellen:
Frage 3:
Wie war die mediale Berichterstattung zu den Veranstaltungen, bezogen auf die Darstellung von weiblichen und männlichen Athlet*innen? Bitte aufschlüsseln nach Veranstaltung und Jahreszahl. Falls keine Zahlen vorliegen, wie schätzt das Referat für Bildung und Sport das Geschlechterverhältnis in der Berichterstattung ein?
Antwort:
Zu den Breitensportveranstaltungen gibt es keine geschlechterspezifischen Daten. Zwar gibt es vereinzelt Grunddaten und Erkenntnisse zur medialen Wirkung (Zugriffe im Internet, Printberichte), das äußere Erscheinungsbild aber wird von den Medienunternehmen (TV, Radio, Print, Onlinemedien) selbst gesteuert und nicht geschlechterspezifisch ausgewertet. Bei eigenen Veranstaltungen der LHM wird im Rahmen aktiver Maßnahmen (Pressemitteilungen, Pressetermine, Inszenierung vor Ort durch Interviews und Bühnenauftritte) auf ein ausgewogenes Verhältnis geachtet, indem weibliche und männliche Beteiligte gleichermaßen in den Vordergrund gestellt werden.
Die Berichterstattung durch die Medien folgt dem Charakter der Veranstaltungen, zeigt vor allem sportliche Inhalte und Ziele und emotionalisiert nach dem Eindruck des RBS nicht einseitig.
Zu Sportgroßereignissen liegen teilweise dezidierte Daten zur medialen Wirkung vor, die in Abschlussberichten für den Stadtrat aufgezeigt werden (z.B. zuletzt EURO 2020, bevorstehend EC 2022). Dies verfolgt in sog.Impact Reports der Rechteinhaber*innen zunächst das Ziel, die Wirkung und den wirtschaftlichen Wert der Berichterstattung aufzuzeigen, wodurch auch Effekte des Stadtmarketing belegt werden. In diesem Zusammenhang besteht durchaus das Ziel, Mädchen und Frauen für die jeweilige(n) Sportart(en) zu begeistern, es wird aber nicht nachverfolgt, ob und in welchem Maße welches Geschlecht im Fokus der Berichterstattung stand und/oder ob dies verstärkt von welchem Geschlecht wahrgenommen bzw. konsumiert wurde.
Letztlich wird hier die Art der Veranstaltung bereits präjudizieren, ob ein Geschlecht stärker im Vordergrund steht.
Bei den Fußballereignissen und den NFL-Games ist dies zwangsläufig das männliche Geschlecht, bei den EC 2022 wird dies als ausgewogener wahrgenommen.
Entsprechende Daten konnten die Veranstalter*innen auch auf Nachfrage bisher nicht beibringen. In Diskussionen über spätere Abschlussberichte wird dies eingebracht.
Frage 4:
Wie viele Preise und Ehrungen habe Sportler*innen bei Veranstaltungen, die durch die LHM gefördert, unterstützt oder mitausgerichtet wurden, erhalten? Bitte aufschlüsseln nach männlich, weiblich, nicht-binär, trans- geschlechtlich, nach Jahreszahlen und evtl. Unterschiede in der Höhe des Preisgeldes.
Antwort:
Bei der jährlich stattfindenden Ehrung der sportlichen Leistungen wird die goldene Ehrenmedaille der Stadt München an Münchner Sportler*innen für herausragende sportliche Leistungen des vergangenen Jahres verliehen. Nach den üblichen Richtlinien der Sportverbände erfolgt dies getrennt nach Damen und Herren-Wettbewerben. Eine weitere Angabe zu ge-
schlechteridentifizierenden Informationen erfolgt nicht. Preisgelder werden durch die LHM nicht ausgereicht.
In den vergangenen Jahren wurden nachfolgende Ehrungen – nach Geschlechtern getrennt – vorgenommen, die sich unmittelbar aus den zu ehrenden Erfolgen ergeben:
*coronabedingt sehr wenige Wettbewerbe im Jahr 2020
** im Jahr 2019 wurden sehr viele (große) Mannschaften geehrt; insgesamt: 7 Mannschaften, davon 6 männliche (1 Fußball, 3 Basketball, 1 Eishockey, 1 Lacrosse) und 1 weibliche Mannschaft (Lacrosse)
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat zu den Ausführungen folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die Gleichstellungsstelle für Frauen würdigt die Bemühungen des RBS, die Datenlage der Vereinsförderung, der Sportstättenbelegung und der Aktivprogramme zu verbessern. Gleichzeitig zeigt sich, dass die LHM trotz eines hohen Fördervolumens noch keinen ausreichenden Überblick über die Verteilung der Förderung auf Zielgruppen hat aus den Gründen, die im Antwortschreiben dargestellt sind. Hier braucht es kreative Ansätze, um den Überblick zu bekommen, ohne die Ehrenamtlichen zu überfordern.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen begrüßt die Bemühungen des RBS, den Frauen- und Mädchenanteil bei den städtischen Sportveranstaltungen zu erhöhen, u.a. durch die Angebotsgestaltung. Die Angebote des Freizeitsports erfreuen sich einer großen Beliebtheit bei Frauen und älteren Münchner*innen, die von den Vereinen nicht erreicht werden.
Bei Sportfestivals könnte die geplante stichprobenmäßige und geschlechterdifferenzierte Zählung vor Ort die Datenlücke schließen. Das RBS hat dargelegt, dass bei städtischen Wettbewerbsformaten zwar versucht wird, weibliche Sportlerinnen und Mannschaften zu beteiligen, es zeigt sich aber, dass hier nach wie vor Handlungsbedarf besteht.
Bei Sportveranstaltungen in der Regie Dritter könnte die LHM im Rahmen der Zuschussgewährung auf die Beteiligung von Frauen und Mädchen an den Veranstaltungen und auf die entsprechende Datenerfassung hinwirken. Dafür wäre eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien sinnvoll.
Bei Sportgroßereignissen herrscht in der Summe ein deutliches Missverhältnis zwischen weiblichen und männlichen Athlet*innen und Zuschauer*innen vor, deshalb sollte die LHM durch die entsprechenden Bewerbungen und in der Zusammenarbeit mit den Veranstalter*innen auf die Möglichkeiten eines Ausgleichs achten.
Nach Wahrnehmung der Gleichstellungsstelle sind Frauen in der medialen Berichterstattung über Sportgroßereignisse stark unterrepräsentiert. Durch die konkrete Zielsetzung einer stärkeren öffentlichen Präsenz der Athletinnen* und Frauen* in den Rahmenprogrammen könnte die LHM mit denVeranstalter*innen zielgerichteter verhandeln und evtl. im Rahmen einer Studienarbeit die Berichterstattung über die nächsten Sportgroßereignisse analysieren lassen.
Bei den Ehrungen besteht über die Jahre ein deutliches Missverhältnis zwischen den weiblichen und männlichen Athlet*innen. Hier müsste analysiert werden, wie in Zukunft ein ausgeglicheneres Verhältnis geschaffen werden kann.“
Anmerkungen des Referates für Bildung und Sport zu dieser Stellungnahme:
Es ist erfreulich, das die Gleichstellungsstelle die Maßnahmen und Bemühungen des RBS zur Schaffung von Datengrundlagen und zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit würdigt und begrüßt. Bezogen auf die künftige Erhebung von Daten zur Gleichstellung im Sport (generell und bezogen auf Festivals) besteht Einigkeit über das Ziel und die Vorgehensweise. Gleiches gilt für den Blick auf breitensportliche eigene Wettkämpfe der Landeshauptstadt München, die allerdings die Ausnahme darstellen, und den Dialog mit Veranstalter*innen von Sportgroßereignissen zur Teilhabe und Außendarstellung von Mädchen und Frauen, insbesondere in Rahmenprogrammen und der Berichterstattung.
Bei den Ehrungen sportlicher Leistungen besteht ein laufender Dialog mit dem organisierten Sport. Gewürdigt werden im Sinne der Gleichbehandlung der Geschlechter gleichartige Erfolge, beginnend bei nationalen Titeln bis hin zu internationalen Erfolgen.
Ein Ungleichgewicht ergibt sich hier aus dem Umfang der jeweils in den Sportarten ausgetragenen Titelkämpfe, dem bei den Männern noch stärker ausdifferenzierten Sportartenprogramm und teilweise aus der stärkeren kommerziellen Unterstützung des Profisports, wovon Männer mehr profitieren als Frauen. Die Entwicklung wird u.a. auch im Deutschen Städtetag sowie im Benehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und den Landessportbünden (in Bayern: BLSV) diskutiert, obliegt aber letztendlich der Autonomie und Steuerung des Sports, also der Hoheit der Verbände und Vereine.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.