Weltstadt mit Herz – Herz für Familien 11: Anschaffung eines Interimsspielplatzes
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 18.11.2022
Antwort Baureferat:
Sie haben am 18.11.2022 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt wird aufgefordert, einen Interimsspielplatz in Form einer Mobilen Spielanlage (Spielcontainer) anzuschaffen. Wenn Spielplätze saniert werden, Neubaugebiete entstehen oder bei zeitliche begrenzten Wohnunterkünften fehlen die notwendigen Beschäftigungsmöglichkeiten im Außenbereich für unsere Kleinsten. In anderen Städten kann man für diese Situationen mobile Spielanlagen finden, die nach Bedarf temporär auf- und abgebaut werden können. Für ein Pilotprojekt ist eine Mobile Spielanlage für das Stadtgebiet anzuschaffen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 18.11.2022 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Das Baureferat betreibt in den öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt München derzeit rund 800 Spielplätze und Jugendspielanlagen; jährlich kommen neue Anlagen hinzu.
Neue Spielplätze entstehen in der Regel im Rahmen von Siedlungsentwicklungsmaßnahmen in den öffentlichen Grünflächen der Neubaugebiete. Bei Neubaugebieten schöpft das Baureferat alle Möglichkeiten aus, damit die öffentlichen Grünflächen und Spielplätze möglichst mit dem Bezug der ersten Wohnungen bereitgestellt werden. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so liegt dies meist an der fehlenden Flächenverfügbarkeit, da die zukünftigen öffentlichen Grünflächen häufig als Baustelleneinrichtungsflächen für die angrenzenden Bauvorhaben erforderlich sind.
Die bestehenden Spielanlagen werden kontinuierlich geprüft und bei Bedarf werden Spielgeräte ausgetauscht oder erneuert. Eine Generalsanierung der Anlagen wird in der Regel nach mehreren Jahrzehnten durchgeführt. Hierbei wird unter Beteiligung der Nutzer*innen eine zeitgemäße Gestaltung umgesetzt, die auch die Belange der Inklusion und Genderaspekte berücksichtigt. Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen von Spielplätzen haben in der Regel eine Bauzeit von ca. einem halben Jahr. Die Baumaßnahmen finden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptferienzeit statt, so dass die Spielangebote während der Ferien nutzbar sind.
Zeitlich begrenzte Wohnungsunterkünfte beziehungsweise Unterkünfte für Geflüchtete haben eine durchschnittliche Laufzeit von fünf bis zehn Jahren. Die Planung und der Bau dieser Unterkünfte beinhalten auch die Außenanlagen. Baurechtlich verpflichtend sind auch entsprechende Außenanlagen mit Spielangeboten, welche zusammen mit den Unterkünften geplant, genehmigt und realisiert werden.
Ein Mangel an Spielplätzen ist in der Regel durch fehlende Flächen begründet. Dies kann nicht durch mobile Spielanlagen kompensiert werden. Aus Sicht des Baureferates ist die Anschaffung und Vorhaltung eines Interimsspielplatzes in Form einer mobilen Spielanlage daher nicht zweckmäßig.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.