Geschäftsführungsposten der neuen „GWGEWOFAG“ ausschreiben!
Antrag Stadträte Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste vom 9.12.2022
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ.Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Stelle der Geschäftsführung, in der durch die Fusion der GWG und der GEWOFAG neu entstehenden städtischen Wohnungsbaugesellschaft, ausgeschrieben werden soll. Aufgrund der großen Bedeutung dieser städtischen Wohnungsbaugesellschaft sollen die im Ältestenrat vertretenen Stadtratsfraktionen jeweils ein beobachtendes Mitglied in die Vorstellungskommission entsenden, zu der selbstverständlich auch die Arbeitnehmer*innenbeauftragten der GWG und der GEWOFAG gehören sollen. Ihrer Ansicht nach sollte das Auswahlverfahren von einem externen Dienstleister durchgeführt werden.
Die Gesellschaftsverträge beider Unternehmen sehen vor, dass die Bestellung und Abberufung ihrer Geschäftsführungsmitglieder ebenso wie die Regelung der jeweiligen Dienst- und Anstellungsverhältnisse durch den Aufsichtsrat erfolgen. Die Entscheidung über eine Ausschreibung der Geschäftsführungsposition fällt daher ebenfalls in die Zuständigkeit der Aufsichtsratsgremien. Daher wird Ihr Antrag per Schreiben beantwortet.
Zu Ihrem Antrag vom 9.12.2022 teilen wir Ihnen mit, dass der Aufsichtsrat der GEWOFAG Holding GmbH zunächst die Ausschreibung der Geschäftsführungsposition als CEO beschlossen hat, welche ab 2.5.2023 veröffentlicht wurde. Die Position soll frühestmöglich besetzt werden, um die Beteiligung im Zusammenführungsprozess zu gewährleisten.
Weiter beschloss der Aufsichtsrat der GEWOFAG Holding, auch die Stelle der Geschäftsführungsposition eines COO auszuschreiben. Damit wird der Intention Ihres Antrags nach Maßgabe der folgenden Ausführungen entsprochen.
Eine Vorgabe, die Besetzung leitender Positionen in Assessmentverfahren durchzuführen, gibt es bei der Landeshauptstadt München nicht (siehe auch Beschluss vom 18.12.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17068). Vielmehr ist bei Stellenbesetzungen mit Sonderdienstvertrag auch ein verwaltungsinternes Auswahlverfahren möglich.
Bisherige Geschäftsführungspositionen wurden dementsprechend durch die Aufsichtsratsgremien von GEWOFAG oder GWG München ausgeschrieben und bestellt.Hierzu hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als zuständiges Betreuungsreferat im Benehmen mit dem Personal- und Organisationsreferat folgendes mehrstufige Verfahren entwickelt, das den Beschlüssen des Aufsichtsrates der GEWOFAG Holding GmbH entsprechend auch bei der Ausschreibung der Geschäftsführungspositionen des CEO sowie des COO zur Anwendung kommt.
Zunächst wurde gemäß des Gesellschaftsvertrages aus der Mitte des Aufsichtsrates ein Bewerbungsausschuss formiert, der aus fünf Personen – darunter die stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, die Betreuungsreferentin sowie ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung – besteht. Dieser Bewerbungsausschuss entschied, bzw. entscheidet über den Ausschreibungstext, dessen Entwurf vom Betreuungsreferat in Abstimmung mit der ausschreibenden Gesellschaft erstellt wurde. Weiter trifft der Bewerbungsausschuss aus dem Kreis der eingegangenen Bewerbungen eine nähere Auswahl der Personen, die dem gesamten Aufsichtsratsgremium zur persönlichen Vorstellung vorgeschlagen wird. Mit der Empfehlung endet die Tätigkeit des Bewer-bungsausschusses.
Die Auswahl eines/einer Bewerber*in erfolgt durch den Aufsichtsrat der ausschreibenden Gesellschaft, zudem obliegt ihm die Bestellung sowie die Festlegung der Eckpunkte des Anstellungsvertrages.
Die administrative Begleitung des Bewerbungsverfahrens obliegt dem Betreuungsreferat. Im Benehmen mit der ausschreibenden Gesellschaft und dem Personal- und Organisationsreferat wurde eine Bewertungsmatrix für die eingehenden Bewerbungen erarbeitet, die dem Bewerbungsausschuss als Entscheidungshilfe für die Auswahl dient. Die finale Entscheidung über das Bewertungsschema oblag dem Bewerbungsausschuss.
Jedem Mitglied des Aufsichtsratsgremiums steht es jederzeit frei, Einsicht in die eingegangenen Bewerbungen sowie in die Bewertungsmatrix incl. Bewertung der einzelnen Bewerbungen zu nehmen. Diese Möglichkeit wurde bei bisherigen Ausschreibungsverfahren von den Mitgliedern des Bewerbungsausschusses auch mehrheitlich in Anspruch genommen.
Da es in der Landeshauptstadt München keine Vorgabe gibt, die Besetzung leitender Positionen in Assessmentverfahren durchzuführen, werden die Verfahren für die Besetzung der Geschäftsführungspositionen CEO und COO bei der GEWOFAG aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht von einem/einer externen Dienstleister*in durchgeführt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.