Betreuungssituation in Lochhausen
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Heike Kainz (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.3.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags Nr. 20-26/A 03750 vom 28.3.2023 betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie das Referat für Bildung und Sport darum, in Lochhausen bei der Neuerrichtung einer Mittagsbetreuung und der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten zu unterstützen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Am 17.4.2023 fand ein gemeinsames Gespräch bezüglich der von Ihnen angesprochenen Thematik statt.
Den 13 Grundschulklassen stehen inkl. der Pavillonanlage 20 Klassenzimmer zur Verfügung. Die Schule kann seit 2018 die 2-zügige Pavillonanlage in Form von zwei Lernhausclustern inklusive zusätzlichen Klassenzimmern und Räumen für die ganztägige Betreuung sowie eine Küche und eine Mensa nutzen. Diese Pavillonanlage ist als Dauereinrichtung geplant. Die Grundschule hat kurz- und mittelfristig sowohl im Falle von Klassenmehrungen als auch für den Ausbau der Nachmittagsbetreuung die erforderlichen Kapazitäten. Die vorhandene 1-Fach-Sporthalle kann ebenso den Bedarf der nächsten Jahre abdecken.
Im Rahmen des langfristigen Strukturkonzeptes Lochhausen/Langwied soll ein neuer Grundschulstandort berücksichtigt werden. Eine konkrete Zeitschiene kann aktuell leider noch nicht genannt werden. Das Referat für Bildung und Sport ist allerdings bereits jetzt schon auf der Suche nach zusätzlichen Interimsmaßnahmen für die prognostizierten langfristigen Bedarfsmehrungen (Klassenzahlen, ganztägige Betreuungsbedarfe, Sportbedarfe, Kitabedarfe) als mögliche Überbrückung bis zur Errichtung des neuen Grundschulstandorts.
Im Rahmen der Veranstaltung am 17.4.2023 wurden gemeinsam mit allen Akteur*innen folgende Lösungsansätze besprochen:
1. Die Schulleitung der Grundschule Schubinweg hat sich dazu bereit erklärt, bei den Eltern eine erneute Bedarfsabfrage zum gebundenen Ganztag durchzuführen. Sollte sich hierbei eine Klasse ergeben, besteht die Möglichkeit, einen gebundenen Ganztag einzurichten.
Die Landeshauptstadt München übernimmt hier, bei entsprechender Antragsstellung durch die Schulleitung den Sachaufwand sowie einen Mitfinanzierungsanteil von derzeit 6.604 Euro pro Klasse bei den Ganztagsklassen. Der Mitfinanzierungsanteil wird an die Regierung von Oberbayern gezahlt, die das Budget für die Ganztagsangebote aufstockt und zur Verfügung stellt.
Staatlichen Schulen werden im Rahmen der Personalausstattung durch das Staatsministerium bzw. durch die Regierungen und Staatlichen Schulämter zur Abdeckung des zusätzlichen Personalaufwandes für gebundene Ganztagsklassen zusätzliche Lehrerwochenstunden zugewiesen. Die Zuweisung beträgt je gebundene Ganztagsklasse zwölf zusätzliche Lehrerwochenstunden.
Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden sind ausschließlich für den Bedarf der gebundenen Ganztagsklassen und bevorzugt klassenbezogen sowie zur Umsetzung eines rhythmisierten Unterrichtstages und somit auch am Nachmittag einzusetzen. Sie werden grundsätzlich für unterrichtliche, unterrichtsnahe oder pädagogisch geleitete Bildungs- und Fördermaßnahmen (Angebote zur individuellen schulischen Förderung, Intensivierungs-, Übungs-, Differenzierungs- und Vertiefungsstunden) eingesetzt. Bei Wegfall eines gebundenen Ganztags fallen auch die zusätzlichen Lehrerstunden weg.
Ob die Einrichtung eines gebundenen oder offenen Ganztagsschulangebots erfolgt, liegt in der Verantwortung des Staatlichen Schulamts. Das Referat für Bildung und Sport unterstützt die Schulen bei der Antragstellung und wirkt positiv auf sie ein. Letztendlich obliegt die Steuerung des Ausbaus von gebundenen oder offenen Ganztagsangeboten an den staatlichen Grundschulen im originären Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
2. Es haben sich einige Eltern freiwillig dazu bereit erklärt, die Möglichkeit zur Gründung einer zweiten Mittagsbetreuung zu prüfen. Die Eltern werden sich bezüglich der Räumlichkeiten und anderen Fragen an die Schulleitung wenden. Für weitere Informationen über die Gründung einer Mittagsbetreuung können sich Eltern auch an die Mitarbeiter*innen in der Abteilung Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime im Referat für Bildung und Sport wenden. Der KKT (Kleinkindertagesstätten) e.V. steht den interessierten Eltern ebenfalls zur Verfügung und bietet Informationen und Unterstützung an. Der Schulleitung steht es natürlichfrei, auch einen anderen Anbieter außerhalb der Elternschaft für eine weitere Mittagsbetreuung zu organisieren.
3. Das Zentrale Immobilienmanagement des Referates für Bildung und Sport wird den Wunsch, den Ausbau des Hortes zu beschleunigen,
erneut an die zuständigen Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung weiterleiten und um eine erneute Prüfung bitten.
4. Eine Mutter bot an, sich über eventuelle Arbeitsgemeinschaftsangebote und deren Umsetzung durch den Förderverein zu informieren. Diese könnten dann in einem Zeitraum bis 14.30 Uhr angeboten werden.
5. Ein Elternteil hat sich dazu bereit erklärt, eine Bedarfsanalyse für den Stadtteil durchzuführen, um einen Überblick über die benötigten Betreuungsbedarfe in den kommenden Jahren zu erhalten. Zu diesem Zweck wird er vom Zentralen Immobilienmanagement im Referat für Bildung und Sport mit den bereits erhobenen Daten der Bedarfsplanung unterstützt.
6. Es soll geprüft werden, wie viele Schüler*innen der Jahrgangsstufe 4 nur zum Essen eine Betreuung benötigen, da sie danach nach Hause gehen. Eventuell kann hier noch eine andere Lösung für die Aufsicht der Schüler*innen gefunden werden.
7. Falls alle oben genannten Angebote dennoch nicht ausreichen, haben einzelne Eltern angeboten, die Möglichkeit zur Einrichtung einer privaten Notbetreuung zu prüfen.
Den vorstehenden Ausführungen kann entnommen werden, dass die von Ihnen beantragten Zielsetzungen bereits berücksichtigt wurden und auch weiterhin werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.