Kommunales Wohngeld für Münchnerinnen und Münchner
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Manuel Pretzl und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.10.2022
AntwortSozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 17.10.2022 führen Sie Folgendes aus:
„Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München hat in einem Antwortschreiben bestätigt, dass der Aufbau eines Fördermodels zur gerechteren Unterstützung tatsächlich bedürftiger Haushalte ein nachvollziehbares Ziel darstellt. Trotzdem wird diese Möglichkeit als nicht zielführend (!) und unwirtschaftlich abgelehnt. Als Grundlage für die Ablehnung werden Zuständigkeiten und Vorgaben des Bundes sowie nötige umfassende Neukonzeptionen aufgeführt.
Die Anzahl von eingehenden Wohngeldanträgen – auch oder gerade wenn diese am Ende von Nichterfüllung der Voraussetzungen abgelehnt werden müssen – bestätigten offensichtlich den Bedarf an weiteren Förderarten, die die unterschiedlichen Bedürfnisse der Münchnerinnen und Münchner berücksichtigen.“
Die Erledigung konnte nicht in der geschäftsordnungsgemäßen Frist erledigt werden, da zu diesem Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren für das neue Wohngeld-Plus-Gesetz noch nicht abgeschlossen war. Durch die Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes wird sich die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte deutlich erhöhen und damit eine deutlich höhere Wohngeldempfängerquote auch in München möglich sein. Auf die Terminverlängerung wurden Sie am 7.11.2022, 10.3.2023 und 22.5.2023 schriftlich hingewiesen. Für Ihre Geduld bedanke ich mich.
Zu Ihrer Anfrage vom 17.10.2022 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Warum ist die Erweiterung der bestehenden Arbeitsprozesse nicht möglich?
Antwort:
Die Erweiterung der Arbeitsprozesse in dem Fachverfahren ist nicht möglich. Das Fachverfahren ist an die bundesgesetzlichen Regelungen ausgerichtet. Eine zweite an andere Parameter angelehnte Bearbeitungsstruktur würde eine kostenintensive Neukonzeption eines kommunalen Fachverfahrens bedeuten, für die derzeit keine Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können. Hauptproblematik bei der Wohngeldauszahlung sind bekanntermaßen die Menge der (nach den Kriterien zudem aussichtlosen) Anträge, die mit Blick auf die knappen Personalressourcen zu langen Bearbeitungszeiten führt. Diese Problematik kann auch nicht durch die Einführung kommunaler Parallelstrukturen behoben werden.
Frage 2:
Was haben von der Kommune beschlossene Leistungen mit dem System des Bundesgesetzvollzugs zu tun und warum schließen diese sich aus?
Antwort:
In den Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV) wird zu § 11 Abs. 2 Nr. 4 unter 11.26 Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen ausgeführt, dass eine von einer Kommune beschlossene eigene Förderung von der Miete abzuziehen ist. Dies bedeutet, die Landeshauptstadt München würde bei einem eigenen Mietzuschuss auf den Bundesmietzuschuss komplett, oder in Teilen verzichten und die anfallenden Kosten müssten neben den Umsetzungskosten, voll aus dem städtischen Haushalt bestritten werden. Eine Erhöhung des Wohngeldes (egal aus welcher Quelle) für die einzelnen Bürger*innen würde sich aber nicht ergeben.
Frage 3:
Entscheidet die Verwaltung über die Einführung umfassender Neukonzeptionen in der Administration?
Antwort:
Die Verwaltung versucht, zu den vorgebrachten Wünschen und Ideen entsprechende Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Die Verwaltungsgrundsätze der Rechtsmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit sind einzuhalten. Ein neues kommunales Fachverfahren anzustoßen, wenn gerade eine Wohngeldnovelle in Planung ist, wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.
Frage 4:
Warum verweigert das Sozialreferat Neuerungen der kommunalen Hilfestellung zugunsten der Münchner Bevölkerung?
Antwort:
Das Sozialreferat verweigert keine Neuerungen, sondern wägt die Hintergründe ab und entscheidet sich für ein möglichst klares und bürgerfreundliches Vorgehen. Zudem muss bei allen Neuerungen die Wirtschaftlichkeit und der Umgang mit Steuergeldern gut geprüft werden und die Gesetze zu den einzelnen Fragestellungen eingehalten werden. Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 5:
Gibt es Förderarten einer Kommune, die wirtschaftlich sind?
Antwort:
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Förderarten nicht gegeben ist. Die Förderungen sind in der Regel an Zielgruppen gebunden und natürlich ist es wirtschaftlich, wenn z.B. eine Wohnungsbauförderung bezahlbaren Wohnraum schafft für weniger Verdienende, um die Daseinsvorsorge zu sichern. Für Sozialleistungen ist grundsätzlich der Bund zuständig und es würde aus unserer Sicht den Grundsätzen der Sparsamen Haushaltsführung widersprechen, wenn Förderungen der Landeshauptstadt München im Bereich des Wohngeldes erfolgen würden, und im Ergebnis zu einer Verringerung des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz führen würden (siehe auch Antwort zu Frage 2).
Frage 6:
Was spricht gegen eine eigeninitiative Zwischenlösung einer Kommune, bis der Bund die Gesetzeslage entsprechend angepasst hat?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.