Grünfläche an der Bingener- und Feldmochinger Straße
Antrag Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.9.2022
Antwort Baureferat:
Sie haben am 13.9.2022 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine Aufwertung der Grünanlage in dem Spitz zwischen Bingener- und Feldmochinger Straße zu prüfen:
1.Verbesserte Beleuchtung durch Grünanlagen angepasste Leuchten anstelle der Peitschenleuchten;
2.Klärung des Zustandes der Grundstücksfläche in unmittelbarem südöstlichen Anschluss mit deren privatem Eigentümer;
3.Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Begründung
Unmittelbar neben der genannten Grünfläche hat der Augustiner Bräu die alte Gaststätte Spiegl mit hohem Aufwand und großer Sorgfalt saniert. Es wäre schön, auch die unmittelbare Nachbarschaft aufzuwerten.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 13.9.2022 teilen wir aber Folgendes mit:
Punkt 1:
Verbesserte Beleuchtung durch Grünanlagen angepasste Leuchten anstelle der Peitschenleuchten.
Antwort:
Der wichtige Verbindungsweg zwischen Bingener- und Feldmochinger Straße ist nicht Teil der westlich anschließenden Grünanlage, sondern Bestandteil des Straßenraums. Die bestehende Beleuchtung ist auf Basis der einschlägigen Vorschriften und Regularien normgerecht. Der Gehweg und die Grünanlage werden aktuell gut ausgeleuchtet. Eine LED-Umrüstung für diesen Bereich ist derzeit für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Peitschenleuchten werden in diesem Zuge gegen Modelle, die sich gestalterisch besser einfügen, ausgetauscht.
Punkt 2:
Klärung des Zustandes der Grundstücksfläche in unmittelbarem südöstlichen Anschluss mit deren privatem Eigentümer.
Antwort:
Auf den Zustand der privaten Fläche (Flurnummer 989/0, Gemarkung Moosach) nördlich der sanierten Gaststätte Spiegl hat das Baureferat keinen Einfluss. Von der Fläche geht augenscheinlich keine Gefährdung im Sinne der Verkehrssicherung für den öffentlichen Raum aus.
Punkt 3:
Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Antwort:
Die kleine Grünanlage an der Feldmochinger/Ecke Bingener Straße wurde nach dem Abriss von Bestandsgebäuden und dem Rückbau der direkten Straßenverbindung Bingener Straße zur Feldmochinger Straße Anfang der neunziger Jahre hergestellt. Sie besteht aus einer Spielwiese, einem Kleinkinderspielplatz sowie Sitzbereichen. Zur Verbesserung des Spielangebots wurde 2008 eine Spiel- und Kletteranlage für kleinere Kinder und ein Wipptier ergänzt. Die Grünanlage mit wertvollem Baumbestand ist in einem allgemein guten Zustand.
Ein dichter Gehölzstreifen schirmt die Grünanlage zur vielbefahrenen Feldmochinger Straße ab. Die Aufenthaltsqualität wird als gut bewertet, da die Fläche durch das bestehende Angebot für alle Altersklassen vielfältig nutzbar ist. Innerhalb der Grünanlage gibt es sonnige und schattige Bereiche. Die freie Wiesenfläche kann als Spiel- und Liegewiese unterschiedlich genutzt werden. Im nördlichen Bereich befinden sich vier Parkbänke. Das Angebot ist für die Größe und Nutzung der Grünanlage angemessen.
Gemäß dem BA-Antrag Nr. 20-26/B 03650 vom 6.2.2022 soll die Spielwiese auf Wunsch des Bezirksausschusses erhalten bleiben. Da im Bereich der Bäume keine Eingriffe im Wurzelbereich erfolgen dürfen und Leitungen im Boden vorhanden sind, können keine weiteren Spielgeräte mit dem notwendigen Fallschutzbereich aufgestellt oder Ausstattungsergänzungen vorgenommen werden.
Das Baureferat (Gartenbau) nimmt den Antrag zum Anlass und wird die wassergebundene Wegedecke an der Nordseite der Grünanlage überarbeiten sowie die Raseneinfassung um die Sandfläche erneuern. Am Gehölzstreifen an der Ostseite des Asphaltwegs werden zusätzlich Pflegemaßnahmen durchgeführt.Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.