Die Kindertagespflege der Stadt München steht für individuelle Betreuung, Bildung und Erziehung der Tageskinder in familiärer Atmosphäre und kindgerechtem Umfeld. Unter allen Kinderbetreuungsangeboten ist die Kindertagespflege im eigenen Haushalt ein bedeutender Baustein und die Münchner Kindertagespflegepersonen (umgangssprachlich Tagesmütter und -väter) leisten einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das Sozialreferat ist kontinuierlich auf der Suche nach Personen, die Freude am Zusammensein mit Kindern haben und sich für die selbstständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren. Wer bei sich zu Hause professionell selbst eines bis maximal fünf Kinder betreuen möchte, hat als Kindertagespflegeperson die Möglichkeit dazu und kann dabei auch seine Arbeitszeiten flexibel gestalten. Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Mittelschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie gute Deutschkenntnisse vorweisen. Sie können sich über ein Qualifizierungsprogramm des Stadtjugendamtes München schulen und das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ erwerben. Nach einer Eignungsüberprüfung der Person und der Räumlichkeiten erhält die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Für Interessierte an der Tätigkeit „Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt“ bietet das Sozialreferat ab April 2023 wieder Informationsveranstaltungen vor Ort an:
- Mittwoch, 28. Juni, 17 bis 19 Uhr, im Sozialbürgerhaus Pasing, Am Schützeneck 7, Raum 4004
- Mittwoch, 19. Juli, 17 bis 19 Uhr, im Sozialbürgerhaus Neuhausen/Moosach, Ehrenbreitsteiner Straße 24, Raum U 24
Für den Besuch der Informationsveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit online unter t1p.de/kindertagespflegeperson oder telefonisch unter: 233-49800 (Montag und Mittwoch, 10 bis 13 Uhr)
Wichtiger Hinweis: Interessent*innen, die außerhalb Münchens als Kindertagespflegeperson tätig werden wollen, wenden sich bitte an das für sie zuständige Jugendamt oder Landratsamt.